CO2-Kosten berechnen und aufteilen: Rechner verwenden
So nutzt du den CO2-Rechner, um den Vermieter- und Mieteranteil nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG zu ermitteln und korrekt in die Nebenkostenabrechnung zu übernehmen.
Seit 2023 musst du als Vermieter die CO2-Kosten aus der Beheizung nach dem 10-Stufen-Modell des CO2KostAufG zwischen dir und deinen Mietern aufteilen. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher dein Anteil. Diese Anleitung zeigt dir Schritt für Schritt, wie du den Anteil mit dem CO2-Rechner berechnest und in die Abrechnung übernimmst. Wenn du wissen willst, warum die Regelung so funktioniert, ist der Ratgeber die richtige Quelle - hier geht es um die reine Bedienung des Tools.
Den CO2-Rechner Schritt für Schritt ausfüllen
Öffne den CO2-Rechner. Er ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Zuerst wählst du, womit du rechnest:
- Werte von der Rechnung (empfohlen): Trag den CO2-Ausstoß in kg ein, der auf der Gas-, Öl- oder Fernwärmerechnung steht. Der Lieferant muss ihn dort ausweisen (§ 3 CO2KostAufG). Bei mehreren Lieferungen im Jahr zählst du die Werte zusammen. Die CO2-Kosten laut Rechnung sind optional. Lässt du das Feld leer, rechnet das Tool mit dem maßgeblichen CO2-Preis des gewählten Jahres zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
- Aus dem Verbrauch schätzen: Wenn dir nur die Menge vorliegt, wähle Energieträger und Einheit. Bei Erdgas stehen auf der Gasrechnung fast immer kWh nach dem Brennwert. Wähle dann „kWh laut Gasrechnung (Brennwert)“. Heizöl gibst du in Litern ein, Flüssiggas in Litern oder kg, Kohle in kg. Das Tool rechnet mit den gesetzlichen Standardwerten der EBeV 2030.
- Wohnfläche des Gebäudes in m²: die gesamte Wohnfläche aller Wohnungen, die an dieser Heizung hängen. Hat eine Wohnung eine eigene Gastherme, zählt nur ihre Wohnfläche.
Fernwärme lässt sich nicht aus den kWh schätzen, weil es dafür keinen gesetzlichen Standardwert gibt. Übernimm die Angaben von der Rechnung des Wärmelieferanten. Bei Holz und Pellets fallen keine CO2-Kosten an, dann gibt es nichts aufzuteilen.
Klicke anschließend auf Berechnen. Mit Zurücksetzen leerst du alle Felder wieder.
Sonderfälle unter „Erweiterte Optionen“
- Nichtwohngebäude (§ 8 CO2KostAufG): Dient das Gebäude überwiegend nicht dem Wohnen, gilt das Stufenmodell nicht. Der Mieter trägt höchstens 50 %, der Rechner teilt 50/50.
- Öffentlich-rechtliche Hindernisse (§ 9 CO2KostAufG): Ist entweder die Sanierung des Gebäudes oder der Heizungstausch verwehrt, etwa durch Denkmalschutz, einen Anschluss- und Benutzungszwang oder eine Erhaltungssatzung, halbiert sich dein Vermieteranteil. Ist beides verwehrt, werden die CO2-Kosten nicht aufgeteilt. Die Umstände musst du dem Mieter nachweisen.
- Abrechnungszeitraum unter einem Jahr: Trag die Tage ein. Die Stufengrenzen werden dann anteilig gekürzt (§ 5 Abs. 1 Satz 4).
- Deine Wohnfläche: Zeigt Mietern mit Zentralheizung ihren ungefähren Anteil am Vermieterbetrag nach Fläche.
Ergebnis lesen und in die Abrechnung übernehmen
Das Ergebnis zeigt den CO2-Ausstoß gesamt in kg, den Wert pro m² (auf eine Nachkommastelle gerundet, wie es § 5 verlangt), die Stufe von 10 sowie den Vermieter- und Mieteranteil in Prozent und Euro. Hast du geschätzt, weist ein Hinweis darauf hin: Maßgeblich sind die Werte der Rechnung.
Diese Werte überträgst du in deine Nebenkostenabrechnung. Im vollständigen Nebenkostenrechner gibt es dafür in den Kostenarten den eingeklappten Bereich CO2-Kostenaufteilung (CO2KostAufG). Dort trägst du den CO2-Ausstoß des Gebäudes (kg/m²/a) und die CO2-Kosten gesamt ein. Dein Vermieteranteil wird dann von den Heizkosten der Mieter abgezogen und gesondert ausgewiesen, wie es § 7 Abs. 3 CO2KostAufG verlangt. Fehlt dieser Ausweis, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen.
Wenn du deinen Mietern den Anteil aufschlüsseln möchtest, gibt es zusätzlich den Kostenbrief. Er verteilt vereinfacht nach Wohnfläche. In der Abrechnung selbst gilt dein Heizkostenschlüssel.
Hinweis zur Rechtslage
Der Rechner bildet das Stufenmodell und die Preisvorgaben nach dem aktuellen Stand ab und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei strittigen Fällen - etwa wenn unklar ist, ob ein Modernisierungsverbot vorliegt - wende dich an deinen Mieterbund (auf Mieterseite) oder einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt. Prüfe vor dem Versand stets, ob die im Tool eingegebenen Verbrauchs- und Flächenwerte mit deinen Belegen übereinstimmen.
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Hinweis: Dieser Hilfe-Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr — im Zweifel die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z. B. BetrKV, HeizKV, BGB) prüfen.