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Vollständiges Übergabeprotokoll für Einzug und Auszug. Mit Raumzustand, Zählerständen, Mängelliste und Unterschriftsfeldern.

So sieht Ihre Vorlage aus — sofort einsetzbar nach dem Download
Diese typischen Situationen lösen den Bedarf an „Übergabeprotokoll" aus — finden Sie sich wieder?
Bei der Übergabe vom Vermieter unbedingt alle Zählerstände, Schlüsselanzahl und den Zustand der Wohnung dokumentieren — schützt vor späteren Streitigkeiten um die Kaution.
Bei der Übergabe an den Vermieter beweisen Sie mit dem Protokoll, in welchem Zustand Sie die Wohnung zurückgeben. Beide Parteien unterschreiben — keine spätere Diskussion möglich.
Sie übergeben die Wohnung an einen neuen Mieter und brauchen einen rechtssicheren Übergabe-Standard — Zählerstände, Schäden, Schlüssel werden lückenlos festgehalten.
Bei möblierten Wohnungen ist das Inventar-Protokoll unverzichtbar. Die Vorlage hat Felder für die wichtigsten Möbelstücke, Geräte und Schäden.
Diese Vorlage richtet sich an private Vermieter, die eine einzelne Wohnung oder ein Einfamilienhaus vermieten, sowie an Mieter, die beim Ein- oder Auszug rechtssicher dokumentieren möchten. Sie ist besonders geeignet für Übergaben ohne professionelle Hausverwaltung, bei denen beide Parteien selbst für eine vollständige Dokumentation verantwortlich sind. Typische Situation ist der Mieterwechsel mit abweichendem Wohnungszustand oder offenen Fragen zur Kaution.
Regelt die Hauptpflichten aus dem Mietvertrag: Der Vermieter muss die Wohnung in gebrauchstauglichem Zustand überlassen. Das Übergabeprotokoll dokumentiert, ob dieser Zustand bei Einzug tatsächlich vorlag, und schützt beide Parteien bei späteren Streitigkeiten.
Verpflichtet den Mieter zur Rückgabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses. Das Auszugsprotokoll belegt den Zustand der Wohnung bei Rückgabe und ist entscheidende Grundlage für Ansprüche aus der Kaution.
Begrenzt die Mietkaution auf maximal drei Nettokaltmieten. Das Protokoll dient als Nachweis, welche Schäden über normale Abnutzung hinausgehen und damit berechtigte Abzüge von der Kaution begründen.
Bildet die Grundlage für die Abrechnung von Betriebskosten. Die im Protokoll festgehaltenen Zählerstände bei Ein- und Auszug sind Ausgangspunkt für eine korrekte verbrauchsabhängige Nebenkostenabrechnung.
Begründet die Rechenschaftspflicht beim Umgang mit fremdem Vermögen. Ein vollständiges, beidseitig unterschriebenes Protokoll sichert im Streitfall die Beweislast und gilt vor Gericht als wichtiges Indiz für den tatsächlichen Wohnungszustand.
Hinweis: Rechtliche Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Im Zweifelsfall wende dich an einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.
Fülle zunächst alle Stammdaten vollständig aus: Adresse der Wohnung, Namen und Anschriften von Vermieter und Mieter, Datum der Übergabe sowie das Datum des Mietbeginns oder -endes. Achte darauf, dass die Angaben exakt mit dem Mietvertrag übereinstimmen, damit das Protokoll eindeutig zugeordnet werden kann.
Lies alle vorhandenen Zähler gemeinsam ab: Strom, Gas, Wasser (kalt und warm) sowie Heizung. Trage die Zählernummer und den aktuellen Stand mit dem genauen Ablesestand inklusive Nachkommastellen ein. Fotografiere die Zähler zusätzlich als Beweissicherung und notiere die Fotonummer im entsprechenden Feld.
Gehe systematisch durch jeden Raum und bewerte Wände, Decken, Böden, Fenster, Türen und Einbauten. Nutze die vordefinierten Zustandskategorien und trage konkrete Mängel oder Besonderheiten in die Freitextfelder ein. Beschreibe Schäden so präzise wie möglich mit Lage, Größe und Art des Mangels, zum Beispiel 'Kratzer im Parkettboden, Schlafzimmer Nordwand, ca. 20 cm'.
Trage alle übergebenen Schlüssel mit Typ und Anzahl ein, also Wohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel, Kellerschlüssel, Garagentoröffner und ähnliches. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Empfang. Bei Auszug prüfst du, ob alle Schlüssel vollständig zurückgegeben wurden.
Nutze das Freitextfeld für individuelle Absprachen, die beim reinen Protokollieren entstehen, zum Beispiel vereinbarte Nachbesserungsfristen, mitübernommene Einbauten oder vorbehaltlich noch zu klärende Positionen. Diese Notizen sind rechtlich relevant und sollten klar und eindeutig formuliert sein.
Beide Parteien müssen das Protokoll am Ende der Begehung unterschreiben. Trage Ort und Datum ein und stelle sicher, dass kein Feld offenbleibt, bevor die Unterschriften geleistet werden. Ein Vorbehalt kann im Freitextfeld notiert werden, hebt die rechtliche Wirkung der Unterschrift aber nicht vollständig auf.
