Warmwasserkosten pro m³ berechnen nach Heizkostenverordnung
Was ein Kubikmeter Warmwasser kostet, hängt vor allem vom Energiepreis ab. Die Heizkostenverordnung setzt für die Erwärmung pauschal Q = 2,5 × V × (tw − 10) an. Bei 60 °C sind das 125 kWh je m³, bei brennwertbezogen abgerechnetem Erdgas 138,75 kWh. Kostet die Kilowattstunde Gas 10 Cent, entfallen auf einen Kubikmeter Warmwasser also rund 13,88 € Energie, bei 12 Cent rund 16,65 €. Hinzu kommen das Kaltwasser selbst, das Abwasser und Nebenkosten der Anlage. Vorrang vor dieser Formel hat allerdings die Messung mit einem Wärmezähler; er ist Pflicht.
Kosten pro m³ Warmwasser: der Rechenweg
- Energie je m³ nach § 9 Abs. 2 HeizkostenV: 2,5 × (tw − 10) kWh. Bei einer mittleren Warmwassertemperatur von 60 °C: 2,5 × 50 = 125 kWh.
- Umrechnung je Energieträger: bei brennwertbezogener Abrechnung von Erdgas mal 1,11, bei Fernwärme oder anderer gewerblicher Wärmelieferung geteilt durch 1,15, bei einer monovalenten Wärmepumpe mal 0,30.
- Mal Energiepreis aus deiner Abrechnung (Arbeitspreis in €/kWh).
| Energieträger | Energie je m³ bei 60 °C | Angenommener Preis | Energiekosten je m³ |
|---|---|---|---|
| Erdgas (brennwertbezogen) | 125 × 1,11 = 138,75 kWh | 0,10 €/kWh | rund 13,88 € |
| Erdgas (brennwertbezogen) | 138,75 kWh | 0,12 €/kWh | rund 16,65 € |
| Fernwärme | 125 / 1,15 = 108,70 kWh | 0,15 €/kWh | rund 16,30 € |
| Monovalente Wärmepumpe | 125 × 0,30 = 37,5 kWh Strom | 0,30 €/kWh | rund 11,25 € |
Die Preise in der Tabelle sind Annahmen. Den Faktor 0,30 für die monovalente Wärmepumpe nennt die Begründung des Gesetzgebers einen Umrechnungsfaktor „für die Abrechnung von Strom für Wärmepumpen“ (BT-Drucksache 20/7619); das Ergebnis ist also die rechnerisch auf das Warmwasser entfallende Strommenge. Der Verordnungstext selbst sagt das nicht ausdrücklich, lass die Umsetzung im Zweifel vom Messdienst bestätigen. Mehr dazu im Artikel zur Wärmepumpe in der Nebenkostenabrechnung. Setze die Werte aus deiner Gas-, Fernwärme- oder Stromrechnung ein. Rechnet dein Versorger in Kubikmetern Gas ab, rechnest du sie mit dem Gas-Rechner in kWh um.
Zum Vergleich: Physikalisch braucht es rund 58 kWh, um einen Kubikmeter Wasser von 10 auf 60 °C zu erwärmen. Der Faktor 2,5 in der Verordnung enthält zusätzlich die Verluste von Wärmeerzeuger, Speicher und Zirkulation. Ein elektrischer Durchlauferhitzer ohne Speicher- und Leitungsverluste braucht deshalb nur etwa diese 58 kWh, bei 0,35 €/kWh also rund 20 € Strom je m³.
In der echten Abrechnung ergibt sich der Preis je Kubikmeter anders: Die Warmwasserkosten des Hauses werden zu 50 bis 70 % nach dem gemessenen Verbrauch verteilt. Teilst du diesen Verbrauchsanteil durch die Kubikmeter aller Wohnungen, erhältst du den Preis je m³, mit dem deine Zählerwerte multipliziert werden. Dazu kommt dein Anteil an den Grundkosten nach Fläche. Wie das aussieht, zeigt das Beispiel weiter unten.
