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Durchschnittliche Betriebskosten, Vergleich mit Baden-Württemberg und dem Bundesdurchschnitt. 630.000 Einwohner.
In Stuttgart liegen die Nebenkosten mit durchschnittlich 2,78 Euro pro Quadratmeter und Monat deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 2,51 Euro. Die Landeshauptstadt Baden-Württembergs verzeichnet besonders hohe Heizkosten von 1,12 Euro/m² sowie überdurchschnittliche Ausgaben für Müllentsorgung und Wasser. Die Kessellage der Stadt und die hohen Grundstückspreise beeinflussen die Nebenkosten spürbar.
Heizung + Warmwasser
1,32 €
pro m²/Monat
Bund: 1,32 €
Wasser/Abwasser
0,29 €
pro m²/Monat
Bund: 0,29 €
Müllbeseitigung
0,16 €
pro m²/Monat
Bund: 0,16 €
Datenquelle
Die hier ausgewiesenen Durchschnittswerte beziehen sich auf DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 (2024) für Baden-Württemberg (Bundesdurchschnitt — kein landesspezifischer Spiegel verfügbar). Lokale Abweichungen für Stuttgart möglich. Quelle ansehen →
Die überdurchschnittlichen Nebenkosten in Stuttgart erklären sich durch mehrere Faktoren: Die hohen Grundstückspreise schlagen sich in erhöhten Grundsteuern und Versicherungsprämien nieder. Die Müllgebühren von 0,23 Euro/m² liegen über dem Durchschnitt, was an den städtischen Entsorgungskosten liegt. Wasserkosten von 0,24 Euro/m² sind moderat, aber die Heizkosten fallen durch den hohen Altbaubestand und teilweise veraltete Heizsysteme ins Gewicht. Die wirtschaftsstarke Region ermöglicht höhere Umlagen, die Vermieter an Mieter weitergeben.
Stuttgart liegt über dem Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg. Die Kessellage sorgt für milde Winter, aber hohe Grundstückspreise treiben Grundsteuern und Versicherungen. Die EnBW als Hauptversorger hat moderate Energiepreise.
Erstellen Sie eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung mit den aktuellen Durchschnittswerten für Stuttgart.
Die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) listet 17 umlagefähige Kostenarten auf. Nachfolgend die typischen Werte — für Stuttgart konkret, wo Daten vorliegen, sonst der deutsche Durchschnittsbereich laut Betriebskostenspiegel.
Die Grundsteuer, die von der Gemeinde erhoben wird. Sie richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks und dem Hebesatz der Gemeinde.
Typische Spanne: 0,01–0,04 €/m² Monat
Die Kosten der Wasserversorgung einschließlich Wassergeld, Grundgebühren, Kosten der Wasserzähler, Kosten der Berechnung und Aufteilung sowie Kosten der Wartung.
Typische Spanne: 0,02–0,05 €/m² Monat
Die Kosten der Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) einschließlich der Gebühren für die Benutzung öffentlicher Entwässerungsanlagen.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich Brennstoffe (Gas, Öl, Pellets, Fernwärme), Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, Reinigung und Wartung, Messungen, Eichung und Berechnung.
Typische Spanne: 0,08–0,15 €/m² Monat
Die Kosten der zentralen Warmwasserversorgungsanlage einschließlich Brennstoffe, Betriebsstrom, Reinigung und Wartung, Wasserverbrauch und Wassererwärmung.
Typische Spanne: 0,02–0,04 €/m² Monat
Die Kosten der verbundenen Versorgung mit Heizung und Warmwasser, wenn die Kosten nicht getrennt erfasst werden können.
