Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Buchhaltung, Bankgebühren)
Sehr häufigWas ist konkret nicht umlagefähig?
Alle Kosten, die mit der kaufmännischen Verwaltung des Hauses zu tun haben — Gehälter der Hausverwaltung, Buchhaltung, Mietabrechnung, Mahnwesen, Kontoführung, Beiträge zu Eigentümerverbänden, Geschäftsführungskosten und das ganze Drumherum. Per Gesetz ausdrücklich aus den umlagefähigen Betriebskosten ausgenommen.
Typisches Beispiel aus der Praxis
Eine Hausverwaltung berechnet 25 € pro Wohneinheit und Monat als „Verwaltungspauschale" und legt diese mit auf die Nebenkostenabrechnung. 300 € pro Jahr — komplett unzulässig.
So erkennst du das in deiner Abrechnung
Achte auf Positionen mit den Stichworten „Verwaltung", „Verwaltungskosten", „Hausverwaltung", „Verwaltungspauschale", „Buchhaltung", „Kontoführung", „Bankgebühren", „SEPA-Lastschrift" oder „Mahngebühren".