Prüfpunkt 25
Sonstige Betriebskosten
Befund und Einordnung
Sonstige Betriebskosten: Dein Anteil von 72,00 EUR ist auf einen Gesamtbetrag von 620,00 EUR gerechnet.
Darin stecken 440,00 EUR für „Reparatur Rauchwarnmelder“.
Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung (Reparaturen) gehören nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV nicht zu den Betriebskosten und sind nicht auf Mieter umlegbar.
Auf deinen Anteil entfällt davon 72,00 × 440,00 ÷ 620,00; rechnerischer Korrekturbetrag 51,10 EUR.
Quelle: Fiktive Abrechnung, Seite 1, Sonstige Betriebskosten.
Rechnerischer Korrekturbetrag: 51,10 €
Das kannst du jetzt tun
Beanstande die belegte Position und verlange eine korrigierte Abrechnung.
Ob du den Betrag zurückhalten kannst, hängt vom Einzelfall ab.
Beleg und Rechtsgrundlage ansehen
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV
Sonstige Betriebskosten: Gebäudekosten 620,00 EUR; Ihr belasteter Mieteranteil 72,00 EUR.