Typische Spanne: 0,08–0,18 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs einschließlich Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung, regelmäßige Prüfung und Notruf.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes, die von der Gemeinde erhoben werden oder durch Dritte entstehen.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der Müllabfuhr, der Bereitstellung und Unterhaltung von Müllbehältern sowie ggf. des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern und ähnlichen Einrichtungen.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten der Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure, Keller, Waschküche etc.) sowie die Kosten der Ungezieferbekämpfung.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen und der Zugänge zum Haus.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Die Kosten der Stromversorgung für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure, Keller).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der regelmäßigen Prüfung und Reinigung der Schornsteine durch den Bezirksschornsteinfeger (Kehr- und Überprüfungsgebühren).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser, Elementarschäden sowie der Glasversicherung und der Haftpflichtversicherung für das Gebäude.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Die Vergütung für den Hauswart, soweit sie nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder des Breitbandkabelanschlusses einschließlich Grundgebühren und Betriebsstrom. Seit 01.07.2024 nicht mehr umlagefähig (TKG-Novelle § 72 Abs. 1). Nur Altverträge mit Abrechnung bis 30.06.2024 dürfen noch umgelegt werden.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der zur Wäschepflege eingerichteten Maschinen und Räume einschließlich Betriebsstrom, Wasserverbrauch und Instandhaltung der Geräte.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die laufenden Kosten für die jährliche Funktionsprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676. BGH VIII ZR 207/20: umlagefähig, sofern im Mietvertrag konkret als sonstige Betriebskosten benannt. Nicht umlagefähig: Anschaffungs- und Mietkosten der Geräte.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Wartung, Filterwechsel und Hygieneinspektion zentraler Lüftungs- oder Klimaanlagen (RLT) nach VDI 6022. Umlagefähig als sonstige Betriebskosten, wenn im Mietvertrag konkret benannt. Nicht umlagefähig: Reparaturen und Ersatzteile.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Separate Wartungsverträge für die Aufzugsanlage (Wartungspauschale Aufzugsfirma, TÜV-Prüfung alle 2 Jahre). Ergänzt die Betriebskosten Aufzug (Nr. 7). Pflicht: Konkrete Benennung im Mietvertrag, sonst nicht umlagefähig.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Wartungspauschalen, die nicht in den Heizkosten nach Nr. 4 enthalten sind: z.B. Schornsteinmessungen außerhalb des Pflichtbereichs, Wartung von Solarthermie-Anlagen, BHKW-Wartungsverträge.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Wartung von Brandmeldeanlagen, Rauchabzugsanlagen und Feuerlöschern (DIN 14406-4: alle 2 Jahre Sichtprüfung). Inklusive Hydrantenprüfung. Umlagefähig nur bei konkreter Benennung im Mietvertrag.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Reinigung der Dachrinnen und Fallrohre. BGH VIII ZR 167/03: bei regelmäßigem Anfall umlagefähig. Nicht umlagefähig: einmalige Reinigung nach Sturmschäden.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Pflichtprüfung auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV §14b) bei Großanlagen ab 400 Liter Speichervolumen oder 3 Liter Leitungsinhalt. Mindestens alle 3 Jahre. Vollständig umlagefähig (BGH VIII ZR 244/15).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Jährliche Hauptinspektion von Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176 (Betreiberpflicht). Plus quartalsweise Sichtprüfung. Umlagefähig nur, wenn der Spielplatz gemeinschaftlich genutzt wird und im Mietvertrag benannt.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Bestreifung durch einen Sicherheitsdienst, Concierge-Service oder Pförtner. Umlagefähig bei laufenden Verträgen mit Bewachungsunternehmen. Nicht umlagefähig: Einsätze nach konkreten Schadensereignissen.
Typische Spanne: 0,02–0,07 €/m² Monat
Wartung von elektrischen Garagentoren, Tiefgaragen-Schrankenanlagen und automatischen Einfahrtstoren (DGUV Vorschrift 17). Umlagefähig bei Gemeinschafts-Garagen.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wartung von Klingel-, Sprech-, Codeschloss- und elektronischen Schließanlagen. Inklusive Schlüsselverwaltung bei Generalschließsystemen. Umlagefähig als sonstige Betriebskosten.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wiederkehrende Prüfung der äußeren und inneren Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305 (alle 1-4 Jahre je nach Gefährdungsklasse). Pflicht bei vielen Gebäuden mit erhöhtem Risiko.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wartung von Kohlenmonoxid-Warnmeldern in Bereichen mit gasbetriebenen Heizungen oder Garagen. Sicherheitsanforderung in einigen Bundesländern. Umlagefähig bei konkreter Benennung.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Laufende Betriebs- und Wartungskosten von Gemeinschafts-Schwimmbad, Sauna oder Wellnessbereichen: Wasseraufbereitung, Reinigung, Heizung des Beckens, Hygieneprüfungen.
