Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung: Kalt-, Warm- und Abwasser
Wasserkosten sind ein wesentlicher Bestandteil jeder Nebenkostenabrechnung und umfassen gleich mehrere Positionen: Kaltwasser, Warmwasser und Abwasser. Bei der Abrechnung passieren haeufig Fehler, besonders bei der Aufteilung. Dieser Ratgeber erklaert, worauf Sie achten muessen.
Kaltwasserkosten
Die Kosten fuer die Kaltwasserversorgung setzen sich zusammen aus:
- Verbrauchsgebuehren: Kosten pro Kubikmeter Wasser (je nach Kommune ca. 1,50-2,50 EUR/cbm)
- Grundgebuehren: Fester Betrag des Wasserversorgers, unabhaengig vom Verbrauch
- Zaehlermiete: Kosten fuer den Hauptwasserzaehler
- Eichkosten: Regelmaessige Eichung der Zaehler
Verteilung der Kaltwasserkosten
Sind in den Wohnungen Einzelwasserzaehler vorhanden, muessen die verbrauchsabhaengigen Kosten nach dem gemessenen Verbrauch verteilt werden. Ohne Zaehler wird in der Regel nach Wohnflaeche oder Personenzahl umgelegt.
Warmwasserkosten
Die Warmwasserbereitung ist eng mit den Heizkosten verbunden. Bei einer zentralen Warmwasserversorgung muessen die Kosten nach der Heizkostenverordnung (HeizKV) abgerechnet werden:
- Mindestens 50% nach Verbrauch (gemessen durch Warmwasserzaehler)
- Maximal 50% nach Grundkosten (meist nach Wohnflaeche)
Die Kosten fuer die Warmwassererzeugung werden dabei aus den Gesamtheizkosten herausgerechnet. Die Formel dafuer findet sich in § 9 HeizKV.
Abwasserkosten (Entwaesserung)
Die Entwaesserungskosten sind eine eigene Kostenart nach BetrKV (Nr. 3) und umfassen:
- Schmutzwassergebuehr: Wird meistens anhand des Frischwasserverbrauchs berechnet (Frischwassermassstab)
- Niederschlagswassergebuehr: Richtet sich nach der versiegelten Flaeche des Grundstuecks
Die Abwasserkosten werden in der Regel nach dem gleichen Schluessel wie die Kaltwasserkosten verteilt.
Haeufige Fehler bei der Wasserabrechnung
Achten Sie auf diese typischen Probleme:
- Doppelabrechnung: Warmwasserkosten tauchen sowohl bei den Heizkosten als auch separat auf — das ist unzulaessig
- Fehlende Zaehlerablesung: Trotz vorhandener Zaehler wird pauschal nach Flaeche verteilt
- Leerstand eingerechnet: Wasserverbrauch leerstehender Wohnungen wird auf vorhandene Mieter umgelegt
- Gartenwasser: Wasser fuer die Gartenbewaesserung gehoert zur Gartenpflege, nicht zu den Wasserkosten
- Zaehlerdifferenz: Die Summe der Einzelzaehler weicht stark vom Hauptzaehler ab — die Differenz darf nicht einfach auf die Mieter verteilt werden
Wasserkosten pruefen
Nutzen Sie unseren spezialisierten Wasserkostenrechner, um die Wasserkosten in Ihrer Abrechnung nachzurechnen. Fuer die vollstaendige Pruefung aller Nebenkosten steht Ihnen unser Nebenkostenrechner zur Verfuegung.
Wenn Sie Fehler bei den Wasserkosten feststellen, sollten Sie innerhalb der Widerspruchsfrist reagieren und mit unserem Widerspruch-Generator ein Schreiben an den Vermieter erstellen.
Häufige Fragen
Wie wird Wasser in der Nebenkostenabrechnung berechnet?
Wasserkosten umfassen Frischwasser (Verbrauch + Grundgebühr) und Abwasser (Schmutzwasser + Niederschlagswasser). Bei vorhandenen Zählern erfolgt die Abrechnung nach Verbrauch, sonst nach Wohnfläche oder Personenzahl.
Ist die Abwassergebühr in den Nebenkosten enthalten?
Ja, die Entwässerungskosten (§ 2 Nr. 3 BetrKV) sind umlagefähig. Dazu gehören Kanalgebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Kanalreparaturen sind hingegen NICHT umlagefähig.
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