Energiekrise verstehen: Gasumlage, Strompreisbremse, Nebenkosten 2026
Schwankende Gas- und Strompreise sowie staatliche Abgaben verunsichern viele Vermieter. Dieser Artikel ordnet die Lage 2026 ein: was sich bei Gasumlage und Strompreisbremse geändert hat, was du als Vermieter weitergeben darfst und wann es Zeit ist, die Vorauszahlungen anzupassen.
Seit der Energiekrise verfolgst du als Vermieter vermutlich genau, wie sich Gas- und Strompreise auf deine Nebenkostenabrechnung auswirken. Die gute Nachricht: 2026 ist die Lage ruhiger als in den Spitzenjahren. Trotzdem lohnt es sich zu verstehen, welche staatlichen Eingriffe noch wirken, welche ausgelaufen sind und was das für die Umlage auf deine Mieter bedeutet. Dieser Artikel erklärt die Markt-Hintergründe und zeigt, an welchen Stellschrauben du im Tool drehst.
Was 2026 vom Krisenpaket noch gilt
Die wichtigsten Eingriffe der Krisenjahre haben sich verschoben oder sind weggefallen:
- Strom- und Gaspreisbremse: Die staatliche Deckelung der Arbeitspreise ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Es gibt 2026 keinen gedeckelten Preis mehr — Haushalte und damit auch deine Heizzentrale zahlen den vollen Marktpreis. Eine "Entlastung durch die Preisbremse" gibt es in aktuellen Abrechnungen also nicht mehr.
- Gasspeicherumlage: Diese Umlage bleibt 2026 Bestandteil des Gaspreises und ist weiterhin als Betriebskosten umlagefaehig. Der Satz wird jährlich von Trading Hub Europe festgelegt und liegt 2026 bei rund 0,299 ct/kWh (2025: 0,279 ct/kWh) — er ist also eher leicht gestiegen. Für dich heißt das: Die Speicherumlage fällt nicht weg, sondern steckt wie bisher in deinem Gaspreis und damit in den umlagefähigen Heizkosten.
- Netzentgelte Strom: Die Uebertragungsnetzentgelte werden 2026 staatlich bezuschusst. Das dämpft den Strompreis um grob 2 ct/kWh und damit auch deine Kosten für Allgemein- bzw. Hausstrom.
Unterm Strich wirken 2026 einzelne Effekte entlastend (etwa beim Strom), andere Posten bleiben dagegen bestehen — und das alles ohne automatische Preisdeckelung. Deine Abrechnung bildet weiterhin die tatsächlich angefallenen Kosten ab — genau so, wie es das Prinzip der Nebenkostenabrechnung vorsieht.
Was du an die Mieter weitergeben darfst
An der grundlegenden Regel ändert die Energiekrise nichts: Umlegbar sind die laufenden Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung und Mietvertrag — also die real bezahlten Kosten für Heizung, Warmwasser und Allgemeinstrom. Ein paar Punkte sind 2026 besonders relevant:
- Tatsächliche Beschaffungskosten zählen: Du legst um, was du wirklich an deinen Versorger gezahlt hast. Ändert sich dein Gaspreis — etwa weil sich der Marktpreis oder der Satz der Speicherumlage verschiebt —, ändert sich entsprechend der umlagefähige Betrag. Du gibst also genau die tatsächliche Kostenentwicklung weiter, nach oben wie nach unten.
- CO2-Kosten teilen: Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe trägst du nicht mehr allein dem Mieter auf. Nach dem Stufenmodell teilst du sie je nach energetischem Zustand des Gebäudes zwischen dir und der Mietpartei auf. Wie das funktioniert, kannst du im Tool unter CO2-Aufteilung nachvollziehen.
- Keine Krisen-Aufschläge erfinden: Pauschale Zuschläge "wegen der Energiekrise" sind nicht zulässig. Auch staatliche Zuschüsse an Mieter (etwa der Heizkostenzuschuss) ändern deine Abrechnung nicht — du rechnest deine Kosten unabhängig davon ab.
Die Brennstoff- und Stromkosten erfasst du wie gewohnt als Kostenart mit dem passenden Umlageschlüssel. Heizung und Warmwasser werden über die Verbrauchsdaten verbrauchsabhängig verteilt.
Wann du die Vorauszahlungen anpassen solltest
Stark schwankende Energiepreise sind der häufigste Grund für Nachzahlungen oder hohe Guthaben. Beides ist ungünstig: Eine kräftige Nachforderung belastet das Verhältnis zum Mieter, ein hohes Guthaben bindet unnötig Liquidität beim Mieter. Eine Anpassung der monatlichen Vorauszahlung ist sinnvoll, wenn die letzte Abrechnung deutlich von den Vorauszahlungen abweicht.
Praktisch gehst du so vor: Nimm die Gesamtkosten der letzten Abrechnung als Ausgangswert und schätze die erwartete Entwicklung für die nächste Periode ab. Mit dem kostenlosen Vorauszahlungs-Rechner ermittelst du in wenigen Sekunden, ob die aktuelle Vorauszahlung zu hoch, zu niedrig oder angemessen ist. Eine Abweichung von mehr als rund 10 Prozent ist ein guter Anlass, tätig zu werden.
Wie du die angepassten Beträge im Tool hinterlegst und die Folgeabrechnung neu berechnest, zeigt der Artikel Vorauszahlungen anpassen und neu berechnen. So vermeidest du Ueberraschungen am Jahresende — unabhängig davon, wohin sich die Energiepreise bewegen.
Hinweis: Dieser Artikel erklärt die wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen 2026 und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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Hinweis: Dieser Hilfe-Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr — im Zweifel die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z. B. BetrKV, HeizKV, BGB) prüfen.