Abrechnungsfrist nach § 556 BGB berechnen
Vermieter haben 12 Monate Zeit, um nach Ende der Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung zuzustellen. Nach Fristablauf entfällt der Anspruch auf Nachforderung.
Z. B. 31.12.2025 für das letzte Kalenderjahr.
Was passiert nach Ablauf der Frist?
- Anspruch auf Nachforderung verfällt — du kannst keine Nachzahlung mehr verlangen.
- Ein Guthaben des Mieters bleibt bestehen und muss erstattet werden.
- Vorauszahlungs-Anpassung bleibt möglich, eine korrigierte Abrechnung darf noch erstellt werden.
Tipp: Erstelle die Abrechnung lieber 2-3 Monate vor Fristablauf — dann hast du Puffer für Belegnachfragen oder Korrekturen.
Rechtsprechung & Praxis-Hinweise
Frist gilt für den ZUGANG beim Mieter
Maßgeblich ist nicht das Versanddatum, sondern der tatsächliche Zugang der Abrechnung beim Mieter (BGH VIII ZR 178/05). Plane daher 3-5 Tage Postlaufzeit ein — bei Verzögerung der Post läuft sonst die Frist ab.
§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB — Verschuldensfreie Ausnahme
Eine Nachforderung ist trotz Fristablauf nur dann möglich, wenn der Vermieter ohne eigenes Verschuldengehindert war (z. B. höhere Gewalt, extrem verspätete Verbrauchsabrechnung des Versorgers). Diese Ausnahme ist sehr selten anwendbar — Gerichte legen strenge Maßstäbe an.
§ 556 Abs. 3 S. 6 BGB — Ausschlussfrist nur einseitig
Die Frist ist eine Ausschlussfrist — der Nachzahlungsanspruch des Vermieters verfällt endgültig. Guthaben-Auszahlungen bleiben aber möglich: Mieter können auch nach Fristablauf eine Abrechnung verlangen, um ein Guthaben zu prüfen und einzufordern.