Gartenpflege
Kosten für die Pflege gemeinschaftlicher Grünflächen, einschließlich Rasenmähen, Heckenschnitt und Bepflanzung.
Die Kosten der Gartenpflege (§ 2 Nr. 10 BetrKV) umfassen die Pflege der hauseigenen Grünflächen und Außenanlagen. Dazu gehören Rasenmähen, Heckenschnitt, Bepflanzung, Bewässerung und die Pflege von Spielplätzen.
Umlagefähig
- Laufende Pflegearbeiten (Mähen, Schneiden, Harken)
- Ersatz von Pflanzen im Rahmen der normalen Pflege
- Gerätekosten und Materialien
Nicht umlagefähig
- Neuanlage eines Gartens
- Grundlegende Umgestaltung der Außenanlagen
Die Kosten werden nach Wohnfläche umgelegt. Auch Mieter ohne Gartenzugang können beteiligt werden, wenn alle Bewohner die Grünanlagen optisch nutzen.
Verwandte Begriffe
Gebäudereinigung
Kosten für die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile wie Treppenhaus und Flure.
Hauswart
Kosten für den Hausmeister, soweit er Betriebskosten-relevante Tätigkeiten ausführt.
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsverordnung, die abschließend regelt, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.
Spielplatzprüfung
Vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung von Spielplatzgeräten — als Betriebskosten umlagefähig.