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Musterkündigung wegen Eigenbedarf nach § 573 BGB. Mit korrekter Begründung, Kündigungsfristen und Widerspruchsbelehrung.

So sieht Ihre Vorlage aus — sofort einsetzbar nach dem Download
Diese typischen Situationen lösen den Bedarf an „Eigenbedarfskündigung" aus — finden Sie sich wieder?
Sie möchten die vermietete Wohnung selbst nutzen — die Vorlage formuliert die Eigenbedarfs-Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB rechtssicher mit konkreter Begründung.
Eltern, Kinder oder Geschwister brauchen die Wohnung. Die Vorlage hat Vorgaben für die Pflicht-Angaben zur Person und zum Bedarf — sonst ist die Kündigung unwirksam.
Je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate Kündigungsfrist — die Vorlage hat die Frist-Tabelle und einen Eingabe-Block für das richtige Datum.
Der Mieter kann nach § 574 BGB Widerspruch einlegen. Die Vorlage formuliert die Begründung so, dass typische Härteklausel-Einwände abgefedert werden.
Diese Vorlage richtet sich an private Vermieter, die eine vermietete Wohnung oder ein Haus für sich selbst, ihre Kinder, Eltern oder andere Familienangehörige benötigen. Typischerweise handelt es sich um Einzelobjekte wie eine Eigentumswohnung oder ein Zweifamilienhaus, bei denen der Vermieter bislang keinen Wohnraum für den Eigenbedarf reserviert hatte. Besonders relevant ist die Vorlage, wenn der Vermieter den Eigenbedarf rechtssicher und vollständig begründet dokumentieren muss, um eine spätere Anfechtung durch den Mieter zu vermeiden.
Dieser Paragraf regelt den berechtigten Grund zur ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs. Der Vermieter muss konkret darlegen, dass er die Wohnung für sich selbst oder Familienangehörige bzw. Haushaltsangehörige benötigt.
Hier sind die Kündigungsfristen für den Vermieter geregelt, die sich nach der Wohndauer des Mieters staffeln: drei, sechs oder neun Monate. Die Vorlage hilft dir, die korrekte Frist für den jeweiligen Fall zu ermitteln und einzutragen.
Der Mieter hat das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Die Vorlage enthält eine gesetzlich erforderliche Widerspruchsbelehrung, die du als Vermieter zwingend beifügen musst.
Regelung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, wenn der Mieter erfolgreich Widerspruch einlegt und die Härtegründe überwiegen. Dies solltest du bei der Planung deines Eigenbedarfszeitpunkts berücksichtigen.
Die Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf der Schriftform. Das bedeutet, dass du die Eigenbedarfskündigung eigenhändig unterschreiben und dem Mieter im Original zustellen musst – eine E-Mail oder Kopie genügt nicht.
Hinweis: Rechtliche Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Im Zweifelsfall wende dich an einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.
Trage zunächst ein, für wen der Eigenbedarf geltend gemacht wird. Gib den vollständigen Namen und das genaue Verwandtschaftsverhältnis zur vermietenden Person an, zum Beispiel 'Tochter' oder 'Vater'. Je konkreter die Angabe, desto schwerer kann der Mieter die Ernsthaftigkeit des Bedarfs anfechten.
Beschreibe im Begründungsfeld ausführlich, warum die betreffende Person gerade diese Wohnung benötigt. Nenne konkrete Umstände wie eine bevorstehende Trennung, Jobwechsel, Pflegebedürftigkeit oder das Ende eines bestehenden Mietverhältnisses. Vage Formulierungen wie 'ich möchte einziehen' reichen vor Gericht nicht aus – der BGH verlangt einen ernsthaften, vernünftigen und nachvollziehbaren Nutzungswunsch.
Ermittle anhand des Mietbeginns die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573c BGB: Bei einer Wohndauer bis fünf Jahre gilt eine Frist von drei Monaten, bis zehn Jahre sechs Monate, darüber hinaus neun Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat in die Frist eingerechnet wird.
Stelle sicher, dass die Widerspruchsbelehrung nach § 574 BGB vollständig in der Vorlage enthalten ist und nicht gelöscht wurde. Der Mieter muss schriftlich auf sein Recht hingewiesen werden, spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses Widerspruch einzulegen. Fehlt diese Belehrung, kann die gesamte Kündigung unwirksam sein.
Unterzeichne die Kündigung eigenhändig im Original gemäß § 568 BGB. Übergib das Schreiben persönlich gegen Empfangsbestätigung oder sende es per Einschreiben mit Rückschein. Am sichersten ist die Übergabe durch einen Zeugen, der das Einwerfen in den Briefkasten schriftlich bestätigt.
Bewahre eine Kopie der Kündigung sowie den Zustellnachweis sorgfältig auf. Notiere dir das Fristende und prüfe rechtzeitig, ob der Mieter Widerspruch eingelegt hat. Reagiert der Mieter nicht fristgerecht, kannst du nach Ablauf der Kündigungsfrist die Wohnungsübergabe planen.
