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Prüfen Sie, ob Ihre monatliche Nebenkostenvorauszahlung zu hoch oder zu niedrig ist. Mit Vergleich zum Betriebskostenspiegel und konkreter Handlungsempfehlung.
Die Nebenkostenvorauszahlung ist der monatliche Betrag, den Mieter zusätzlich zur Kaltmiete für Betriebskosten zahlen. Nach Ende des Abrechnungszeitraums wird die tatsächliche Höhe der Nebenkosten mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet. Das Ergebnis ist entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Eine zu hohe Vorauszahlung bedeutet, dass Sie dem Vermieter Monat für Monat zu viel Geld überweisen — Geld, das Ihnen erst mit der Jahresabrechnung zurückerstattet wird. Eine zu niedrige Vorauszahlung führt hingegen zu einer möglicherweise überraschenden Nachzahlung.
Nach § 560 Abs. 4 BGB kann jede Vertragspartei — also sowohl Mieter als auch Vermieter — nach einer Betriebskostenabrechnung eine Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe verlangen. Die Anpassung muss durch Erklärung in Textform erfolgen und wird ab dem Monat nach Zugang wirksam.
Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds weist durchschnittliche Nebenkosten von ca. 2,67 EUR/m²/Monat aus (Stand 2024). Dieser Wert umfasst alle 17 Kostenarten nach BetrKV. Liegen Ihre Kosten deutlich darüber, lohnt sich eine genaue Prüfung der einzelnen Positionen Ihrer Nebenkostenabrechnung.
Die korrekte Berechnung der Nebenkostenvorauszahlung basiert auf den tatsächlichen Betriebskosten des Vorjahres. Nehmen Sie den Gesamtbetrag Ihrer letzten Nebenkostenabrechnung und teilen Sie ihn durch 12 — das ergibt die monatliche Basisvorauszahlung. Ein Aufschlag von 5 bis 10 Prozent als Sicherheitspuffer ist empfehlenswert, um unerwartete Kostensteigerungen bei Heizung, Wasser oder Müllgebühren aufzufangen.
Rechenbeispiel: Ihre letzte Jahresabrechnung weist Gesamtnebenkosten von 3.200 EUR aus. Die optimale Vorauszahlung beträgt dann 3.200 EUR / 12 = 267 EUR pro Monat. Mit einem 10%-Puffer wären es rund 293 EUR monatlich. Liegt Ihre aktuelle Vorauszahlung deutlich darüber, sollten Sie eine Anpassung beim Vermieter beantragen.
Besonders wichtig ist die getrennte Betrachtung von Heizkosten und kalten Betriebskosten. Heizkosten unterliegen starken saisonalen Schwankungen und steigen in kalten Wintern deutlich an. Die kalten Betriebskosten (Grundsteuer, Müllabfuhr, Versicherungen, Hauswart etc.) sind dagegen relativ stabil und lassen sich gut auf Basis des Vorjahres prognostizieren.
Nutzen Sie unseren Vorauszahlungs-Optimierer oben, um Ihre aktuelle Vorauszahlung mit dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds zu vergleichen. Der Rechner zeigt Ihnen sofort, ob Ihre Vorauszahlung im normalen Rahmen liegt oder ob eine Anpassung nach § 560 Abs. 4 BGB sinnvoll wäre. Bei einer zu hohen Vorauszahlung leihen Sie dem Vermieter faktisch zinsloses Geld — bei einer zu niedrigen Vorauszahlung droht eine unangenehme Nachzahlung am Jahresende.
Die optimale Vorauszahlung ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der letzten Jahresabrechnung geteilt durch 12. Bei 3.000 EUR Jahresnebenkosten wäre die optimale monatliche Vorauszahlung 250 EUR. Ein kleiner Puffer von ca. 10% kann sinnvoll sein.
Ja, nach § 560 Abs. 4 BGB kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung eine Anpassung verlangen. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, haben Sie gute Argumente für eine Senkung. Die Anpassung muss in Textform erfolgen.
Laut Betriebskostenspiegel 2024 liegen die durchschnittlichen Nebenkosten bei 2,67 EUR pro m² und Monat. Bei einer 70-m²-Wohnung sind das ca. 187 EUR monatlich. Regional und je nach Ausstattung gibt es große Unterschiede.
Bei zu niedriger Vorauszahlung müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Der Vermieter kann zudem eine Erhöhung der Vorauszahlung verlangen (§ 560 BGB). Die Nachzahlung ist sofort nach Zugang der Abrechnung fällig.
Nutzen Sie unseren vollständigen Nebenkostenrechner mit allen 17 Kostenarten nach BetrKV.
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