Wie hoch ist die Grundsteuer in Frankfurt am Main?
Die Grundsteuer in Frankfurt am Main gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und wird nach § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt. Laut Deutschem Mieterbund liegt der durchschnittliche Grundsteuer-Anteil bei den Nebenkosten in Frankfurt bei 0,31 € pro Quadratmeter monatlich. Dies entspricht etwa 10 % der gesamten Nebenkosten von 3,06 €/m².
Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in Frankfurt am Main laut Statistischem Bundesamt 500 %. Dieser Hebesatz gilt für bebaute und bebaubare Grundstücke. Die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Flächen betrifft, liegt bei 175 %. Frankfurt wendet damit einen vergleichsweise hohen Hebesatz an, was die Grundsteuerbelastung für Immobilieneigentümer entsprechend erhöht.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation von Grundsteuermessbetrag und kommunalem Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt auf Basis des Einheitswerts oder – nach der Grundsteuerreform – des Grundsteuerwerts festgesetzt. Die Stadt Frankfurt multipliziert diesen Messbetrag mit dem Hebesatz von 500 % für Wohngrundstücke.
Die Umlage auf Mieter erfolgt anteilig nach Wohnfläche. Vermieter teilen die Jahresgrundsteuer durch die Gesamtwohnfläche des Gebäudes und berechnen so den Anteil pro Quadratmeter. Bei einer Wohnung mit 70 m² ergibt sich bei 0,31 €/m² eine monatliche Grundsteuerbelastung von etwa 21,70 €.
Mit der Grundsteuerreform ab 2025 ändern sich die Berechnungsgrundlagen bundesweit. Hessen wendet das Bundesmodell an, bei dem Grundstückswert, Gebäudewert und statistische Nettokaltmiete in die Berechnung einfließen. Die konkreten Auswirkungen auf einzelne Grundstücke werden erst nach Zustellung der neuen Grundsteuerbescheide sichtbar.
Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?
Für Mieter ist die Grundsteuer Teil der Betriebskostenabrechnung. Sie muss im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart sein. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich angefallenen Kosten des Vorjahres. Bei 0,31 €/m² monatlich zahlt ein Mieter einer 80-m²-Wohnung jährlich rund 297 € Grundsteuer.
Vermieter tragen die Grundsteuer zunächst und rechnen sie über die Nebenkostenabrechnung ab. Die Steuerschuld entsteht gegenüber der Stadt Frankfurt, die Zahlungen erfolgen quartalsweise. Fehler in der Umlage können zu Nachforderungen oder Rückzahlungen führen.
Nach der Grundsteuerreform können sich individuelle Belastungen deutlich verschieben. Vermieter sollten neue Bescheide prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Mieter haben das Recht auf Einsicht in die Grundsteuerbescheide, um die Nebenkostenabrechnung nachvollziehen zu können.
Grundsteuer im regionalen Vergleich
Die Hebesätze variieren in Hessen erheblich zwischen den Gemeinden. Der Hebesatz von 500 % in Frankfurt am Main liegt im oberen Bereich. Andere Großstädte in Hessen setzen teilweise niedrigere, teilweise ähnlich hohe Hebesätze an. Kleinere Gemeinden weisen oft deutlich niedrigere Hebesätze auf.
Die tatsächliche Grundsteuerbelastung hängt neben dem Hebesatz auch vom Grundsteuermessbetrag ab, der wiederum von Grundstücks- und Gebäudewerten abhängt. Ein direkter Vergleich nur anhand der Hebesätze greift daher zu kurz. Die durchschnittliche Nebenkosten-Belastung von 3,06 €/m² in Frankfurt spiegelt das insgesamt höhere Kostenniveau einer Großstadt wider.
Häufige Fragen zur Grundsteuer
Kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden? Ja, die Grundsteuer ist nach Betriebskostenverordnung umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Umlage erfolgt nach Wohnfläche.
Wann ändert sich die Grundsteuer durch die Reform? Die neuen Grundsteuerwerte gelten ab Januar 2025. Eigentümer erhalten neue Bescheide, die sich auf die Nebenkostenabrechnungen ab 2025 auswirken.
Wie prüfe ich die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung? Mieter können vom Vermieter Einsicht in den Grundsteuerbescheid verlangen. Der umgelegte Betrag muss dem Flächenanteil entsprechen.
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Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Deutscher Mieterbund.