Abrechnungsfrist nach § 556 BGB berechnen
Vermieter haben 12 Monate Zeit, um nach Ende der Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung zuzustellen. Nach Fristablauf entfällt der Anspruch auf Nachforderung.
Z. B. 31.12.2025 für das letzte Kalenderjahr.
Was passiert nach Ablauf der Frist?
- Anspruch auf Nachforderung verfällt — du kannst keine Nachzahlung mehr verlangen.
- Ein Guthaben des Mieters bleibt bestehen und muss erstattet werden.
- Vorauszahlungs-Anpassung bleibt möglich, eine korrigierte Abrechnung darf noch erstellt werden.
Tipp: Erstelle die Abrechnung lieber 2-3 Monate vor Fristablauf — dann hast du Puffer für Belegnachfragen oder Korrekturen.