Wie hoch ist die Grundsteuer in Hamburg?
Die Grundsteuer gehört in Hamburg zu den umlagefähigen Nebenkosten und liegt im Durchschnitt bei 0,39 €/m² monatlich. Dieser Wert entspricht etwa 10 % der gesamten Nebenkosten, die durchschnittlich 3,86 €/m² betragen. Bei einer 70 m² Wohnung fallen damit rund 327 € Grundsteuer pro Jahr an.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in Hamburg 540 %. Dieser Wert liegt deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt und zählt zu den höchsten in Deutschland. Die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt, wird mit 225 % veranschlagt.
Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer variiert je nach Einheitswert und Grundsteuermessbetrag der Immobilie. Neuere Gebäude und zentrale Lagen führen häufig zu höheren Werten als Altbauten in Randlagen.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Grundsteuerberechnung erfolgt in drei Schritten:
- Einheitswert: Das Finanzamt ermittelt den Wert der Immobilie nach festgelegten Kriterien
- Grundsteuermessbetrag: Der Einheitswert wird mit der Steuermesszahl multipliziert
- Grundsteuer: Der Messbetrag wird mit dem kommunalen Hebesatz (540 % in Hamburg) multipliziert
Die Formel lautet: Einheitswert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer
Ab 2025 gilt bundesweit die reformierte Grundsteuer. Die Berechnung basiert dann auf aktuellen Grundstückswerten statt auf veralteten Einheitswerten. Hamburg wendet das Bundesmodell an, bei dem Grundstückswert, Bodenrichtwert und statistische Mietniveaus einfließen.
Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?
Vermieter zahlen die Grundsteuer zunächst an die Stadt Hamburg. Laut Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 1) dürfen sie diese Kosten vollständig auf Mieter umlegen. Die Umlage erfolgt anteilig nach Wohnfläche.
Für Mieter:
- Prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung auf den ausgewiesenen Grundsteuer-Betrag
- Der Wert von 0,39 €/m² dient als Orientierung für Hamburg
- Starke Abweichungen nach oben sollten hinterfragt werden
Für Vermieter:
- Die Grundsteuer muss im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart sein
- Der Gesamtbetrag wird nach Wohnfläche auf alle Mietparteien verteilt
- Nach der Grundsteuerreform können sich die Beträge ab 2025 ändern
Die Kaltmiete in Hamburg liegt durchschnittlich bei 13,80 €/m². Zusammen mit den Nebenkosten von 3,86 €/m² ergibt sich eine Gesamtmiete von 17,66 €/m².
Grundsteuerreform und Auswirkungen
Die Grundsteuerreform bringt Veränderungen für alle Immobilieneigentümer. Hamburg hat sich für das Bundesmodell entschieden, das Grundstückswerte, Bodenrichtwerte und Gebäudewerte berücksichtigt.
Eigentümer mussten bereits eine Grundsteuererklärung abgeben. Die neuen Bescheide werden schrittweise versendet. Ob die Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt von der individuellen Immobilie ab. Der Hebesatz von 540 % kann von der Stadt angepasst werden, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten.
Mieter sollten sich auf mögliche Veränderungen in der Nebenkostenabrechnung ab 2025 einstellen. Vermieter sind verpflichtet, die neuen Grundsteuerbescheide als Grundlage für die Umlage zu verwenden.
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Hamburg
Kann die Grundsteuer von der Steuer abgesetzt werden? Vermieter können die Grundsteuer als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Mieter können die umgelegte Grundsteuer nicht steuerlich geltend machen.
Wie oft ändert sich der Hebesatz? Der Hebesatz wird von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen und kann jährlich angepasst werden. Änderungen sind jedoch nicht die Regel und erfolgen meist im Zusammenhang mit Haushaltsplanungen.
Was passiert bei verspäteter Zahlung? Bei nicht fristgerechter Zahlung der Grundsteuer erhebt die Stadt Hamburg Säumniszuschläge. Vermieter sollten die Zahlungsfristen einhalten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
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Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Deutscher Mieterbund.