Wasserkostenrechner
Kaltwasser, Warmwasser und Abwasser korrekt auf Mieter verteilen.
Gesamtkosten
Nur bei zentraler Warmwasserversorgung
Verteilerschlüssel
Mieter
Kostenübersicht
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In der Nebenkostenabrechnung werden Wasser und Abwasser getrennt erfasst: Frischwasser (Kaltwasser) und Schmutzwasser (Entwässerung). Bei vorhandenen Wasseruhren wird nach Verbrauch (m³) abgerechnet, sonst nach Personenanzahl. Warmwasser ist nach der Heizkostenverordnung zwingend aufzuteilen — 50 bis 70 % nach Verbrauch, der Rest nach Wohnfläche.
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Alle 17 Kostenarten berechnenWasserkostenrechner — Nebenkostenabrechnung Wasser richtig berechnen
Wasserkosten gehören zu den wichtigsten Positionen in der Betriebskostenabrechnung. Nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) setzen sich die Wassernebenkosten aus drei Bestandteilen zusammen: Kaltwasserversorgung, Warmwasseraufbereitung und Entwässerung (Abwasser). Jede dieser Kostenarten wird unterschiedlich berechnet und verteilt. Unser Wasserkostenrechner hilft Ihnen, alle drei Komponenten korrekt auf die Mieter umzulegen.
Bei der Verteilung der Kaltwasser- und Abwasserkosten haben Vermieter die Wahl zwischen verschiedenen Verteilerschlüsseln. Am fairsten ist die Verteilung nach tatsächlichem Wasserverbrauch, gemessen durch Wasseruhren in jeder Wohneinheit. Alternativ kann nach Personenanzahl verteilt werden — insbesondere wenn keine Einzelzähler vorhanden sind. Die Verteilung nach Wohnfläche ist bei Wasserkosten eher unüblich und wird von Gerichten teilweise als unangemessen betrachtet.
Besonders bei Warmwasserkosten gelten strenge Regeln: Gemäß Heizkostenverordnung (HeizKV §9) müssen die Kosten der zentralen Warmwasserversorgung aufgeteilt werden — mindestens 50%, höchstens 70% nach Verbrauch und der Rest nach Wohnfläche (Grundkosten). Unser Rechner verwendet den Standard-Split von 70% Verbrauch und 30% Grundkosten, wie er in der Praxis am häufigsten angewandt wird.
Kaltwasser, Warmwasser und Abwasser — die Unterschiede
KKaltwasser
Kosten für die Bereitstellung von Frischwasser durch den Wasserversorger. Umfasst Grundgebühren und Verbrauchsgebühren. Wird nach Verbrauch (m³) oder Personenanzahl verteilt.
WWarmwasser
Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser (Heizenergie). Nach HeizKV zwingend aufzuteilen in Grundkosten (30% nach Fläche) und Verbrauchskosten (70% nach Verbrauch).
AAbwasser
Kosten für die Ableitung und Reinigung des Abwassers (Entwässerung). Berechnet sich in der Regel analog zum Frischwasserverbrauch, da kein separater Abwasserzähler existiert.
Abrechnung von Wasser und Abwasser
In der Nebenkostenabrechnung tauchen Wasser und Abwasser fast immer als zwei getrennte Positionen auf. Beim Frischwasser (Kaltwasser) bezahlt der Vermieter die Grund- und Verbrauchsgebühren des Wasserversorgers. Diese Kosten werden möglichst nach dem tatsächlichen Verbrauch umgelegt, sofern Wasseruhren in den Wohnungen vorhanden sind. Fehlen Einzelzähler, erfolgt die Verteilung ersatzweise nach Personenanzahl oder Wohnfläche. Welcher Maßstab gilt, sollte sich aus dem Mietvertrag und der Abrechnung klar ergeben.
Die Abwassergebühr (Schmutzwasser) ist in den meisten Kommunen direkt an den Frischwasserverbrauch gekoppelt: Es wird angenommen, dass die bezogene Trinkwassermenge in etwa der eingeleiteten Schmutzwassermenge entspricht — daher gibt es selten einen eigenen Abwasserzähler. Hinzu kommt häufig das Niederschlagswasser (Regenwasser), das seit der kommunalen Gebührensplittung als getrennte Position nach versiegelter Fläche berechnet wird. Diese Position erscheint dann zusätzlich zur verbrauchsabhängigen Schmutzwassergebühr in der Abrechnung.
