Wird geladen…
Rechtssicheres Musterschreiben für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB. Mit Begründung, Mietspiegel-Verweis und Fristen.

So sieht Ihre Vorlage aus — sofort einsetzbar nach dem Download
Diese typischen Situationen lösen den Bedarf an „Mieterhöhung Vorlage" aus — finden Sie sich wieder?
Sie wollen die Miete auf das ortsübliche Niveau anpassen (§ 558 BGB). Die Vorlage führt Sie durch alle Pflichtangaben — Vergleichsmiete, 15-Monats-Frist, Kappungsgrenze.
Nach einer energetischen Modernisierung können Sie 8 % der Modernisierungskosten umlegen (§ 559 BGB). Die Vorlage hat den nötigen Begründungs-Block.
Die Vorlage zeigt, wie Sie die Mietspiegel-Daten Ihrer Stadt korrekt als Begründung nutzen — ohne formelle Mängel, die die Erhöhung unwirksam machen.
Wenn kein Mietspiegel vorliegt, dürfen Sie 3 vergleichbare Wohnungen als Begründung anführen. Die Vorlage hat dafür den Standard-Aufbau.
Diese Vorlage richtet sich an private Vermieter, die eine vermietete Wohnung oder ein Haus besitzen und die Miete erstmals oder erneut auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben möchten. Sie eignet sich besonders für Einzelvermieter ohne juristische Vorkenntnisse, die ein rechtssicheres Schreiben ohne Anwalt aufsetzen wollen. Typische Situation ist eine Bestandsmiete, die deutlich unter dem aktuellen Mietspiegel liegt und seit mindestens 15 Monaten unverändert ist.
Kernvorschrift für die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Regelt Sperrfrist (12 Monate seit letzter Erhöhung), Wartefrist (15 Monate Mindestmietdauer) und die Kappungsgrenze von 20 % in 3 Jahren, die in angespannten Märkten auf 15 % abgesenkt werden kann.
Schreibt die Form und Begründungspflicht des Mieterhöhungsverlangens vor. Das Schreiben muss textlich begründet sein, zum Beispiel durch Bezugnahme auf den Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten.
Regelt die Zustimmung des Mieters: Er muss bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens zustimmen. Verweigert er die Zustimmung, kann der Vermieter Klage erheben.
Gibt dem Mieter das Recht, das Mietverhältnis außerordentlich zum Ende des übernächsten Monats zu kündigen, wenn er der Mieterhöhung nicht zustimmen möchte.
Definiert den qualifizierten Mietspiegel und dessen besondere Bedeutung als Begründungsmittel. Wird ein qualifizierter Mietspiegel nicht verwendet, obwohl einer existiert, muss der Vermieter dies begründen.
Hinweis: Rechtliche Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Im Zweifelsfall wende dich an einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.
Stelle sicher, dass die letzte Mieterhöhung mindestens 12 Monate zurückliegt (Sperrfrist nach § 558 Abs. 1 BGB). Zusätzlich muss das Mietverhältnis seit mindestens 15 Monaten bestehen. Erst wenn beide Fristen erfüllt sind, ist das Erhöhungsverlangen zulässig.
Ermittle, wie viel die Miete in den letzten drei Jahren bereits gestiegen ist. In normalen Märkten darf die Erhöhung innerhalb von drei Jahren maximal 20 % betragen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur 15 %. Trage die bisherige Miete, die geplante neue Miete und die prozentuale Steigerung in die dafür vorgesehenen Felder der Vorlage ein.
Wähle dein Begründungsmittel: In den meisten Städten ist der Mietspiegel die einfachste und günstigste Option. Suche die für deine Wohnung passende Spalte im Mietspiegel und trage den Verweis (Ausgabe, Jahr, Spalte/Zeile) in die Vorlage ein. Alternativ kannst du drei vergleichbare Wohnungen benennen oder ein Sachverständigengutachten beifügen.
Öffne das Word-Dokument und ergänze alle markierten Platzhalter: Adressdaten von Vermieter und Mieter, Anschrift der Wohnung, aktuelle Miete, neue Miete, Erhöhungsbetrag und das Datum, ab dem die neue Miete gilt. Achte darauf, dass das Datum frühestens der erste des übernächsten Monats nach Zugang des Schreibens ist.
Weise im Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang zustimmen muss (§ 558b BGB). Formuliere dies klar und verständlich, damit keine Unklarheiten über den Fristablauf entstehen.
Die Vorlage enthält bereits den Pflichthinweis auf das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB. Prüfe, ob dieser Passus vollständig enthalten ist, bevor du das Schreiben versendest. Das Weglassen dieses Hinweises macht das Schreiben zwar nicht unwirksam, ist aber unfair gegenüber dem Mieter.
Sende das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich mit Empfangsbestätigung, damit du den Zugangszeitpunkt nachweisen kannst. Der Zugang bestimmt den Fristbeginn für die Zustimmung und den frühestmöglichen Zeitpunkt der erhöhten Miete. Bewahre eine Kopie des Schreibens und den Zugangsnachweis sorgfältig auf.