Wann gilt die Heizkostenverordnung für Warmwasser?
Die Verordnung gilt, wenn das Warmwasser zentral erzeugt oder als Warmwasserlieferung bezogen wird (§ 1 HeizkostenV). Bei einem Durchlauferhitzer oder Boiler in der Wohnung, dessen Strom du selbst bezahlst, gibt es nichts zu verteilen. Ausnahmen:
- In einem Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt, dürfen die Parteien abweichende Vereinbarungen treffen (§ 2 HeizkostenV).
- Weitere Ausnahmen regelt § 11 HeizkostenV, etwa wenn die Erfassung unverhältnismäßig teuer wäre.
Schritt 1: Den Warmwasseranteil der Gesamtkosten bestimmen
Erzeugt eine Anlage Heizwärme und Warmwasser gemeinsam, müssen die Kosten aufgeteilt werden (§ 9 Abs. 1 HeizkostenV). Für die Wärmemenge des Warmwassers gilt eine feste Rangfolge:
- Messung mit Wärmezähler: Die Wärmemenge ist mit einem Wärmezähler zu messen (§ 9 Abs. 2 Satz 1). Das ist der Regelfall und Pflicht.
- Formel Q = 2,5 × V × (tw − 10): nur, wenn die Messung einen unzumutbar hohen Aufwand erfordern würde. V ist das gemessene Warmwasservolumen in m³, tw die gemessene oder geschätzte mittlere Warmwassertemperatur. 60 °C ist kein gesetzlicher Wert, sondern muss zur Anlage passen.
- Formel Q = 32 × Wohnfläche: nur in Ausnahmefällen, wenn weder die Wärmemenge noch das Warmwasservolumen gemessen werden können.
Fehlt der vorgeschriebene Wärmezähler und rechnet der Vermieter stattdessen mit der Formel, ohne dass die Messung unzumutbar wäre, liegt keine verbrauchsabhängige Abrechnung vor. Du darfst deinen Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten dann um 15 % kürzen (BGH, Urteil vom 12.01.2022, VIII ZR 151/20; § 12 HeizkostenV). Mehr dazu im Ratgeber Kürzungsrecht nach der Heizkostenverordnung.
Beispiel: Anteil nach der Formel
Gesamtkosten der Anlage 15.000 €, Gasverbrauch laut Rechnung 150.000 kWh (brennwertbezogen), Warmwasserverbrauch aller Wohnungen 200 m³, mittlere Temperatur 60 °C:
- Q = 2,5 × 200 × (60 − 10) = 25.000 kWh
- brennwertbezogen: 25.000 × 1,11 = 27.750 kWh
- Warmwasseranteil: 27.750 / 150.000 = 18,5 %
- Warmwasserkosten: 15.000 € × 18,5 % = 2.775 €, Heizkosten: 12.225 €
Weist die Rechnung den Brennstoff in Litern oder Kubikmetern aus, wird Q durch den Heizwert aus der Versorgerrechnung geteilt (§ 9 Abs. 3 HeizkostenV).
Deinen Warmwasser-Anteil überschlagen
Trag die drei Werte aus deiner Abrechnung ein — du siehst sofort, welcher Anteil auf dich entfällt.
Schritt 2: Warmwasserkosten auf die Wohnungen verteilen
Von den Warmwasserkosten sind mindestens 50 und höchstens 70 % nach dem erfassten Warmwasserverbrauch zu verteilen, der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche (§ 8 Abs. 1 HeizkostenV). Innerhalb dieser Spanne legt der Vermieter den Maßstab fest. Ändern darf er ihn für künftige Abrechnungszeiträume, zum Beispiel aus sachgerechten Gründen, und nur mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraums (§ 6 Abs. 4 HeizkostenV); eine Zustimmung aller Mieter braucht er dafür nicht.
