BetrKV: Alle 17 umlagefaehigen Betriebskosten im Ueberblick
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist das zentrale Regelwerk fuer die Nebenkostenabrechnung in Deutschland. Sie definiert abschliessend, welche Kosten ein Vermieter als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen darf. Insgesamt sind es 17 Kostenarten, die wir hier im Detail vorstellen.
Was sind Betriebskosten?
Nach § 1 BetrKV sind Betriebskosten die Kosten, die dem Eigentuemer durch das Eigentum am Grundstueck oder durch den bestimmungsmaessigen Gebrauch des Gebaeudes laufend entstehen. Einmalige Kosten, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehoeren ausdruecklich nicht dazu.
Die 17 Kostenarten nach § 2 BetrKV
1. Grundsteuer
Die laufende oeffentliche Last des Grundstuecks. Sie wird von der Gemeinde erhoben und kann vollstaendig auf die Mieter umgelegt werden. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Grundsteuer.
2. Wasserversorgung
Kosten fuer den Wasserverbrauch, Grundgebuehren, Wasserzaehlermiete und Eichkosten. Details finden Sie im Wasserkosten-Ratgeber.
3. Entwaesserung
Gebuehren fuer die Haus- und Grundstuecksentwaesserung (Abwasser, Regenwasser).
4. Heizung
Brennstoffkosten, Betriebsstrom der Heizanlage, Wartung, Immissionsmessung, Schornsteinfeger. Die Abrechnung muss nach der Heizkostenverordnung erfolgen.
5. Warmwasser
Kosten der zentralen Warmwasserversorgung — Brennstoff, Betriebsstrom, Wartung.
6. Verbundene Heizung und Warmwasser
Bei kombinierten Anlagen werden die Kosten rechnerisch aufgeteilt.
7. Aufzug
Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Ueberwachung, Pflege und regelmaessige Pruefung. Nicht umlagefaehig: Reparaturen und Modernisierung.
8. Strassenreinigung und Muellbeseitigung
Oeffentliche Strassenreinigungsgebuehren und Muellabfuhrkosten.
9. Gebaeudereinigung und Ungezieferbekaempfung
Treppenhausreinigung, Reinigung gemeinschaftlicher Raeume, Ungezieferbekaempfung.
10. Gartenpflege
Pflege der hauseigenen Gruenflaechen, Erneuerung von Pflanzen, Pflege von Spielplaetzen.
11. Beleuchtung
Strom fuer gemeinschaftliche Beleuchtung (Treppenhaus, Flure, Aussen).
12. Schornsteinreinigung
Kehrgebuehren und Messungen des Schornsteinfegers (soweit nicht bereits bei Heizkosten erfasst).
13. Sach- und Haftpflichtversicherung
Gebaeudeversicherung (Feuer, Sturm, Wasser), Glasversicherung, Haftpflichtversicherung fuer das Gebaeude.
14. Hauswart/Hausmeister
Verguetung, Sozialabgaben und geldwerte Leistungen fuer den Hauswart. Achtung: Taetigkeiten, die unter andere Kostenarten fallen (z.B. Reinigung), duerfen nicht doppelt abgerechnet werden.
15. Gemeinschaftsantenne/Breitbandnetz
Betriebskosten fuer Antennenanlage oder Breitbandanschluss. Hinweis: Durch das Telekommunikationsgesetz 2024 hat sich hier einiges geaendert.
16. Wascheinrichtungen
Betriebskosten gemeinschaftlicher Waschmaschinen und Trockner.
17. Sonstige Betriebskosten
Auffangkategorie fuer weitere laufende Kosten, die im Mietvertrag konkret benannt sein muessen. Beispiele: Wartung von Rauchmeldern, Dachrinnenreinigung, Pruefung von Sicherheitseinrichtungen.
Pruefen Sie Ihre Abrechnung
Vergleichen Sie jede Position Ihrer Abrechnung mit dieser Liste. Tauchen Posten auf, die nicht unter die 17 Kostenarten fallen, sind sie nicht umlagefaehig. Nutzen Sie unseren Nebenkostenrechner, der alle 17 Kostenarten nach BetrKV unterstuetzt und Ihre Abrechnung automatisch prueft.
Häufige Fragen
Wie hoch sind Betriebskosten pro Quadratmeter?
Laut Betriebskostenspiegel 2024 betragen die durchschnittlichen Betriebskosten 2,67 €/m²/Monat. Für eine 80-m²-Wohnung sind das ca. 213 € monatlich oder 2.563 € jährlich. Heizung macht mit 1,32 €/m² den größten Anteil aus.
Wie berechne ich Betriebskosten für ein Haus?
Addieren Sie alle umlagefähigen Kosten nach § 2 BetrKV: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Versicherung, Müll, Gartenpflege etc. Teilen Sie durch die Wohnfläche für den m²-Preis. Bei einem Einfamilienhaus entfallen Verteilerschlüssel — Sie tragen alle Kosten allein.
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