Marcel Schlüter
Gründer und Herausgeber von mein-nebenkostenrechner.de · Software-Entwickler
Marcel Schlüter hat 2024 mein-nebenkostenrechner.de gegründet, um Vermietern und Mietern ein verständliches Werkzeug zur Nebenkostenabrechnung an die Hand zu geben. Als Software-Entwickler mit Erfahrung in der Backend- und Web-Entwicklung kombiniert er technische Tiefe mit einem klaren Verständnis für die rechtlichen Anforderungen nach Betriebskostenverordnung (BetrKV), Heizkostenverordnung (HeizKV) und § 556 BGB.
Hintergrund
Bevor Marcel Schlüter mein-nebenkostenrechner.de aufbaute, hat er als selbstständiger Vermieter erlebt, wie zeitraubend und fehleranfällig die manuelle Erstellung einer Betriebskostenabrechnung mit Excel oder Hausverwaltungs-Software ist. Aus dieser persönlichen Erfahrung entstand ein Tool, das Vermieter bei der Erstellung und Mieter bei der Prüfung ihrer Nebenkostenabrechnung unterstützt.
Die Inhalte orientieren sich an der Betriebskostenverordnung, der Heizkostenverordnung und § 556 BGB. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Themen
Die Schwerpunkte der Inhalte auf mein-nebenkostenrechner.de:
- 17 umlagefähige Kostenarten nach BetrKV
- Verteilerschlüssel und ihre praktische Anwendung
- Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung nach § 556 BGB
- HeizKV-konforme Abrechnung und das 15 %-Kürzungsrecht (§ 12 HeizKV)
- Nachprüfbare Informationen zu Gerichtsentscheidungen im Mietrecht
- Vermieter-Tools und Software für die Selbstabrechnung
Kontakt
Fragen, Feedback oder Hinweise zu Artikeln? Direkter Kontakt:
- E-Mail: kontakt@mein-nebenkostenrechner.de
- Chat (Lena): unten rechts auf jeder Seite — für Standard-Fragen
Redaktion und Herausgeber: Die Ratgeber-Artikel erscheinen unter „Redaktion mein-nebenkostenrechner.de“. Marcel Schlüter ist Herausgeber und Betreiber der Seite (Impressum).
Transparenz-Hinweis: Auf mein-nebenkostenrechner.de wird KI (Claude von Anthropic) zur Content-Erstellung und für die Chat-Assistentin Lena eingesetzt. Die Ratgeber-Artikel sind als mit KI-Unterstützung erstellt gekennzeichnet. Eine fachliche Prüfung durch eine Person wird nur dort ausgewiesen, wo sie am Artikel steht („Fachlich geprüft von … am …“). Maßgeblich ist immer der jeweils aktuelle Gesetzestext.