Beispiel mit den 2.775 € von oben, Verteilung 30 % Fläche und 70 % Verbrauch. Deine Wohnung hat 75 m² von 900 m² und 24 m³ von 200 m³ Warmwasser:
- Grundkosten: 2.775 € × 30 % × 75 / 900 = 69,38 €
- Verbrauchskosten: 2.775 € × 70 % × 24 / 200 = 233,10 €
- Deine Warmwasserkosten: 302,48 €
- Preis je m³ Verbrauch: 2.775 € × 70 % / 200 m³ = 9,71 €; alles zusammen rund 12,60 € je m³ deines Verbrauchs
Die Verteilung nach 50/50 oder 30/70 kannst du mit dem Rechner für die Heizkostenverteilung nachvollziehen, die Heizkosten insgesamt mit dem Heizkostenrechner. Wie der Heizteil abgerechnet wird, erklärt der Ratgeber Heizkosten berechnen.
Wärmemengenzähler oder Warmwasserzähler: der Unterschied
In der Warmwasserabrechnung arbeiten zwei verschiedene Zähler, die leicht verwechselt werden. Manchmal ist auch von einem „beteiligten Zähler“ die Rede; gemeint ist dann meist der Wärmezähler an der Warmwasserbereitung. Ein Fachbegriff ist das nicht.
| Wärmemengenzähler (Wärmezähler) | Warmwasserzähler | |
|---|---|---|
| Ort | zentral an der Warmwasserbereitung im Heizungsraum | in jeder Wohnung, meist in Bad und Küche |
| Misst | Energie in kWh (aus Durchfluss und Temperaturdifferenz) | Volumen in m³ |
| Zweck | Aufteilung der Gesamtkosten in Heizung und Warmwasser (§ 9) | Verteilung der Warmwasserkosten auf die Wohnungen (§ 8) |
| Fehlt er | Formel nur bei unzumutbarem Messaufwand, sonst 15 % Kürzung | keine verbrauchsabhängige Verteilung, 15 % Kürzung |
Ein typischer Fehler: Die m³-Werte der Wohnungszähler werden in der Abrechnung als kWh behandelt oder umgekehrt. Prüfe, welche Einheit in welcher Zeile steht.
Eichfrist und Fernablesbarkeit
- Eichfrist: Warmwasserzähler, Kaltwasserzähler und Wärmezähler haben einheitlich eine Eichfrist von 6 Jahren (MessEV, Anlage 7).
- Abgelaufene Eichung: Die Werte sind nicht automatisch unbrauchbar. Beim geeichten Zähler wird vermutet, dass er richtig misst; nach Ablauf der Eichfrist muss der Vermieter die Richtigkeit nachweisen, etwa durch eine Prüfung einer staatlich anerkannten Prüfstelle (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10).
- Kosten: Miete, Eichung und Ablesung der Erfassungsgeräte gehören zu den umlagefähigen Heiz- und Warmwasserkosten (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV). Der Kaufpreis neuer Zähler ist grundsätzlich eine Anschaffung des Vermieters; ob er beim Tausch statt einer Nacheichung als Eichkosten umgelegt werden darf, wird nicht einheitlich beantwortet.
- Fernablesbarkeit: Seit dem 01.12.2021 eingebaute Zähler, auch der Wärmezähler nach § 9 Abs. 2, müssen fernablesbar sein; ältere Geräte sind bis zum 31.12.2026 nachzurüsten (§ 5 Abs. 2 und 3 HeizkostenV). Sonst kann der Mieter um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).
Häufige Fehler bei den Warmwasserkosten
- Keine Trennung von Heizung und Warmwasser: Das ist ein Verstoß gegen § 9 HeizkostenV und führt zu einer Neuberechnung oder Kürzung. Die Abrechnung wird dadurch aber nicht formell unwirksam; wer gar nichts zahlt, riskiert Verzug. Zahle den unstreitigen Teil und widersprich dem Rest.
- Formel statt Wärmezähler, obwohl eine Messung möglich wäre: 15 % Kürzung.
