Neuvermietung: von der leeren Wohnung zum neuen Mieter
Die Neuvermietung zeigt je leerer oder gekündigter Einheit den Weg zum neuen Mieter: Exposé, Inserat, Interessenten, Selbstauskünfte, Vertrag und Einzug, jeweils schon für diese Einheit vorbereitet.
Die Neuvermietung gehört zur Vermieter-Verwaltung (ab Vermieter Basis). Du findest sie im Arbeitsbereich Neuvermietung als ersten Reiter „Übersicht“ (/verwaltung/neuvermietung). Sie folgt der Objektauswahl in der Kopfzeile.
Die Übersicht
Oben stehen die Kennzahlen „Leere Einheiten“, „Entgangene Miete je Monat“ (nach der letzten Warmmiete), „Aktive Interessenten“ und „Offene Selbstauskünfte“. Darunter steht je leerer oder gekündigter Einheit eine Karte mit Objekt und Einheit, „leer seit“ oder „frei ab“, der letzten Miete und den Schritten. Steht nichts leer, siehst du „Gerade steht nichts leer“.
So vermietest du eine Einheit neu
- Öffne die Neuvermietung und klicke bei der Einheit auf „Ablauf öffnen“. Auf der Einheitenseite führt der Knopf „Neu vermieten“ an dieselbe Stelle.
- Im Reiter „Exposé“ lässt du aus den Daten der Einheit einen Inseratstext entstehen, im Reiter „Inserate“ holst du die Felder für Immobilienportale (beides Vermieter Ultra). Die Einheit ist dort schon gewählt. Mit „An der Einheit speichern“ legst du den geprüften Text bzw. den Export an der Einheit ab. Gespeicherte Stände stehen darunter unter „Gespeicherte Exposés“ bzw. „Gespeicherte Inserate“ und zusätzlich unter Alle Dokumente.
- Im Reiter „Interessenten“ trägst du Anfragen ein, im Reiter „Selbstauskünfte“ erzeugst du Bewerber-Links. Beides wird dieser Einheit zugeordnet.
- Setze bei deinem Wunschmieter den Status „Zusage“. Im Reiter „Vertrag & Einzug“ ist „Vermietung anlegen“ dann mit Name und Kontakt vorbelegt. Prüfe die Angaben und speichere.
- Danach erstellst du mit „Mietvertrag erstellen“ den Vertrag aus der neuen Vermietung und bestätigst nach dem Einzug die Wohnungsgeberbestätigung. Die Kaution übernimmt der Vertrag als Betrag aus der Vermietung; liegt sie bei Wohnraum über drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 und 4 BGB), speichert schon die neue Vermietung die Kaution nicht und der Vertrag lässt sich erst erstellen, wenn du den Betrag korrigierst. Gewerbe und ein ausdrücklich bestätigter Altbestand sind ausgenommen. Bist du nicht selbst Eigentümer der Wohnung (etwa als Verwalter), trägst du beim Erstellen der Wohnungsgeberbestätigung unter „Eigentümer, falls abweichend“ Name und Anschrift des Eigentümers ein, dann steht er mit auf der Bestätigung.
Die Schritte und ihr Stand
Jede Karte und der Reiter „Schritte“ zeigen acht Schritte: Exposé erstellen, Inserat exportieren, Interessenten sammeln, Selbstauskünfte einholen, Mieter auswählen, Vermietung anlegen, Mietvertrag erstellen und Wohnungsgeberbestätigung. Jeder Schritt ist „offen“, „erledigt“ oder „nicht mehr nötig“, mit „Weiter“ gelangst du genau dorthin. Der Stand kommt aus deinen gespeicherten Daten. Exposé und Inserat sind „erledigt“, sobald du sie an der Einheit gespeichert hast. Der Schritt zeigt dann, wie viele Stände es gibt und wann der letzte gespeichert wurde, „Ansehen“ öffnet ihn in einem Fenster. Ohne gespeicherten Stand bleiben sie offen, bis Bewerbungen da sind, und gelten dann als „nicht mehr nötig“. Sobald die neue Vermietung angelegt ist, steht bei der Einheit „Neuer Mieter steht fest“.
Vormieter: der Vorgang Mieterwechsel
Was den bisherigen Mieter betrifft, führst du unter Vorgänge mit der Vorlage „Mieterwechsel“: Kündigung und Auszug, Zählerstände zum Auszug, Übergabeprotokoll, Kaution und Zwischenabrechnung. Den Nachfolger enthält der Vorgang nicht noch einmal. Er zeigt den Stand der Neuvermietung dieser Einheit und führt mit „Neuvermietung öffnen“ hierher, damit du nichts doppelt abhakst.
Vor dem Inserieren kannst du die zulässige Miete unter Mietpreisbremse prüfen. Wie du einen Mieter später wiederfindest, steht in der Mieter-Zentrale.
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Hinweis: Dieser Hilfe-Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr — im Zweifel die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z. B. BetrKV, HeizKV, BGB) prüfen.