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Heizkosten werden nach der Heizkostenverordnung (HeizKV) zu mindestens 50 % und höchstens 70 % nach Verbrauch und der Rest nach Wohnfläche verteilt. Die häufigste Aufteilung ist 30 % Grundkosten / 70 % Verbrauch. Berechnen Sie hier Ihre individuelle Verteilung — automatisch HeizKV-konform mit allen Pflichtangaben.
* Pflichtfeld
* Pflichtfeld — Gesamtfläche des Gebäudes (inkl. Leerstand). Wird kein Wert eingegeben, verwendet der Rechner die Summe der Mieterflächen, was bei Leerstand zu überhöhten Grundkosten führt.
Nach HeizKV müssen mindestens 50% der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Standard ist 30% Grundkosten / 70% Verbrauchskosten.
* Pflichtfelder. Verbrauch=0 ist erlaubt (Leerstand, Abwesenheit).
* Pflichtfelder. Verbrauch=0 ist erlaubt (Leerstand, Abwesenheit).
Die Heizkostenverordnung (HeizKV) regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Deutschland. Sie gilt für alle Gebäude mit zentraler Heizungsanlage und mindestens zwei Nutzern. Ziel der Verordnung ist es, Anreize zum Energiesparen zu schaffen, indem Mieter gemäß ihrem tatsächlichen Verbrauch zahlen.
Die Gesamtheizkosten werden in zwei Teile aufgeteilt: Grundkosten und Verbrauchskosten. Die Grundkosten werden nach der Wohnfläche (m²) auf alle Mieter umgelegt — unabhängig davon, wie viel sie geheizt haben. Die Verbrauchskosten hingegen richten sich nach dem tatsächlich gemessenen Verbrauch, erfasst durch Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler.
Das Verhältnis zwischen Grund- und Verbrauchskosten kann der Vermieter im Rahmen der HeizKV festlegen. Mindestens 50% müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, maximal 70%. Die gängigste Aufteilung ist 30% Grundkosten zu 70% Verbrauchskosten. Wird die Heizkostenverordnung nicht eingehalten, kann der Mieter die Heizkosten um 15% kürzen (§12 HeizKV).
Seit Januar 2023 kommt zur Heizkostenabrechnung die CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG hinzu. Je nach CO2-Ausstoß des Gebäudes (kg/m²/Jahr) werden die CO2-Kosten in einem 10-Stufen-Modell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Bei energetisch schlechten Gebäuden trägt der Vermieter bis zu 95% der CO2-Kosten. Unser Heizkostenrechner enthält diese Berechnung als optionalen Schritt — oder nutzen Sie den eigenständigen CO2-Kostenrechner für eine detaillierte Analyse.
Die HeizKV schreibt vor, dass Heizkosten in Grundkosten (flächenabhängig) und Verbrauchskosten (verbrauchsabhängig) aufgeteilt werden. Mindestens 50% und maximal 70% müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die häufigste Aufteilung ist 30% Grundkosten / 70% Verbrauchskosten.
Grundkosten werden nach der Wohnfläche (m²) auf alle Mieter verteilt — unabhängig vom individuellen Verbrauch. Verbrauchskosten richten sich nach dem tatsächlich gemessenen Heizungsverbrauch (kWh, Einheiten). So zahlen Mieter, die mehr heizen, auch mehr.
Am häufigsten wird das Verhältnis 30/70 (30% Grundkosten, 70% Verbrauchskosten) angewendet. Die HeizKV erlaubt jedes Verhältnis zwischen 30/70 und 50/50. Der Vermieter legt das Verhältnis fest.
Ja, die Heizkostenverordnung schreibt eine verbrauchsabhängige Abrechnung vor. Eine reine Abrechnung nur nach Wohnfläche ist nicht zulässig. Wird die HeizKV nicht beachtet, darf der Mieter die Heizkosten um 15% kürzen (§12 HeizKV).
Ohne Verbrauchserfassung (z.B. fehlende Heizkostenverteiler) muss der Vermieter diese nachrüsten. Bis dahin können die Kosten nach Wohnfläche umgelegt werden, allerdings steht dem Mieter ein Kürzungsrecht von 15% zu.
Unser Rechner berechnet Grundkosten und Verbrauchskosten automatisch — 17 Kostenarten, PDF-Export, in 3 Minuten fertig.
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