Viele Vermieter übersehen, dass zwischen zwei Mieterhöhungsverlangen mindestens 12 Monate liegen müssen, und zwischen Mietbeginn und erster Erhöhung sogar 15 Monate. Ein zu früh gestelltes Verlangen ist formell unwirksam und muss wiederholt werden, wodurch sich der gesamte Prozess um Monate verzögert.
Wer die Mieterhöhungen der letzten drei Jahre nicht zusammenrechnet, riskiert, die Kappungsgrenze von 15 % oder 20 % zu überschreiten. Der übersteigende Teil des Verlangens ist unwirksam, der Mieter muss nur bis zur zulässigen Grenze zustimmen, was zu Verwirrung und Streit führt.
Ein Mieterhöhungsverlangen ohne konkrete Bezugnahme auf den Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Gutachten ist nach § 558a BGB formell unwirksam. Es reicht nicht, pauschal zu schreiben, die Miete sei zu niedrig. Das Schreiben muss dem Mieter ermöglichen, die Angemessenheit selbst nachzuvollziehen.
Die erhöhte Miete wird frühestens ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang des Schreibens fällig, nicht bereits ab dem Folgemonat. Wer das Datum zu früh ansetzt, berechnet die Miete falsch und muss das Schreiben unter Umständen korrigieren oder neu stellen.
Ein einfacher Brief ohne Zugangsnachweis kann im Streitfall dazu führen, dass der Mieter den Erhalt bestreitet und der Vermieter die Frist neu berechnen muss. Verwende daher immer ein Einschreiben mit Rückschein oder lass dir den Empfang schriftlich quittieren.
Im Vermieter-Dashboard verwalten Sie Mieter, Fristen und Vorlagen zentral — inkl. 32 professionelle Briefvorlagen.
Statt Excel-Formeln tippen und Tippfehler suchen: alle 17 BetrKV-Kostenarten und 4 Verteilerschlüssel automatisch — kostenlos, ohne Anmeldung, PDF-Export inklusive.
2,00 € einmalig · Download in 30 Sekunden · 30 Tage Re-Download · Rechnung im Anhang
→ Für 2 € jetzt sichernOder: Vermieter-Abo abschließen → alle 13 Vorlagen gratis
Du darfst die Miete nach § 558 BGB grundsätzlich so oft erhöhen, wie es die Fristen erlauben. Zwischen zwei Erhöhungsverlangen müssen jedoch mindestens 12 Monate liegen (Sperrfrist). Zusätzlich begrenzt die Kappungsgrenze die Gesamterhöhung innerhalb von drei Jahren auf 20 % (bzw. 15 % in angespannten Märkten), unabhängig davon, wie viele Erhöhungsschritte du in diesem Zeitraum vornimmst.
Stimmt der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang nicht zu, kannst du nach § 558b Abs. 2 BGB innerhalb von drei weiteren Monaten Zustimmungsklage beim zuständigen Amtsgericht erheben. Klagst du nicht innerhalb dieser Frist, ist das Erhöhungsverlangen hinfällig und du musst den Prozess von vorne beginnen.
Nein, der Mietspiegel ist nicht das einzige zulässige Begründungsmittel. Nach § 558a Abs. 2 BGB kannst du alternativ auf mindestens drei Vergleichswohnungen verweisen oder ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen beifügen. Existiert jedoch ein qualifizierter Mietspiegel für deine Gemeinde, ist dessen Verwendung in der Praxis am sichersten und kostengünstigsten.
Die Sperrfrist (§ 558 Abs. 1 BGB) besagt, dass das neue Mieterhöhungsverlangen frühestens 12 Monate nach dem Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung gestellt werden darf. Die Wartefrist bedeutet, dass das Mietverhältnis beim Zugang des Verlangens bereits mindestens 15 Monate bestanden haben muss. Beide Fristen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt nur in Gebieten, die die jeweilige Landesregierung per Verordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen hat (§ 558 Abs. 3 BGB). Dazu gehören viele Großstädte wie Berlin, München, Hamburg und weitere Gemeinden. Prüfe die aktuelle Verordnung deines Bundeslandes, um sicherzugehen, welche Grenze für deine Wohnung gilt.
Grundsätzlich schreibt das Gesetz für das Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB die Textform vor (§ 126b BGB), was eine E-Mail formal erfüllen kann. Aus Beweisgründen ist der postalische Versand per Einschreiben jedoch dringend zu empfehlen, da du bei E-Mails den Zugang im Streitfall kaum zuverlässig nachweisen kannst.
Nein, eine Mieterhöhung nach § 558 BGB bezieht sich ausschließlich auf die Nettokaltmiete und ist strikt von der Betriebskostenabrechnung oder einer Anpassung von Vorauszahlungen zu trennen. Vorauszahlungen für Betriebskosten kannst du nach einer Abrechnung separat nach § 560 BGB anpassen, aber nicht im selben Schreiben mit der Erhöhung auf die Vergleichsmiete verbinden.