Typische Spanne: 0,01–0,05 €/m² Monat
Weitere im Mietvertrag konkret benannte Kostenarten nach § 2 Nr. 17 BetrKV, die nicht in den vorgenannten Kategorien erfasst sind. Pauschale "sonstige Kosten"-Klauseln im Mietvertrag sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam.
Konkrete Werte für Stuttgart, wo Daten vorliegen — ansonsten Mittelwert aus der bundesweiten Spanne (Deutscher Mieterbund Betriebskostenspiegel). „k.A." bedeutet keine publizierten Vergleichswerte.
Kaltmiete
15,42 €
€/m² Monat
Warmmiete
18,44 €
€/m² Monat
Preis-Spanne
9,56–25,13 €
Kaltmiete €/m²
Stuttgart gilt als angespannter Wohnungsmarkt, weshalb die Mietpreisbremse nach § 556d BGB greift. Bei Wiedervermietung darf die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dennoch sind die Mieten in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, da Ausnahmen für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen gelten.
Rechtsgrundlage: § 556d BGB (Mietpreisbremse), § 558 BGB (Kappungsgrenze). Gültig bis 30.6.2030.
Stuttgarts Kessellage führt zu milderen Wintern — Heizkosten sollten unter dem bayerischen Durchschnitt liegen.
Die Müllgebühren der AWS Stuttgart sind moderat — prüfen Sie die korrekte Behälterzuordnung.
In Hanglagen (Killesberg, Degerloch) können Gartenpflegekosten höher ausfallen.
EnBW-Fernwärme wird in vielen Neubauvierteln eingesetzt — vergleichen Sie die Kosten mit Gas.
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Ortsübliche Vergleichsmiete in Stuttgart — Kaltmiete, Warmmiete und Preisspanne mit Vergleich zum Landesschnitt.
Für Vermieter in Stuttgart: BetrKV-konforme Abrechnung in 15 Minuten, mit PDF-Export pro Mieter — ohne Excel.
Die durchschnittlichen Nebenkosten in Stuttgart betragen 2,78 €/m² pro Monat. Für eine 70-m²-Wohnung entspricht das etwa 195 € monatlich bzw. 2335 € pro Jahr. Laut DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 liegen die Heizkosten in Baden-Württemberg bei 1,32 €/m², Wasserkosten bei 0,29 €/m² und Müllbeseitigung bei 0,16 €/m².
Die Nebenkosten in Stuttgart liegen über dem Bundesdurchschnitt von 2,67 €/m² (+4.1 %). Mieter zahlen hier also mehr als im bundesweiten Mittel. Bei einer 70-m²-Wohnung ergibt sich eine Mehrbelastung von rund 92 € pro Jahr. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg (2,60 €/m²) liegen die Kosten 6.9 % darüber.
In Baden-Württemberg fallen besonders die Heizkosten ins Gewicht: 1,32 €/m² in Stuttgart gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 1,32 €/m². Stuttgart liegt über dem Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg. Die Kessellage sorgt für milde Winter, aber hohe Grundstückspreise treiben Grundsteuern und Versicherungen. Die EnBW als Hauptversorger hat moderate Energiepreise.
