Prüfpunkt 26
Nicht umlagefähige Kosten
Befund und Einordnung
Verwaltungskosten: belegter Mieteranteil 144,00 EUR; rechnerischer Korrekturbetrag 144,00 EUR.
Verwaltungskosten gehören nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV nicht zu den Betriebskosten und sind nicht auf Mieter umlegbar.
Quelle: Fiktive Abrechnung, Seite 1, Verwaltungskosten.
Rechnerischer Korrekturbetrag: 144,00 €
Das kannst du jetzt tun
Beanstande die belegte Position und verlange eine korrigierte Abrechnung.
Ob du den Betrag zurückhalten kannst, hängt vom Einzelfall ab.
Beleg und Rechtsgrundlage ansehen
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV
Verwaltungskosten: Gebäudekosten 1240,00 EUR; Ihr belasteter Mieteranteil 144,00 EUR.