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Die durchschnittlichen Nebenkosten pro qm einer Mietwohnung liegen laut aktuellem Betriebskostenspiegel des Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) bei 2,67 €/m² im Monat. Bei einer 75-m²-Wohnung sind das rund 200 € monatlich. Mit dem Betriebskostenrechner kannst du deine Nebenkosten berechnen. Ob deine Abrechnung stimmt, prüft der KI-Check anhand der Kostenarten nach § 2 BetrKV; der Prüfbericht kostet 9,90 € einmalig.
Abrechnung prüfen →Vermieter? Abrechnung mit dem Rechner erstellen →
Der Mieterbund veröffentlicht Durchschnittswerte pro Quadratmeter, keine Werte je Wohnungsgröße. Die Tabelle rechnet deshalb den Bundesdurchschnitt (2,67 €/m², davon 1,35 € kalte Betriebskosten) auf typische Größen hoch. Deine Abrechnung kann je nach Region, Heizung und Ausstattung deutlich abweichen.
| Wohnfläche | Ø gesamt / Monat | davon kalt |
|---|---|---|
| 30 m² | ~80 € | ~41 € |
| 50 m² | ~134 € | ~68 € |
| 70 m² | ~187 € | ~95 € |
| 90 m² | ~240 € | ~122 € |
| 120 m² | ~320 € | ~162 € |
Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024, veröffentlicht am 18.12.2025. Kalte Betriebskosten = Durchschnitt ohne Heizung und Warmwasser.
Die Kaltmiete ist die reine Miete für die Nutzung der Wohnung, ohne jegliche Nebenkosten. Sie wird im Mietvertrag festgelegt und ist die Basis für Mieterhöhungen und den Mietspiegel.
Die Warmmiete ist der Gesamtbetrag, den du monatlich an den Vermieter überweist. Sie umfasst die Kaltmiete plus die Vorauszahlung für alle Betriebskosten inklusive Heizung.
550,00 €
186,90 €
736,90 €
§ 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählt 17 Kostenarten auf, die der Vermieter umlegen darf, wenn der Mietvertrag das vorsieht. So hoch sind sie im Durchschnitt der Wohnungen, in denen sie anfallen (Mieterbund, Abrechnungsjahr 2024). Die Einzelwerte ergeben zusammen nicht den Gesamtdurchschnitt von 2,67 €, weil nicht jede Kostenart in jeder Wohnung vorkommt.
§ 2 Nr. 4 + 5 BetrKV. Bandbreite laut DMB 0,46 bis 2,18 €.
§ 2 Nr. 2 + 3 BetrKV
§ 2 Nr. 14 BetrKV. 0,37 €, wenn Gebäudereinigung, Gartenpflege oder Winterdienst nicht separat abgerechnet werden.
§ 2 Nr. 13 BetrKV
§ 2 Nr. 9 BetrKV
§ 2 Nr. 7 BetrKV
§ 2 Nr. 1 BetrKV
§ 2 Nr. 8 BetrKV
§ 2 Nr. 10 BetrKV
§ 2 Nr. 15 BetrKV. Seit 01.07.2024 sind TV-Entgelte nicht mehr umlagefähig, auch nicht per Vertrag.
§ 2 Nr. 11 BetrKV
§ 2 Nr. 8 BetrKV
§ 2 Nr. 12 BetrKV
§ 2 Nr. 17 BetrKV
Bevor du eine Nachzahlung überweist, lohnen fünf Fragen:
Die Punkte einzeln durchgehen kannst du mit dem Fehler-Checker, einem Fragebogen zur Selbstprüfung ohne Upload.
Eine 60-m²-Wohnung mit 2 Personen ist ein typischer Fall für viele Paare und kleine Haushalte. Mit dem Bundesdurchschnitt des Mieterbunds gerechnet sind das rund 160 € im Monat, davon etwa 79 € für Heizung und Warmwasser und 81 € kalte Betriebskosten, also rund 1.922 € im Jahr. Die tatsächliche Höhe hängt stark von Heizart, Region, Gebäudealter und Ausstattung ab. Eine nach Personenzahl gestaffelte Übersicht findest du unter Nebenkosten pro Person.
| Posten (wenn er anfällt) | Ø €/Monat bei 60 m² |
|---|---|
| Heizung & Warmwasser | ~79 € |
| Wasser & Abwasser | ~17 € |
| Müllbeseitigung | ~10 € |
| Grundsteuer & Versicherung | ~29 € |
| Hauswart, Gebäudereinigung, Garten | ~34 € |
| Durchschnitt gesamt | ~160 € |
Wichtig ist die Unterscheidung, wofür die Personenzahl überhaupt zählt: Bei verbrauchsabhängigen Posten wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr und teilweise Heizung schlagen zwei Personen stärker zu Buche als ein Single-Haushalt, sie verbrauchen schlicht mehr. Flächenabhängige Posten dagegen (Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Gartenpflege) richten sich nach den 60 m² Wohnfläche und ändern sich kaum, ob in der Wohnung eine oder zwei Personen leben. Deshalb steigen die Nebenkosten beim Einzug einer zweiten Person zwar an, aber nicht proportional zur Personenzahl.
Möchtest du deinen konkreten Fall durchrechnen, nutze unseren Betriebskostenrechner und gib Wohnfläche und Personenzahl ein. Weitere Vergleichswerte findest du im Ratgeber Betriebskosten pro Quadratmeter sowie auf unserer Seite zu den Nebenkosten pro Person.
Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024, veröffentlicht am 18.12.2025) zahlen Mieter im Schnitt 2,67 € pro Quadratmeter und Monat, davon 1,32 € für Heizung und Warmwasser. Fallen alle Kostenarten an, sind es 3,68 €. Eigene Werte nach Wohnungsgröße veröffentlicht der Mieterbund nicht.
Die Kaltmiete (auch Nettokaltmiete) ist die reine Miete für die Wohnung ohne Nebenkosten. Die Warmmiete (Bruttowarmmiete) umfasst die Kaltmiete plus alle Betriebskosten inklusive Heizung und Warmwasser. Formel: Warmmiete = Kaltmiete + Betriebskostenvorauszahlung.
Umlegen darf der Vermieter nur Betriebskosten aus dem Katalog des § 2 BetrKV (17 Nummern, darunter Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Aufzug und Gartenpflege) und nur, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltungsrücklagen und seit 01.07.2024 auch Kabel-TV-Entgelte darf er nicht umlegen.
Ja. Mit dem Fehler-Checker gehst du deine Abrechnung ohne Upload als Fragebogen selbst durch. Beim KI-Check lädst du die Abrechnung hoch und bestellst die Prüfung: Der Prüfbericht kostet 9,90 € einmalig. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt beides nicht.
Für eine erste Schätzung multiplizierst du die Wohnfläche mit dem Durchschnittswert: 65 m² × 2,67 €/m² = rund 174 € im Monat. Genauer wird es mit deiner letzten Abrechnung: Gesamtbetrag durch 12 ergibt die monatlichen Kosten, Gesamtbetrag durch Wohnfläche und 12 den Wert pro qm, den du mit dem Durchschnitt vergleichen kannst.
Lade deine Abrechnung beim KI-Check hoch: Der Prüfbericht kostet 9,90 € einmalig. Ohne Upload kannst du sie mit dem Fehler-Checker-Fragebogen selbst durchgehen.
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