CO2-Kosten berechnen und aufteilen: Rechner verwenden
So nutzt du den CO2-Rechner, um den Vermieter- und Mieteranteil nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG zu ermitteln und korrekt in die Nebenkostenabrechnung zu übernehmen.
Seit 2023 musst du als Vermieter die CO2-Kosten aus der Beheizung nach dem 10-Stufen-Modell des CO2KostAufG zwischen dir und deinen Mietern aufteilen. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher dein Anteil. Diese Anleitung zeigt dir Schritt für Schritt, wie du den Anteil mit dem CO2-Rechner berechnest und in die Abrechnung übernimmst. Wenn du wissen willst, warum die Regelung so funktioniert, ist der Ratgeber die richtige Quelle - hier geht es um die reine Bedienung des Tools.
Den CO2-Rechner Schritt für Schritt ausfüllen
Oeffne den CO2-Rechner. Er ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Du füllst vier Felder aus:
- Heizenergieverbrauch in kWh pro Jahr für das Gebäude. Hast du nur Liter (Heizöl oder Flüssiggas), rechne grob um: Heizöl mal 10, Flüssiggas mal 7,1 ergibt kWh.
- Energieträger aus der Liste wählen - Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Flüssiggas, Pellets, Steinkohle oder Braunkohle. Der passende Emissionsfaktor (z. B. 0,201 kg CO2/kWh bei Erdgas) wird automatisch hinterlegt und unter dem Feld angezeigt.
- Wohnfläche in m² eintragen. Das ist die beheizte Fläche, über die der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter ermittelt wird.
- CO2-Preis einstellen. Für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 EUR pro Tonne; voreingestellt sind die 55 EUR/Tonne. Du kannst den Wert über das Eingabefeld oder den Schieberegler anpassen.
Klicke anschließend auf Berechnen. Mit Zurücksetzen leerst du alle Felder wieder.
Sonderfälle: Denkmalschutz und Gewerbe
Unter Erweiterte Optionen (Denkmal / Gewerbe) findest du zwei Haken für die Ausnahmen des CO2KostAufG:
- Denkmal- oder Modernisierungsverbot (§ 8): Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder bestehen rechtliche Sanierungsverbote, halbiert der Rechner deinen Vermieteranteil.
- Gewerbemiete / Nichtwohngebäude (§ 9): Bei Nichtwohngebäuden greift das Stufenmodell nicht. Stattdessen werden die CO2-Kosten pauschal 50/50 aufgeteilt.
Trifft beides zu, wendet der Rechner zuerst die 50/50-Pauschale an und halbiert danach den Vermieteranteil. Das Tool zeigt die angewendete Ausnahme als Hinweis im Ergebnis an, damit du nachvollziehen kannst, wie der Anteil zustande kommt.
Ergebnis lesen und in die Abrechnung übernehmen
Nach dem Klick auf Berechnen erscheint das Ergebnis mit allen relevanten Kennzahlen: CO2-Ausstoß gesamt (in Tonnen), CO2 pro m² (kg/m²/Jahr), die ermittelte Stufe von 10 sowie der Vermieter- und Mieteranteil jeweils in Prozent und in Euro. Ein farbiger Balken visualisiert die Aufteilung, darunter siehst du eine Einordnung der Energieeffizienz und einen Vorjahresvergleich der CO2-Preise.
Diese Werte überträgst du in deine Nebenkostenabrechnung. Im vollständigen Nebenkostenrechner gibt es dafür in den Kostenarten den optionalen, eingeklappten Bereich CO2-Kostenaufteilung (CO2KostAufG). Dort trägst du den CO2-Ausstoß des Gebäudes (kg/m²/a) und die CO2-Kosten gesamt ein. Im Abrechnungsergebnis wird dein Vermieteranteil dann automatisch von den Heizkosten des Mieters abgezogen und gesondert ausgewiesen. So entspricht die Abrechnung der Ausweispflicht aus dem CO2KostAufG.
Wenn du deinen Mietern den Anteil nachvollziehbar aufschlüsseln möchtest, gibt es zusätzlich die Variante Kostenbrief, die die Anteile pro Mieter darstellt.
Hinweis zur Rechtslage
Der Rechner bildet das Stufenmodell und die Preisvorgaben nach dem aktuellen Stand ab und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei strittigen Fällen - etwa wenn unklar ist, ob ein Modernisierungsverbot vorliegt - wende dich an deinen Mieterbund (auf Mieterseite) oder einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt. Prüfe vor dem Versand stets, ob die im Tool eingegebenen Verbrauchs- und Flächenwerte mit deinen Belegen übereinstimmen.
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Hinweis: Dieser Hilfe-Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr — im Zweifel die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z. B. BetrKV, HeizKV, BGB) prüfen.