Wird geladen…
Die optimale Nebenkostenvorauszahlung entspricht den Vorjahreskosten geteilt durch 12 (typisch 2,67 €/m² Bundesdurchschnitt). Bei Guthaben oder Nachzahlung kann jede Vertragspartei nach § 560 Abs. 4 BGB eine Anpassung verlangen. Prüfen Sie hier, ob Ihre monatliche Vorauszahlung angemessen ist — mit Vergleich zum Betriebskostenspiegel und konkreter Handlungsempfehlung.
Die Nebenkostenvorauszahlung ist der monatliche Betrag, den Mieter zusätzlich zur Kaltmiete für Betriebskosten zahlen. Nach Ende des Abrechnungszeitraums wird die tatsächliche Höhe der Nebenkosten mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet. Das Ergebnis ist entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Eine zu hohe Vorauszahlung bedeutet, dass Sie dem Vermieter Monat für Monat zu viel Geld überweisen — Geld, das Ihnen erst mit der Jahresabrechnung zurückerstattet wird. Eine zu niedrige Vorauszahlung führt hingegen zu einer möglicherweise überraschenden Nachzahlung.
Nach § 560 Abs. 4 BGB kann jede Vertragspartei — also sowohl Mieter als auch Vermieter — nach einer Betriebskostenabrechnung eine Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe verlangen. Die Anpassung muss durch Erklärung in Textform erfolgen und wird ab dem Monat nach Zugang wirksam.
Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds weist durchschnittliche Nebenkosten von ca. 2,67 EUR/m²/Monat aus (Stand 2024). Dieser Wert umfasst alle 17 Kostenarten nach BetrKV. Liegen Ihre Kosten deutlich darüber, lohnt sich eine genaue Prüfung der einzelnen Positionen Ihrer Nebenkostenabrechnung.
Die korrekte Berechnung der Nebenkostenvorauszahlung basiert auf den tatsächlichen Betriebskosten des Vorjahres. Nehmen Sie den Gesamtbetrag Ihrer letzten Nebenkostenabrechnung und teilen Sie ihn durch 12 — das ergibt die monatliche Basisvorauszahlung. Ein Aufschlag von 5 bis 10 Prozent als Sicherheitspuffer ist empfehlenswert, um unerwartete Kostensteigerungen bei Heizung, Wasser oder Müllgebühren aufzufangen.
Rechenbeispiel: Ihre letzte Jahresabrechnung weist Gesamtnebenkosten von 3.200 EUR aus. Die optimale Vorauszahlung beträgt dann 3.200 EUR / 12 = 267 EUR pro Monat. Mit einem 10%-Puffer wären es rund 293 EUR monatlich. Liegt Ihre aktuelle Vorauszahlung deutlich darüber, sollten Sie eine Anpassung beim Vermieter beantragen.
Besonders wichtig ist die getrennte Betrachtung von Heizkosten und kalten Betriebskosten. Heizkosten unterliegen starken saisonalen Schwankungen und steigen in kalten Wintern deutlich an. Die kalten Betriebskosten (Grundsteuer, Müllabfuhr, Versicherungen, Hauswart etc.) sind dagegen relativ stabil und lassen sich gut auf Basis des Vorjahres prognostizieren.
Nutzen Sie unseren Vorauszahlungs-Optimierer oben, um Ihre aktuelle Vorauszahlung mit dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds zu vergleichen. Der Rechner zeigt Ihnen sofort, ob Ihre Vorauszahlung im normalen Rahmen liegt oder ob eine Anpassung nach § 560 Abs. 4 BGB sinnvoll wäre. Bei einer zu hohen Vorauszahlung leihen Sie dem Vermieter faktisch zinsloses Geld — bei einer zu niedrigen Vorauszahlung droht eine unangenehme Nachzahlung am Jahresende.
Eine Abschlagszahlung bei der Miete ist nichts anderes als ein monatlich im Voraus gezahlter Betrag (der „Abschlag“) auf die zu erwartenden Betriebs- und Heizkosten. Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Versorgerbereich (Strom, Gas, Wasser), wird aber auch im Mietkontext für die laufenden Nebenkosten verwendet. Wichtig ist die Abgrenzung der Begriffe: Eine Abschlagszahlung und eine Vorauszahlung meinen praktisch dasselbe — beide werden am Ende des Abrechnungszeitraums mit den tatsächlichen Kosten verrechnet, sodass eine Nachzahlung oder ein Guthaben entsteht. Eine Pauschale dagegen wird nicht abgerechnet: Sie deckt die Nebenkosten pauschal ab, ganz gleich, ob die realen Kosten höher oder niedriger ausfallen.