Obwohl die Kessellage Stuttgarts für mildere Winter sorgt, liegen die Nebenkosten mit 2,78 Euro/m² deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Der Hauptgrund sind die extrem hohen Grundstückspreise, die sich in erhöhten Grundsteuern und Gebäudeversicherungen niederschlagen. Viele Wohngebäude in Stuttgart sind Altbauten mit veralteten Heizsystemen, die trotz milder Temperaturen ineffizient arbeiten. Hinzu kommen überdurchschnittliche Müllgebühren und Kosten für Hausmeisterdienste in der Großstadt. Die wirtschaftsstarke Region ermöglicht zudem höhere Umlagen, die Vermieter rechtlich zulässig weitergeben können. Auch die Wasserkosten sind durch die aufwendige Infrastruktur einer Großstadt mit 630.000 Einwohnern höher als in kleineren Städten.
Fernwärme kann in Stuttgart durchaus vorteilhaft sein, erfordert aber eine genaue Prüfung. Die Stadt baut ihr Fernwärmenetz kontinuierlich aus, und moderne Anschlüsse bieten oft stabile Preise ohne eigene Wartungskosten für Heizungsanlagen. Der Grundpreis für Fernwärme ist jedoch höher als bei Gas, was sich in den Nebenkosten bemerkbar macht. Bei gut gedämmten Neubauten mit niedrigem Verbrauch kann Fernwärme teurer sein als eine moderne Gasheizung. In unsanierten Altbauten mit hohem Wärmebedarf gleichen sich die Kosten oft aus. Wichtig ist, dass du in der Nebenkostenabrechnung die Position 'Heizung' genau analysierst: Fernwärme-Abrechnungen sollten transparent den Grund- und Arbeitspreis ausweisen. Vergleiche die Kosten pro Kilowattstunde mit aktuellen Gaspreisen – oft liegen Fernwärmetarife 10-15% über Gastarifen, bieten aber mehr Planungssicherheit und sind umweltfreundlicher.
Vergleichen Sie Ihre Betriebskosten mit dem Durchschnitt — kostenlos und ohne Registrierung.
Zum Nebenkostenrechner →Mannheim
2,55 €
pro m²
Karlsruhe
2,49 €
pro m²
Freiburg im Breisgau
2,62 €
pro m²
Heidelberg
2,65 €
pro m²
Ulm
2,52 €
pro m²
Heilbronn
2,52 €
pro m²
Pforzheim
2,48 €
pro m²
Reutlingen
2,52 €
pro m²
Konstanz
2,72 €
pro m²
Friedrichshafen
2,65 €
pro m²
Ravensburg
2,62 €
pro m²
Tübingen
2,70 €
pro m²
Göppingen
2,58 €
pro m²
Esslingen am Neckar
2,72 €
pro m²
Ludwigsburg
2,74 €
pro m²
Sindelfingen
2,70 €
pro m²
Böblingen
2,70 €
pro m²
Villingen-Schwenningen
2,55 €
pro m²
Offenburg
2,58 €
pro m²
Lahr
2,52 €
pro m²
Rastatt
2,58 €
pro m²
Baden-Baden
2,75 €
pro m²
Stuttgart Stuttgart-Mitte
2,63 €
pro m²
Aalen
2,55 €
pro m²
Städte mit vergleichbarer Einwohnerzahl — Nebenkosten im Vergleich.
Die für Baden-Württemberg ausgewiesenen Durchschnittswerte (Heizung, Wasser, Müll u.a.) stammen aus dem DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 (Stand 2024). Da für Baden-Württemberg kein landesspezifischer Betriebskostenspiegel veröffentlicht ist, werden die bundesweiten DMB-Werte als Orientierung verwendet.
Die hier gezeigten Stadt-Werte für Stuttgart basieren auf eigenen Auswertungen lokaler kommunaler Gebühren (Müll, Abwasser, Grundsteuer-Hebesatz) und können vom Landesschnitt abweichen. Maßgeblich für die rechtliche Prüfung Ihrer Abrechnung ist die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV).
Heizkosten je Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets): siehe co2online Heizspiegel. Bundesweite Übersicht aller Kostenarten: Betriebskostenspiegel.
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🏠Kaufnebenkosten
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Was ist absetzbar?
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