Kautionen im Überblick: Status je Mietverhältnis
Auf der Kautionsseite siehst du für jedes Mietverhältnis die Kaution laut Mietvertrag, die eingegangenen Kautionszahlungen und den Status. Per Klick öffnest du die Details mit Vereinbarung, Zahlungen, Belegen und Rückzahlung.
Die Kautionsseite gehört zur Vermieter-Verwaltung (je nach Tarif). Du erreichst sie über die Navigation (/verwaltung/kaution). Sie folgt der Objektauswahl in der Kopfzeile.
Kautionen im Überblick
Die Tabelle zeigt je Mietverhältnis eine Zeile:
- Mietverhältnis: Objekt, Einheit und Name der Mietpartei, zum Beispiel „Haus A · EG links · Anna Muster“, darunter die Mietzeit wie „seit 01.01.2025“ oder „gekündigt“. Auf der Objektseite entfällt der Objektname. Ist zum Mietverhältnis noch keine Person erfasst, stehen dort nur Objekt und Einheit.
- Kaution laut Mietvertrag und Eingezahlt: der vereinbarte Betrag und die Summe der bisher verbuchten Kautionszahlungen, auch Teilzahlungen.
- Status: „Vollständig eingezahlt“, „Teilweise eingezahlt“, „Noch nicht eingezahlt“, „Zurückgezahlt“, „Rückzahlung vermerkt“ oder „Keine Kaution im Mietvertrag“. „Zurückgezahlt“ steht da, sobald du unter „Erfolgte Rückzahlung eintragen“ die Rückzahlung der ganzen Kaution erfasst hast; dann zeigt auch die Mieter-Zentrale die Kaution als zurückgezahlt. „Rückzahlung vermerkt“ beruht auf einem Vermerk aus der früheren Kautionsverwaltung. Eine Teilrückzahlung ändert den Status nicht.
Darunter stehen Hinweise zum jeweiligen Mietverhältnis, etwa wenn die Kaution drei Nettokaltmieten übersteigt.
Bei Wohnraum speichert die Vermietung eine neue Kaution über drei Nettokaltmieten nicht (§ 551 Abs. 1 und 4 BGB); die Meldung nennt den Höchstbetrag. Gewerbe, ein von dir ausdrücklich bestätigter Altbestand und unveränderte oder gesenkte Altbeträge bleiben speicherbar. Die App kürzt dabei nichts.
Aus dem Mieterprofil führt im Reiter „Kaution“ der Link „Kaution verwalten“ hierher, mit diesem Mietverhältnis schon gewählt. Die Kautionsseite hat dafür keinen eigenen Menüpunkt in der Hauptnavigation.
Details zu einem Mietverhältnis
- Klicke in der Tabelle auf eine Zeile oder auf „Details ansehen“. Alternativ wählst du das Mietverhältnis im Feld „Mietverhältnis wählen“, dort ebenfalls mit Objekt, Einheit und Mietername.
- Darunter öffnet sich „Kaution im Detail“ mit Vereinbarung, Zahlungen, Belegen und Verlauf.
- Unter „Was möchtest du eintragen?“ wählst du einen Vorgang, zum Beispiel „Kautionsvereinbarung eintragen oder ändern“, „Betrag zurückbehalten (z. B. für offene Nebenkosten)“, „Rückzahlung planen (noch ohne Überweisung)“ oder „Erfolgte Rückzahlung eintragen“, und klickst auf „Weiter zur Eingabe“.
- Mit „Vorschau ansehen“ siehst du vor dem Speichern eine vollständige Vorschau mit Beträgen, Raten, Bezügen und „Bisher“ und „Danach“ in Euro. Prüfsummen und Kennungen stehen nur unter „Technische Herkunft“. Ist der Entwurf leer oder unvollständig, nennt die Meldung das konkrete Feld. Gespeichert wird erst, wenn du die Vorschau geprüft und bestätigt hast.
Kautionszahlungen eintragen
Eingegangene Kautionszahlungen verbuchst du wie Mietzahlungen auf die Forderung vom Typ „Kaution“ oder über den Kontoauszug-Import. Sie erscheinen dann automatisch in der Übersicht. Die Karte „Kautionszahlungen eintragen“ auf der Kautionsseite verlinkt beide Wege.
Was die Seite nicht tut
- Sie überweist kein Geld. Eine Rückzahlung trägst du erst ein, wenn du sie selbst überwiesen hast.
- Sie erstellt keine Quittung automatisch und bucht keine Zinsen. Die Zinsschätzung unter „Frühere Kautionsangaben“ und Lenas Zinsmodell rechnen mit jährlichem Zinseszins: Die Zinsen erhöhen die Kaution (§ 551 Abs. 3 BGB), jedes volle Jahr ab der Einzahlung wird der Jahreszins dem Betrag zugeschlagen.
- Raten aus einer Kautionsvereinbarung sind nur notiert. Die Seite legt dafür keine Zahlungsaufforderungen an.
- Offene Forderungen, etwa eine Nebenkostennachzahlung, werden nicht automatisch mit der Kaution verrechnet.
Die vollständige Liste steht auf der Seite unter „Was diese Seite (noch) nicht kann“. Angaben aus der früheren Kautionsverwaltung findest du unter „Frühere Kautionsangaben“; sie bleiben unverändert zum Nachlesen.
Die Hinweise zur Kaution sind Orientierung und keine Rechtsberatung.
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Hinweis: Dieser Hilfe-Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr — im Zweifel die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z. B. BetrKV, HeizKV, BGB) prüfen.