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Wirtschaftsplan aufstellen, Hausgeld verteilen, Jahresabrechnung nach § 28 WEG erstellen, Beschlüsse sammeln — und jeder Eigentümer sieht seine Unterlagen über den eigenen Zugang. Ab 14,90 €/Monat je Gemeinschaft.
WEG S bis 10 Einheiten, WEG M bis 30 Einheiten · Vertrag endet nach 12 Monaten automatisch · 30 Tage Geld zurück, auch im Abo (Bedingungen: AGB § 3a)

Seit der WEG-Reform 2020 ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als solche rechtsfähig (§ 9a WEG). Einen Verwalter muss sie nicht bestellen: Ohne Verwalter vertreten alle Eigentümer die Gemeinschaft gemeinsam (§ 9b WEG), in der Praxis übernimmt meist ein Eigentümer die Aufgaben.
Die Pflichten bleiben dieselben. Die Gemeinschaft beschließt über die Hausgeld-Vorschüsse auf Grundlage eines Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG), nach Ablauf des Jahres über Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse auf Grundlage der Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG), und sie bekommt einen Vermögensbericht mit dem Stand der Erhaltungsrücklage (§ 28 Abs. 4 WEG). Beschlüsse gehören in die Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG), die Einladung zur Versammlung ergeht in Textform, in der Regel mit mindestens drei Wochen Frist (§ 24 Abs. 4 WEG).
Genau diese Schritte bildet die Software ab, in der Reihenfolge, in der sie im Jahr anfallen.
Vom Plan über die Versammlung bis zur Abrechnung, mit den Belegen und Kosten der Gemeinschaft an einem Ort.
Kosten je Kostenart schätzen, Zuführung zur Erhaltungsrücklage einplanen, Hausgeld-Vorschüsse je Einheit nach Miteigentumsanteilen ableiten. Die Gemeinschaft beschließt über die Vorschüsse.
Wirtschaftsplan erstellen: Anleitung →Soll und Ist je Einheit, Kassenstand und Erhaltungsrücklage. Offene Hausgelder erscheinen als Rückstand, die ältesten zuerst; daraus erzeugst du Zahlungserinnerung und Mahnung.
Einladung mit Tagesordnung, Abstimmung, Protokoll und Beschluss-Sammlung. Die Anfechtungsfrist nach § 45 WEG steht bei jedem Beschluss.
Gesamt- und Einzelabrechnung je Eigentümer mit Abgleich der Vorschüsse, dazu der Vermögensbericht mit dem Stand der Erhaltungsrücklage.
Hausgeldabrechnung erstellen: Ablauf →Jeder Eigentümer bekommt einen eigenen Zugang und sieht dort seine Einzelabrechnung, seinen Anteil am Wirtschaftsplan, seine Vorschüsse und die Beschlüsse. Das spart Rückfragen per E-Mail und verteilte PDF-Ablagen, und die Gemeinschaft hat dieselben Zahlen vor sich.

WEG-Abo
Welche Stufe passt, entscheidet allein die Zahl der Einheiten deiner Gemeinschaft.
WEG-Verwaltung S
14,90 €/Monat
oder 149 €/Jahr · bis 10 Einheiten
WEG-Verwaltung M
29,90 €/Monat
oder 299 €/Jahr · bis 30 Einheiten
Je Gemeinschaft ein Abo · alle WEG-Funktionen inklusive · ab 31 Einheiten gesondertes Angebot
Ein Konto, eine Welt: Vermietung oder WEG-Verwaltung. Für beides legst du zwei Konten mit je eigener E-Mail-Adresse an.
Preise & WEG-Abo ansehenDie WEG-Verwaltung ist nach Größe der Gemeinschaft gestaffelt: WEG-Verwaltung S bis 10 Einheiten 14,90 €/Monat oder 149 €/Jahr, WEG-Verwaltung M bis 30 Einheiten 29,90 €/Monat oder 299 €/Jahr. Für Gemeinschaften mit mehr als 30 Einheiten erstellen wir ein gesondertes Angebot. Je Gemeinschaft ist ein Abo nötig; Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Beschluss-Verwaltung und Eigentümerportal sind jeweils enthalten. Die Abos laufen 12 Monate und enden danach automatisch.
Für kleine Wohnungseigentümergemeinschaften, die sich selbst verwalten — etwa weil kein Verwalter gefunden wurde oder die Kosten einer Fremdverwaltung gespart werden sollen. Ein Eigentümer übernimmt die Verwaltung, alle anderen sehen ihre Unterlagen im Eigentümerportal ein.
Ja, in der WEG-Demo mit einer Beispiel-Gemeinschaft, ohne Anmeldung und ohne E-Mail. Eine Testphase für neue Abos gibt es nicht; in der Demo sind Anlegen und Ändern gesperrt. Nach dem Kauf gilt die freiwillige 30-Tage-Zufriedenheits-Garantie nach § 3a unserer AGB.
Alle Kosten des Abrechnungsjahres werden erfasst und nach Miteigentumsanteilen (MEA) oder gewähltem Schlüssel auf die Eigentümer verteilt. Die Software erstellt die Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 WEG mit der Gesamtabrechnung für die Gemeinschaft und der Einzelabrechnung je Eigentümer — inklusive Abgleich der geleisteten Hausgeld-Vorschüsse mit Nachzahlung oder Guthaben.
Die erwarteten Kosten des kommenden Jahres werden je Kostenart geschätzt — zuzüglich Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Daraus ergeben sich die monatlichen Hausgeld-Vorschüsse je Eigentümer. Die Gemeinschaft beschließt über die Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 WEG); der Plan ist die Grundlage für alle Hausgeldzahlungen.
Ja. Jeder Eigentümer sieht seine Abrechnungen, den Wirtschaftsplan und seine Vorschüsse über einen eigenen Zugang ein. Einladungen, Beschlüsse und Protokolle der Eigentümerversammlung werden zentral abgelegt — Beschluss-Sammlung inklusive.
Nicht unbedingt. Hat die Gemeinschaft weniger als neun Sondereigentumsrechte und ist ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt, kann ein zertifizierter Verwalter nur verlangt werden, wenn mindestens ein Drittel der Eigentümer das fordert (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Ohne bestellten Verwalter vertreten alle Eigentümer die Gemeinschaft gemeinsam (§ 9b WEG). Im Einzelfall hilft eine Rechtsberatung.
Ja. Ein Konto gehört zu genau einer Welt: Vermietung (Vermieter Basis oder Ultra) oder WEG-Verwaltung. Beide haben eigene Abrechnungen, eigene Menüs und eigene Zugänge (Mieterportal bzw. Eigentümerportal), damit Mieter- und Eigentümerdaten getrennt bleiben. Wer beides braucht, legt zwei Konten mit je eigener E-Mail-Adresse an und bucht in jedem Konto den passenden Tarif.
Hinweis: allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das WEG und die Beschlüsse der Gemeinschaft im Einzelfall.
Sieh dir eine Beispiel-Gemeinschaft an, bevor du dich entscheidest. Ab 14,90 €/Monat je Gemeinschaft.