Drucke das Protokoll zweifach aus oder erstelle eine digitale Kopie im PDF-Format und händige dem Mieter direkt bei der Übergabe sein Exemplar aus. Als Vermieter bewahrst du dein Exemplar zusammen mit dem Mietvertrag für mindestens drei Jahre auf, da die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis zu berücksichtigen ist.
Ein häufiger und folgenschwerer Fehler ist, das Protokoll erst nachträglich auszufüllen oder nur von einer Seite unterzeichnen zu lassen. Ohne beiderseitige Unterschrift hat das Dokument vor Gericht kaum Beweiskraft, da die Gegenseite den Inhalt einfach bestreiten kann. Stelle sicher, dass beide Parteien direkt bei der Übergabe unterschreiben.
Formulierungen wie 'kleine Flecken' oder 'Gebrauchsspuren vorhanden' sind im Streitfall wertlos, weil sie keinen Vergleich mit dem Auszugszustand ermöglichen. Beschreibe jeden Mangel mit Raum, Position, Art und Größe präzise. Im Zweifel lege ein Foto mit Maßstab bei und verweise im Protokoll auf die Bildnummer.
Fehlen Zählerstände oder Zählernummern im Protokoll, kann es bei der Nebenkostenabrechnung nach § 556 BGB zu erheblichen Streitigkeiten kommen. Der Mieter kann dann Verbrauchszuordnungen anfechten. Lies alle Zähler gemeinsam ab, trage die vollständige Zählernummer ein und fotografiere den Zähler zur Absicherung.
Vermieter tragen gelegentlich verblasste Wandfarbe oder minimale Gebrauchsspuren als erstattungspflichtige Schäden ein. Das ist rechtlich unzulässig, da normale Abnutzung nach der Rechtsprechung des BGH keine Schadensersatzpflicht des Mieters begründet. Solche Einträge schwächen die Glaubwürdigkeit des gesamten Protokolls.
Wird das Protokoll erst Tage nach der Übergabe ausgefüllt, lässt sich der tatsächliche Zustand kaum noch zweifelsfrei belegen. Erstelle das Protokoll ausschließlich während der gemeinsamen Begehung. Ohne Protokoll trägt im Streitfall in der Regel der Vermieter die volle Beweislast für behauptete Schäden.
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Nein, das BGB schreibt kein Übergabeprotokoll zwingend vor. Es ist jedoch dringend empfehlenswert, weil es im Streitfall die Beweislage erheblich beeinflusst. Ohne Protokoll hat der Vermieter nach der BGH-Rechtsprechung erhebliche Schwierigkeiten, beim Auszug Schäden zu beweisen, die über normale Abnutzung hinausgehen.
Du kannst das Protokoll auch einseitig unterzeichnen und dem Mieter schriftlich zukommen lassen, idealerweise per Einschreiben. Notiere im Protokoll ausdrücklich, dass der Mieter die Unterschrift verweigert hat. Damit sicherst du zumindest den Nachweis, dass du das Dokument erstellt und übergeben hast, auch wenn die Beweiskraft geringer ist.
Fotos sind eine wichtige Ergänzung, ersetzen das schriftliche Protokoll aber nicht vollständig. Sie belegen den Zustand einzelner Stellen, enthalten jedoch keine Angaben zu Zählerständen, Schlüsselübergaben oder beidseitigen Vereinbarungen. Am besten kombinierst du ein vollständig ausgefülltes Protokoll mit nummerierten Fotos, auf die du im Dokument verweist.
Du solltest alle Zähler erfassen, für die eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt: Stromzähler, Gaszähler, Kaltwasserzähler, Warmwasserzähler und gegebenenfalls individuelle Heizkostenverteiler. Relevant ist das insbesondere wegen § 556 BGB und der Heizkostenverordnung, die eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreiben. Notiere immer auch die Zählernummer zur eindeutigen Identifikation.
Grundsätzlich ja, sofern er beweisen kann, dass der Schaden durch den Mieter verursacht wurde. In der Praxis ist das ohne Protokoll jedoch sehr schwer. Wurde beim Einzug ein Protokoll erstellt, das den Schaden nicht ausweist, spricht dies dafür, dass er erst während der Mietzeit entstanden ist. Die Verjährung für Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis beträgt in der Regel sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung gemäß § 548 BGB.
Das PDF-Protokoll kannst du digital ausfüllen. Für die Unterschriften ist aber Vorsicht geboten: Eine einfache digitale Signatur oder ein eingescanntes Bild der Unterschrift hat nicht dieselbe rechtliche Sicherheit wie eine eigenhändige Unterschrift auf Papier. Nach § 126b BGB genügt für viele Erklärungen zwar die Textform, für eine möglichst sichere Beweislage empfiehlt sich aber die handschriftliche Unterschrift auf dem ausgedruckten Protokoll.
Normale Abnutzung ist der unvermeidliche Verschleiß durch vertragsgemäßen Gebrauch, zum Beispiel leichte Verfärbungen von Tapeten oder minimale Kratzer in älteren Böden. Erstattungspflichtige Schäden sind hingegen Beschädigungen, die über dieses Maß hinausgehen, etwa große Löcher in Wänden, tiefe Kratzer im Parkett oder beschädigte Sanitärobjekte. Der BGH hat in verschiedenen Urteilen klargestellt, dass Vermieter normale Abnutzung nicht auf den Mieter abwälzen dürfen.