Wird geladen…
Berechnen Sie Ihre Widerspruchsfrist gegen die Nebenkostenabrechnung und prüfen Sie, ob der Vermieter die Abrechnungsfrist eingehalten hat.
Wann haben Sie die Nebenkostenabrechnung erhalten?
Wann endet der Abrechnungszeitraum (z.B. 31.12.2025)?
Geben Sie oben ein Datum ein, um Ihre Fristen zu berechnen.
Bei der Nebenkostenabrechnung gelten zwei wichtige Fristen, die sowohl Mieter als auch Vermieter kennen sollten. Beide Fristen betragen jeweils 12 Monate und sind im § 556 Abs. 3 BGB geregelt.
Mieter haben nach Zugang der Nebenkostenabrechnung 12 Monate Zeit, um Einwendungen gegen die Abrechnung geltend zu machen (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen — es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Wichtig: Die Nachzahlung muss trotzdem zuerst geleistet werden. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlungspflicht. Sie können aber unter Vorbehalt zahlen und gleichzeitig Einwendungen erheben.
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums an den Mieter übermitteln (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Versäumt er diese Frist, sind Nachforderungen ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB). Ein Guthaben des Mieters muss aber auch bei verspäteter Abrechnung ausgezahlt werden.
Mit unserem Widerspruchsfrist berechnen Rechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden, ob Ihre Einwendungsfrist gegen die Nebenkostenabrechnung noch läuft oder bereits abgelaufen ist. Die Berechnung basiert auf den gesetzlichen Regelungen des § 556 Abs. 3 S. 5 BGB: Ab dem Tag, an dem Sie die Nebenkostenabrechnung erhalten haben, beginnt die 12-monatige Widerspruchsfrist zu laufen.
So funktioniert die Berechnung: Geben Sie das Datum ein, an dem die Abrechnung bei Ihnen eingegangen ist. Unser Rechner addiert automatisch 12 Monate und zeigt Ihnen den exakten Stichtag an, bis zu dem Sie Ihre Einwendungen geltend machen müssen. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). Zusätzlich prüfen wir, ob der Vermieter seine eigene Abrechnungsfrist eingehalten hat — denn auch der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.
Warum ist die Fristberechnung so wichtig? Verpasst ein Mieter die Widerspruchsfrist, verfallen seine Einwendungsrechte grundsätzlich — selbst wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft war. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Mieter die Fristversäumung nicht zu vertreten hat, beispielsweise bei einer längeren Krankheit oder wenn der Vermieter Kosten arglistig verschwiegen hat. Da die Berechnung der Widerspruchsfrist vom genauen Zugangsdatum abhängt, ist es entscheidend, dieses Datum zu dokumentieren. Notieren Sie sich das Zustelldatum bereits beim Öffnen des Briefkastens und bewahren Sie den Briefumschlag auf, falls ein Poststempel vorhanden ist.
Tipp: Neben der reinen Fristberechnung empfehlen wir, Ihre Nebenkostenabrechnung auch inhaltlich zu prüfen. Nutzen Sie unseren Nebenkostenrechner, um alle 17 Kostenarten nach BetrKV zu überprüfen und mögliche Fehler in der Abrechnung zu identifizieren — am besten noch innerhalb der laufenden Widerspruchsfrist.
Sie haben 12 Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit, Einwendungen geltend zu machen (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Endet der Zeitraum am 31.12.2024, muss die Abrechnung bis 31.12.2025 vorliegen.
Nachforderungen des Vermieters sind bei verspäteter Abrechnung ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB). Ein Guthaben des Mieters muss aber auch dann noch ausgezahlt werden.
Gesetzlich ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Aus Beweisgründen empfiehlt sich aber der schriftliche Widerspruch — am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie den Zugang nachweisen können.
Ja, ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Zahlen Sie die Nachzahlung unter Vorbehalt und teilen Sie dem Vermieter gleichzeitig Ihre Einwendungen mit. So vermeiden Sie Zahlungsverzug.
Die Widerspruchsfrist beträgt 12 Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Geben Sie das Zugangsdatum in unseren Rechner ein und Sie erhalten sofort den genauen Stichtag. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag (§ 193 BGB).
Ja, unser kostenloser Widerspruchsfrist-Rechner berechnet den genauen Stichtag automatisch. Geben Sie einfach das Datum ein, an dem Sie die Nebenkostenabrechnung erhalten haben. Der Rechner berücksichtigt dabei auch Wochenenden und Feiertage.
Nach Ablauf der 12-monatigen Frist verfallen Ihre Einwendungsrechte grundsätzlich. Ausnahmen bestehen nur bei unverschuldeter Fristversäumung (z.B. schwere Krankheit) oder wenn der Vermieter Kosten arglistig verschwiegen hat. Deshalb ist es wichtig, die Frist rechtzeitig zu berechnen und einzuhalten.
Nutzen Sie unseren Nebenkostenrechner und prüfen Sie alle 17 Kostenarten nach BetrKV.
Nebenkostenrechner
Abrechnung prüfen oder erstellen
🔥Heizkostenrechner
HeizKV-konforme Berechnung
🔥Gas-Rechner
m³ in kWh umrechnen
🌱CO2-Kostenrechner
Aufteilung nach CO2KostAufG
💧Wasserkostenrechner
Wasserkosten prüfen
💰Vorauszahlung prüfen
Ist die Höhe angemessen?
🔍Fehler-Checker
Typische Abrechnungsfehler finden
✍️Widerspruch-Muster
Vorlage für den Widerspruch
📊Nebenkosten vergleichen
Städte & Bundesländer im Vergleich
🏠Kaufnebenkosten
Hauskauf & Immobilienkauf
📋Nebenkosten & Steuer
Was ist absetzbar?
👥Nebenkosten pro Person
Durchschnitt nach Personenzahl
🏗️Baunebenkosten
Alle Kosten beim Hausbau
🏡Laufende Kosten Haus
Monatliche Nebenkosten Eigenheim
🏢Nebenkosten Mietwohnung
Kosten pro qm berechnen
🏬Gewerbe-Nebenkosten
Betriebskosten Gewerbemieter
💸Verkaufsnebenkosten
Kosten beim Immobilienverkauf
🏘️Mietspiegel 2026
Mietpreise für 747+ Städte
📡Funkzähler-Pflicht
Checkliste & Fristen 2027