Unterjährigen Mieterwechsel abbilden
Ein Mieter zieht mitten im Abrechnungszeitraum ein oder aus? So verteilst du die Kosten tagesgenau und zeitanteilig — direkt im Rechner.
Wenn ein Mieter nicht den ganzen Abrechnungszeitraum in der Wohnung gelebt hat, darfst du ihm auch nur seinen Anteil berechnen. Genau dafür kannst du im Rechner ein Einzugs- und ein Auszugsdatum hinterlegen. Der Rechner verteilt die Kosten dann automatisch tagesgenau auf Vor- und Nachmieter — du musst nicht selbst mit Dreisätzen hantieren.
So trägst du Ein- und Auszug im Rechner ein
Beim Schritt Mieterdaten findest du unter den Pflichtfeldern einen aufklappbaren Bereich „Mieter ist unterjährig eingezogen / ausgezogen". Dort gibt es zwei optionale Felder:
- Einzugsdatum — lässt du es leer, gilt der gesamte Abrechnungszeitraum. Als Standard ist der Beginn des Abrechnungszeitraums vorbelegt.
- Auszugsdatum — leer lassen, wenn der Mieter noch im Objekt wohnt. Trägst du ein Datum ein, endet seine Kostenbeteiligung an diesem Tag.
Lege für den Vormieter und den Nachmieter jeweils einen eigenen Mieter-Eintrag an und setze die passenden Datumsgrenzen. Beim Vormieter füllst du das Auszugsdatum, beim Nachmieter das Einzugsdatum. So bildest du den Wechsel innerhalb derselben Wohnung sauber ab.
Wie der Rechner zeitanteilig verteilt
Für die flächen-, personen- und wohneinheitsbasierten Umlageschlüssel berechnet der Rechner einen Zeitanteil: die Tage, die der Mieter im Abrechnungszeitraum tatsächlich gewohnt hat, geteilt durch die Gesamttage des Zeitraums. Liegt der Einzug vor dem Zeitraumstart oder der Auszug nach dem Zeitraumende, wird automatisch auf die Grenzen des Abrechnungszeitraums begrenzt. Die anteilige Kostenverteilung läuft im Hintergrund — du siehst im Ergebnis direkt den Zeitanteil und den korrekten Betrag pro Mieter.
Ein wichtiger Sonderfall: Bei einem verbrauchsabhängigen Umlageschlüssel (etwa Heizung oder Wasser über echte Zählerstände) wird kein Zeitanteil angesetzt. Hier zählt der tatsächliche Verbrauch. Wenn du beim Mieterwechsel die Zählerstände ablesen lässt (eine sogenannte Zwischenablesung), trägst du die abgelesenen Verbrauchswerte einfach getrennt für Vor- und Nachmieter ein. So wird jedem genau der Verbrauch zugeordnet, den er verursacht hat.
Zeitanteilig oder Zwischenablesung — was wann?
Als Orientierung gilt in der Praxis:
- Verbrauchsabhängige Kosten (Heizung, oft Warmwasser, ggf. Wasser mit Wohnungszählern): per Zwischenablesung tagesgenau zuordnen.
- Verbrauchsunabhängige Kosten (z. B. Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Müllabfuhr): zeitanteilig nach Tagen aufteilen.
Welche Methode rechtlich geboten ist, hängt vom Mietvertrag und der jeweiligen Kostenart ab. Eine ausführliche, neutrale Einordnung mit Beispielen liest du im Ratgeber zum Mieterwechsel. Das ist eine allgemeine Erklärung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — bei strittigen Punkten helfen Mieterbund oder ein Fachanwalt weiter.
Nächste Schritte
Damit der zeitanteilige Wechsel passt, sollten Objekt und Mieter korrekt angelegt sein. Hilfreich sind dabei Objekt anlegen (dort legst du auch die Mieter samt Flächen an) und Umlageschlüssel wählen. Wenn dann alles stimmt, kannst du die Abrechnung erstellen und das fertige Dokument als PDF ausgeben.
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Hinweis: Dieser Hilfe-Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr — im Zweifel die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z. B. BetrKV, HeizKV, BGB) prüfen.