Nach dem Auszug des Mieters musst du den angemeldeten Eigenbedarf tatsächlich realisieren. Vermietest du die Wohnung kurz darauf weiter, ohne den Eigenbedarf zu nutzen, liegt ein vorgetäuschter Eigenbedarf vor, und der Mieter kann Schadensersatz verlangen. Halte den Einzugszeitpunkt und eventuelle Verzögerungsgründe schriftlich fest.
Viele Vermieter schreiben lediglich, sie wollten die Wohnung selbst nutzen, ohne konkrete Lebensumstände zu schildern. Gerichte verlangen einen substantiierten, glaubhaften Nutzungswunsch – fehlen konkrete Angaben, erklärt das Amtsgericht die Kündigung für unwirksam. Schreibe daher immer, warum genau diese Wohnung für die genannte Person gebraucht wird.
Wird die Kündigungsfrist nach § 573c BGB falsch berechnet oder vergessen, ist die Kündigung in der Regel zu kurzfristig und damit unwirksam. Überprüfe den genauen Mietbeginn anhand des Mietvertrags und rechne die Frist sorgfältig nach, bevor du das Datum einträgst.
Die fehlende Belehrung über das Widerspruchsrecht nach § 574 BGB kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, zumindest aber Schadensersatzansprüche begründen. Lösche diesen Abschnitt der Vorlage unter keinen Umständen und prüfe, ob Frist und Schriftformerfordernis korrekt benannt sind.
Eigenbedarf kann nur für den Vermieter selbst sowie für Familienangehörige oder Haushaltsangehörige angemeldet werden. Für entfernte Bekannte oder Geschäftspartner ist eine Eigenbedarfskündigung unzulässig. Prüfe vorab, ob die begünstigte Person den Anforderungen des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genügt.
Wer die Wohnung nach dem Auszug des Mieters nicht wie angekündigt nutzt, sondern neu vermietet oder leer stehen lässt, riskiert Schadensersatzklagen des ehemaligen Mieters auf Differenz zum neuen Mietzins sowie Umzugskosten. Dokumentiere daher den tatsächlichen Einzug und etwaige unvorhergesehene Hindernisse schriftlich.
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Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB darfst du Eigenbedarf für dich selbst, deine Familienangehörigen sowie Haushaltsangehörige anmelden. Darunter fallen Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Für weiter entfernte Verwandte ist eine Eigenbedarfskündigung zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber deutlich schwieriger durchzusetzen und bedarf einer besonders intensiven Begründung.
Die Begründung muss so konkret sein, dass der Mieter den Sachverhalt nachvollziehen und prüfen kann, ob er Widerspruch einlegen will. Es reicht nicht aus, lediglich eine Person zu benennen – du musst die konkreten Lebensumstände schildern, etwa Trennung, bevorstehender Umzug, Pflegebedürftigkeit oder Berufsstart. Der BGH hat in mehreren Urteilen betont, dass die Begründung bereits im Kündigungsschreiben vollständig enthalten sein muss und später nicht mehr nachgebessert werden kann.
Die Fristen richten sich nach § 573c BGB und der Wohndauer des Mieters: Bei bis zu fünf Jahren Mietzeit beträgt die Frist drei Monate, bei fünf bis zehn Jahren sechs Monate und bei mehr als zehn Jahren neun Monate. Die Kündigung muss dem Mieter spätestens am dritten Werktag des Monats zugegangen sein, damit dieser Monat in die Fristberechnung einfließt.
Der Mieter kann nach § 574 BGB Widerspruch einlegen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn oder seine Familie eine unzumutbare Härte darstellt. In diesem Fall entscheidet das Gericht, ob das Mietverhältnis fortgesetzt werden muss. Als Vermieter solltest du daher bereits beim Ansetzen des Eigenbedarfszeitpunkts mögliche Härtegründe des Mieters in deine Planung einbeziehen.
Nein. Gemäß § 568 BGB bedarf die Kündigung eines Mietverhältnisses der Schriftform, was eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument erfordert. Eine E-Mail, ein Fax oder eine SMS erfüllen diese Anforderung nicht und führen zur Unwirksamkeit der Kündigung. Übergib das Original persönlich oder lasse es durch einen Zeugen in den Briefkasten einwerfen.
Wenn der Eigenbedarf wegfällt, bevor die Kündigung wirksam wird, musst du den Mieter darüber informieren – er hat dann unter Umständen ein Recht auf Fortsetzung des Mietverhältnisses. Wenn du die Wohnung nach dem Auszug kurzerhand neu vermietest, ohne den Eigenbedarf genutzt zu haben, liegt ein vorgetäuschter Eigenbedarf vor, und der Mieter kann Schadensersatz geltend machen, der Umzugskosten und Mietdifferenz umfasst.
Ja. Wurde eine Mietwohnung nach dem Einzug des Mieters in eine Eigentumswohnung umgewandelt und veräußert, gilt gemäß § 577a BGB eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren, in vielen Ballungsgebieten sogar bis zu zehn Jahren, bevor der neue Eigentümer wegen Eigenbedarfs kündigen darf. Prüfe deshalb vor dem Kauf einer bereits vermieteten Eigentumswohnung, welche Sperrfrist in deiner Gemeinde gilt.