Heizkostenverteilung Rechner — 50/50 oder 70/30
Nach HeizkostenV § 7 Abs. 1 müssen Heizkosten zwischen Grundkosten (nach Wohnfläche) und Verbrauch aufgeteilt werden. Standard ist 50/50, in bestimmten Fällen 70/30.
50/5055/4560/4065/3570/30
Dein Heizkostenanteil
Grundkosten (Wohnfläche)300.00 €
Verbrauchskosten300.00 €
Gesamt600.00 €
Wann gilt 50/50, wann 70/30?
Nach § 7 Abs. 1 HeizkostenV werden mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach erfasstem Verbrauch verteilt. Der Rest geht nach Wohnfläche.
- 50/50 ist Standard und immer rechtssicher.
- 70/30 ist erlaubt bei Gebäuden mit besserer Energieeffizienz oder als bewusste Entscheidung des Vermieters für mehr Verbrauchsabhängigkeit.
Was passiert bei falscher Verteilung?
Mieter können bis zu 15 % der Heizkosten zurückfordern, wenn die Abrechnung nicht den HeizkostenV-Vorgaben entspricht (§ 12 HeizkostenV). Bei der Erstellung deiner Abrechnung mit unserem Online-Rechner wird die Verteilung automatisch korrekt eingehalten.