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Seit 2023 werden CO2-Kosten nach dem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Berechnen Sie hier Ihren Anteil — kostenlos und sofort.
Finden Sie im Energieausweis oder berechnen aus Brennstoffverbrauch ÷ beheizte Fläche.
Optional — für die konkrete Berechnung in Euro.
Die Aufteilung richtet sich nach dem CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr. Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr zahlt der Vermieter.
| Stufe | CO2-Ausstoß (kg/m²/a) | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|---|
| 1 | < 12 | 100 % | 0 % |
| 2 | 12 – 17 | 90 % | 10 % |
| 3 | 17 – 22 | 80 % | 20 % |
| 4 | 22 – 27 | 70 % | 30 % |
| 5 | 27 – 32 | 60 % | 40 % |
| 6 | 32 – 37 | 50 % | 50 % |
| 7 | 37 – 42 | 40 % | 60 % |
| 8 | 42 – 47 | 30 % | 70 % |
| 9 | 47 – 52 | 20 % | 80 % |
| 10 | > 52 | 5 % | 95 % |
2023
30 €
pro Tonne CO2
2024
45 €
pro Tonne CO2
2025
50 €
pro Tonne CO2
2026
55 €
pro Tonne CO2
AktuellCO2-Preisentwicklung 2021–2027 (Quelle: BEHG). Ab 2027 gilt der EU-ETS 2.
Seit 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Die Aufteilung richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes: Je schlechter die Energiebilanz (höherer CO2-Ausstoß pro m²), desto mehr zahlt der Vermieter. Bei einem sehr effizienten Gebäude (unter 12 kg CO2/m²/a) trägt der Mieter 100 %, bei einem schlecht sanierten Gebäude (über 52 kg CO2/m²/a) trägt der Vermieter 95 %.
Der CO2-Preis beträgt 2025 55 Euro pro Tonne CO2. Ab 2026 wird ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne erwartet. Die Kosten werden über den Brennstoffpreis an die Verbraucher weitergegeben.
Ja. Vermieter müssen die CO2-Kosten separat ausweisen und die Aufteilung nach dem Stufenmodell dokumentieren. Wird die Aufteilung nicht vorgenommen, trägt der Vermieter die CO2-Kosten vollständig.
Ja, das Gesetz gilt für alle Wohngebäude — unabhängig vom Baujahr. Auch bei bestehenden Mietverträgen müssen die CO2-Kosten seit dem Abrechnungszeitraum 2023 aufgeteilt werden.
Den CO2-Ausstoß pro Quadratmeter finden Sie im Energieausweis des Gebäudes. Alternativ können Sie ihn aus dem Brennstoffverbrauch und der beheizten Fläche berechnen. Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen diese Information zur Verfügung zu stellen.
Der CO2-Preis beträgt 2026 mindestens 55 EUR pro Tonne CO2 (Preiskorridor 55–65 EUR). Gegenüber 2025 (50 EUR/Tonne) ist das ein Anstieg von 10 %. Die Kosten werden über den Brennstoffpreis an Verbraucher weitergegeben.
Für 2027 ist kein weiterer nationaler Preisanstieg geplant. Ab 2027 wird der nationale Emissionshandel in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) überführt. Der CO2-Preis wird dann am Markt über Auktionen bestimmt.
Die Aufteilung erfolgt nach dem 10-Stufen-Modell des CO2KostAufG. Entscheidend ist der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche pro Jahr (kg CO2/m²/a). Bei unter 12 kg/m²/a trägt der Mieter 100 %, bei über 52 kg/m²/a der Vermieter bis zu 95 %.
Ja. Gemäß CO2KostAufG hat der Mieter Anspruch auf korrekte Aufteilung der CO2-Kosten. Wurde der Vermieter-Anteil nicht abgezogen, können Sie die Erstattung schriftlich einfordern. Nutzen Sie dafür unseren Musterbrief im CO2-Rechner.
Wenn der Vermieter die CO2-Kosten nicht gemäß dem Stufenmodell aufteilt, können Sie als Mieter Ihren CO2-Kostenanteil in der Nebenkostenabrechnung pauschal um 3 % kürzen. Zusätzlich sollten Sie die Erstattung schriftlich einfordern.
Ja, das CO2KostAufG gilt auch für Nichtwohngebäude (Gewerbe). Allerdings wird dort vereinfacht pauschal 50/50 zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt, sofern keine individuelle Vereinbarung besteht. Das 10-Stufen-Modell gilt nur für Wohngebäude.
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