Grundsteuer
Steuer auf Grundbesitz, die von der Gemeinde erhoben und als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden kann.
Die Grundsteuer (§ 2 Nr. 1 BetrKV) ist eine kommunale Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Sie wird vom Finanzamt anhand des Grundsteuerwerts festgesetzt und von der Gemeinde erhoben.
Berechnung
- Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
- Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Seit der Grundsteuerreform 2025 werden neue Berechnungsmodelle angewandt. Die Grundsteuer ist vollständig umlagefähig und wird in der Regel nach Wohnfläche auf die Mieter verteilt.
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Verwandte Begriffe
Grundsteuerreform
Neuregelung der Grundsteuerberechnung ab 2025 mit neuen Bewertungsverfahren für Grundstücke.
Hebesatz
Prozentsatz, den die Gemeinde auf den Grundsteuermessbetrag anwendet — bestimmt die Grundsteuerhöhe.
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsverordnung, die abschließend regelt, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.