Die Höhe des monatlichen Abschlags orientiert sich am Verbrauch des Vorjahres und an den erwarteten Kosten für den kommenden Abrechnungszeitraum. Grundlage ist meist die letzte Jahresabrechnung. Nach Erstellung einer neuen Abrechnung kann jede Vertragspartei — Mieter wie Vermieter — gemäß § 560 Abs. 4 BGB eine Anpassung des Abschlags auf eine angemessene Höhe verlangen. War der Abschlag zu niedrig, droht eine Nachzahlung und der Vermieter darf erhöhen; war er zu hoch, entsteht ein Guthaben und der Mieter kann eine Senkung durchsetzen.
Betragen die abrechenbaren Nebenkosten laut letzter Jahresabrechnung 2.880 EUR, ergibt sich der monatliche Abschlag aus 2.880 EUR / 12 = 240 EUR pro Monat. Mit einem Sicherheitspuffer von rund 10 Prozent gegen Kostensteigerungen wären es etwa 264 EUR monatlich. So bleibt die spätere Abrechnung möglichst nah an der Null und größere Nachzahlungen werden vermieden.
Mehr Details zur Abgrenzung finden Sie in unserem Ratgeber Betriebskostenpauschale vs. Vorauszahlung sowie in der Anleitung Nebenkostenvorauszahlung berechnen. Droht am Jahresende eine Nachforderung, hilft Ihnen der Nachzahlungs-Rechner für Vermieter bei der Einordnung.
Die optimale Vorauszahlung ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der letzten Jahresabrechnung geteilt durch 12. Bei 3.000 EUR Jahresnebenkosten wäre die optimale monatliche Vorauszahlung 250 EUR. Ein kleiner Puffer von ca. 10% kann sinnvoll sein.
Ja, nach § 560 Abs. 4 BGB kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung eine Anpassung verlangen. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, haben Sie gute Argumente für eine Senkung. Die Anpassung muss in Textform erfolgen.
Laut Betriebskostenspiegel 2024 liegen die durchschnittlichen Nebenkosten bei 2,67 EUR pro m² und Monat. Bei einer 70-m²-Wohnung sind das ca. 187 EUR monatlich. Regional und je nach Ausstattung gibt es große Unterschiede.
Bei zu niedriger Vorauszahlung müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Der Vermieter kann zudem eine Erhöhung der Vorauszahlung verlangen (§ 560 BGB). Die Nachzahlung ist sofort nach Zugang der Abrechnung fällig.
Nutzen Sie unseren vollständigen Nebenkostenrechner mit allen 17 Kostenarten nach BetrKV.
Zum Nebenkostenrechner →Nebenkostenrechner
Abrechnung prüfen oder erstellen
🔥Heizkostenrechner
HeizKV-konforme Berechnung
🔥Gas-Rechner
m³ in kWh umrechnen
🌱CO2-Kostenrechner
Aufteilung nach CO2KostAufG
💧Wasserkostenrechner
Wasserkosten prüfen
⏰Widerspruchsfrist
Frist berechnen
🔍Fehler-Checker
Typische Abrechnungsfehler finden
✍️Widerspruch-Muster
Vorlage für den Widerspruch
📊Nebenkosten vergleichen
Städte & Bundesländer im Vergleich
🏠Kaufnebenkosten
Hauskauf & Immobilienkauf
📋Nebenkosten & Steuer
Was ist absetzbar?
👥Nebenkosten pro Person
Durchschnitt nach Personenzahl
🏗️Baunebenkosten
Alle Kosten beim Hausbau
🏡Laufende Kosten Haus
Monatliche Nebenkosten Eigenheim
🏢Nebenkosten Mietwohnung
Kosten pro qm berechnen
🏬Gewerbe-Nebenkosten
Betriebskosten Gewerbemieter
💸Verkaufsnebenkosten
Kosten beim Immobilienverkauf
🏘️Mietspiegel 2026
Mietpreise für 2.700+ Städte
🗺️Mietspiegel-Karte
Deutschland-Karte Bundesländer
🌍CO2-Aufteilungs-Tool
Sankey: Mieter/Vermieter-Anteil
🤖Lena — Nebenkosten-KI
16 Prüfpunkte transparent
🔍KI-Check Abrechnung
Lena prüft in 60 Sek.
📡Funkzähler-Pflicht
Checkliste & Fristen 2027
🏠GEG-Check
Gebäudeenergiegesetz prüfen
🛑Mietpreisbremse
Gilt sie bei Ihnen?
💵Maximalmiete
Zulässige Höchstmiete berechnen
📨CO2-Kostenbrief
Anteile pro Mieter verteilen
Originaltexte und offizielle Quellen — direkt zur primären Information springen.
Externe Links zu offiziellen Rechtsquellen, Bundesministerien und Verbänden. Alle in neuem Tab.