- Unpassende Temperatur in der Formel: tw muss gemessen oder realistisch geschätzt sein. Ein überhöhter Wert verschiebt Kosten von der Heizung zum Warmwasser, also zwischen den Mietern.
- Defekte Zähler mit null angesetzt: Bei Geräteausfall ist der Verbrauch zu schätzen (§ 9a Abs. 1 HeizkostenV). Betrifft das mehr als 25 % der Fläche, werden die Kosten insgesamt nach Fläche verteilt (§ 9a Abs. 2).
- Wasser doppelt abgerechnet: Das Kaltwasser für die Warmwasserbereitung darf nicht sowohl in der Heizkostenabrechnung als auch in den Wasserkosten stecken. Wie beides zusammenspielt, erklärt der Ratgeber Wasser und Abwasser in der Nebenkostenabrechnung.
Auch für den Warmwasseranteil gilt die CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter; deinen Anteil berechnest du mit der CO2-Aufteilung.
Häufige Fragen
Was kostet ein Kubikmeter Warmwasser?
Die Energie für einen Kubikmeter bei 60 °C beträgt nach der Heizkostenverordnung 125 kWh, bei brennwertbezogen abgerechnetem Gas 138,75 kWh. Bei 10 bis 12 Cent je kWh Gas sind das rund 14 bis 17 € Energiekosten. In der Abrechnung kommen Grundkosten, Kaltwasser und Abwasser hinzu; der tatsächliche Preis hängt von deinem Haus ab.
Wie rechne ich m³ Warmwasser in kWh um?
Nach § 9 Abs. 2 HeizkostenV: Q = 2,5 × V × (tw − 10), mit V in m³ und tw als mittlerer Warmwassertemperatur in °C. Für 1 m³ bei 60 °C ergibt das 125 kWh. Bei brennwertbezogen abgerechnetem Erdgas wird das Ergebnis mit 1,11 multipliziert, bei Fernwärme durch 1,15 geteilt.
Ist ein Wärmezähler für das Warmwasser Pflicht?
Ja, bei einer Anlage, die Heizung und Warmwasser gemeinsam versorgt. Die Formel ist nur erlaubt, wenn die Messung einen unzumutbar hohen Aufwand erfordern würde. Fehlt der Zähler ohne diesen Grund, darfst du deinen Anteil um 15 % kürzen (BGH VIII ZR 151/20).
Was ist der Unterschied zwischen Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler?
Der Wärmemengenzähler sitzt zentral an der Warmwasserbereitung und misst Energie in kWh; mit ihm werden die Gesamtkosten in Heizung und Warmwasser aufgeteilt. Der Warmwasserzähler sitzt in der Wohnung und misst Kubikmeter; nach ihm wird der Verbrauchsanteil auf die Mieter verteilt.
Wie lange ist die Eichfrist für Warmwasserzähler?
6 Jahre, ebenso für Kaltwasser- und Wärmezähler (MessEV, Anlage 7). Werte eines Zählers mit abgelaufener Eichung dürfen verwendet werden, wenn der Vermieter nachweist, dass er richtig misst (BGH VIII ZR 112/10).
Verantwortlich: Marcel Schlüter
Gründer und Entwickler von mein-nebenkostenrechner.de · ERP-Consultant.
Veröffentlicht am 01.03.2026 · Stand 23.09.2026
Quellen
- § 9 HeizkostenV (verbundene Anlagen, Wärmezähler, Formel)
- § 8 HeizkostenV (Verteilung der Warmwasserkosten)
- § 6 HeizkostenV (Wahl und Änderung der Maßstäbe)
- § 12 HeizkostenV (Kürzungsrecht)
- § 5 HeizkostenV (Fernablesbarkeit)
- BGH, Urteil vom 12.01.2022, VIII ZR 151/20 (fehlender Wärmezähler)
- BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10 (nicht geeichte Zähler)
- MessEV Anlage 7 (Eichfristen)
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Fragen wende dich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein. Trotz sorgfältiger Recherche können Inhalte veralten; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
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