Beispiel: Ein Haushalt verbraucht 45 m³ Frischwasser im Jahr. Bei 2,00 €/m³ Frischwasser und 2,50 €/m³ Schmutzwasser ergeben sich 90 € Wasser- und 112,50 € Abwasserkosten — zusammen 202,50 €. Die anteilige Niederschlagswassergebühr wird separat über das gesamte Grundstück verteilt. Wie diese Posten korrekt aufgeschlüsselt werden, erklärt unser Ratgeber zur Wasserkosten-Abrechnung im Detail. Eine vollständige Schritt-für-Schritt-Erklärung der Wasserposition in der Betriebskostenabrechnung finden Sie im Beitrag Nebenkostenabrechnung Wasser.
Berechnung der Schmutzwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung
Die Berechnung der Schmutzwasserkosten folgt in der Nebenkostenabrechnung meist dem sogenannten Frischwassermaßstab: Jeder verbrauchte Kubikmeter Trinkwasser wird zugleich als eingeleitetes Schmutzwasser gewertet und mit der kommunalen Schmutzwassergebühr multipliziert. Seit viele Kommunen die gesplittete Abwassergebühr eingeführt haben, wird das Niederschlagswasser jedoch separat nach versiegelter Grundstücksfläche abgerechnet — der reine Schmutzwasseranteil bleibt verbrauchsabhängig.
Rechenbeispiel
In einem Mehrfamilienhaus mit vier gleich großen Wohnungen liegt der Gesamtverbrauch bei 180 m³ pro Jahr. Bei einer Schmutzwassergebühr von 2,80 €/m³ ergeben sich Schmutzwasserkosten von 504 €. Verteilt nach dem gemessenen Verbrauch der einzelnen Wohnungen zahlt ein Mieter mit 45 m³ Eigenverbrauch genau 126 € (45 m³ × 2,80 €/m³). Gibt es keine Einzelzähler, werden die 504 € ersatzweise nach Personen oder Wohnfläche auf alle vier Parteien aufgeteilt — bei gleicher Größe also je 126 €.
Wichtig: Die verbrauchsabhängige Schmutzwassergebühr und die flächenabhängige Niederschlagswassergebühr dürfen nicht vermischt werden. Wer prüfen möchte, ob der angesetzte €/m³-Satz und der Verteilerschlüssel stimmen, kann die Werte direkt im Nebenkostenrechner gegenrechnen. Auch die Verteilung der gekoppelten Warmwasser- und Heizkosten ist im Ratgeber Warmwasserkosten nach HeizKV ausführlich beschrieben.
Häufige Fragen zur Wasserkostenabrechnung
Wie werden Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung verteilt?
Kaltwasser und Abwasser werden in der Regel nach Verbrauch (wenn Wasseruhren vorhanden sind) oder nach Personenanzahl verteilt. Warmwasserkosten müssen nach HeizKV zwingend aufgeteilt werden: 30% nach Wohnfläche (Grundkosten) und 70% nach Verbrauch (Verbrauchskosten). Bei fehlendem Verbrauchszähler wird die Verteilung vollständig nach Wohnfläche vorgenommen.
Muss der Vermieter Wasseruhren einbauen?
Für Warmwasser ist seit 2014 die Installation von Warmwasserzählern Pflicht (Heizkostenverordnung). Für Kaltwasser besteht keine bundesweite Einbaupflicht, allerdings fordern einige Kommunen Wasserzähler. Ohne Einzelzähler muss nach einem anderen geeigneten Schlüssel (z.B. Personenanzahl) verteilt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Frischwasser und Abwasser?
Frischwasser (Kaltwasser) sind die Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser. Abwasser (Entwässerung) sind die Kosten für die Ableitung und Klärung des genutzten Wassers. Beide Positionen werden separat vom Versorger berechnet und können unterschiedliche Gebühren haben.
Wie hoch sind durchschnittliche Wasserkosten pro Person?
Der durchschnittliche Wasserverbrauch in Deutschland liegt bei ca. 120-130 Liter pro Person und Tag, also etwa 45 m³ pro Jahr. Die Kosten variieren regional stark: Frischwasser kostet zwischen 1,50 und 2,50 €/m³, Abwasser zwischen 1,80 und 3,50 €/m³. Pro Person entstehen so jährlich etwa 150-250 € für Kaltwasser und Abwasser.
Darf der Vermieter Wasserkosten pauschal nach Wohnfläche umlegen?
Bei Kaltwasser und Abwasser ist eine Umlage nach Wohnfläche zulässig, wird aber von Gerichten zunehmend kritisch gesehen, wenn Wasseruhren vorhanden sind. Bei Warmwasser ist die Abrechnung nach HeizKV vorgeschrieben — eine reine Flächenumlage ohne Verbrauchserfassung kann zu Kürzungsrechten des Mieters von bis zu 15% führen.
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Mit unserem Hauptrechner können Sie alle 17 Kostenarten nach BetrKV berechnen — inklusive Wasserkosten, Heizkosten und mehr.
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