Grundkosten vs. Verbrauchskosten bei Heizkosten richtig aufteilen
Die Heizkostenverordnung (HeizKV) schreibt vor, dass Heizkosten in Grundkosten und Verbrauchskosten aufgeteilt werden muessen. Diese Aufteilung ist das Herzsstueck der Heizkostenabrechnung — und ein haeufiger Fehlerquelle.
Was sind Grundkosten?
Grundkosten (auch verbrauchsunabhaengige Kosten) werden nach einem festen Massstab verteilt — in der Regel nach Wohnflaeche. Sie sollen die Kosten abdecken, die unabhaengig vom individuellen Heizverhalten anfallen:
- Waermeverluste durch Leitungen und Gebaeudehuelle
- Bereitschaftskosten der Heizungsanlage
- Grundlast fuer Warmhaltung des Gebaeudes
Was sind Verbrauchskosten?
Verbrauchskosten werden nach dem tatsaechlichen individuellen Verbrauch verteilt, gemessen durch Heizkostenverteiler oder Waermezaehler. Wer weniger heizt, zahlt weniger — das ist das Grundprinzip der HeizKV.
Erlaubte Aufteilungsverhaeltnisse
Die HeizKV laesst dem Vermieter einen Spielraum bei der Aufteilung:
- 30% Grundkosten / 70% Verbrauchskosten — die haeufigste Variante
- 40% / 60%
- 50% / 50% — der maximale Grundkostenanteil
Der Verbrauchsanteil muss also mindestens 50% betragen. Ein hoeherer Grundkostenanteil ist nicht zulaessig. Der Vermieter legt das Verhaeltnis fest — es muss aber im gesamten Gebaeude einheitlich gelten.
Welches Verhaeltnis ist fuer Mieter am besten?
Ein hoher Verbrauchsanteil (70%) lohnt sich fuer sparsame Heizer: Wer wenig heizt, profitiert staerker. Ein hoeherer Grundkostenanteil (50%) gleicht dagegen staekerr aus und ist vorteilhafter fuer Wohnungen mit ungünstiger Lage (z.B. Erdgeschoss, Nordseite), die bauartbedingt mehr Waerme verlieren.
Rechenbeispiel
Gesamte Heizkosten eines Hauses: 12.000 EUR. Aufteilung 30/70.
- Grundkosten: 12.000 × 30% = 3.600 EUR → Verteilung nach Wohnflaeche
- Verbrauchskosten: 12.000 × 70% = 8.400 EUR → Verteilung nach HKV-Einheiten
Ein Mieter mit 60 m² in einem Haus mit 600 m² Gesamtflaeche und 12% der Verbrauchseinheiten zahlt:
- Grundkosten: 3.600 × (60/600) = 360 EUR
- Verbrauchskosten: 8.400 × 12% = 1.008 EUR
- Gesamte Heizkosten: 1.368 EUR
Haeufige Fehler bei der Aufteilung
- Grundkostenanteil ueber 50%: Verstoesst gegen die HeizKV und loest das Kuerzungsrecht aus
- Keine verbrauchsabhaengige Abrechnung: 100% nach Flaeche ist unzulaessig
- Wechselndes Verhaeltnis: Der Vermieter darf das Verhaeltnis nicht jaehrlich aendern, ohne dies zu begruenden
- Warmwasser nicht getrennt: Die Warmwasserkosten muessen separat berechnet werden
Rechnen Sie Ihre Heizkosten mit dem Heizkostenrechner nach und vergleichen Sie verschiedene Aufteilungsverhaeltnisse. Zurueck zur Uebersicht: Heizkostenverordnung — der grosse Guide.
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