Strom separat abrechnen: Wohnungsstrom an Mieter weiterberechnen
Bezieht der Vermieter den Strom einer Wohnung und berechnet ihn an den Mieter weiter, gehört er nicht in die Betriebskostenabrechnung. So rechnest du ihn in der Verwaltung je Einheit getrennt ab.
Beziehst du den Strom einer Wohnung selbst beim Versorger und berechnest ihn mit einer eigenen Vereinbarung an den Mieter weiter, gehört er nicht in die Betriebskostenabrechnung. Wohnungsstrom ist keine Betriebskostenart nach der BetrKV. Die Verwaltung rechnet ihn deshalb in einer eigenen Stromabrechnung ab: die Kosten laut Versorgerrechnung gegen die Strom-Vorauszahlungen des Mieters.
So richtest du es ein
- Einheit einstellen: Öffne unter Objekte dein Objekt und klicke bei der Wohnung auf Bearbeiten. Setze den Haken Strom dieser Einheit separat abrechnen und speichere. Gilt das für alle Wohnungen, klickst du über der Einheitenliste auf für alle Einheiten einschalten. Einzelne Wohnungen kannst du danach wieder abweichend einstellen.
- Stromrechnungen erfassen: Lege unter Ausgaben je Versorgerrechnung eine Ausgabe an. Wähle als Kostenart Wohnungsstrom (separate Stromabrechnung) und die Wohnung, zu der die Rechnung gehört. Eine Gutschrift des Versorgers erfasst du als Gutschrift. Diese Ausgaben sind automatisch nicht umlagefähig und erscheinen nie in der Betriebskostenabrechnung.
- Abrechnen: Unter Abrechnungen berechnest du wie gewohnt die Vorschau. Die Spalte Strom (separat) zeigt je Mieter Kosten, Vorauszahlungen und das Ergebnis. Nach dem Speichern gibt es in der Liste der gespeicherten Abrechnungen je Mieter einen eigenen Knopf Strom-PDF.
Was sich dadurch ändert
- In der Betriebskostenabrechnung dieser Wohnungen stehen keine Zeilen zur Strom-Vorauszahlung mehr, auch nicht im Anschreiben. Kosten, Vorauszahlungen und Ergebnis der Betriebskostenabrechnung bleiben unverändert.
- Das Monatssoll der Miete ändert sich nicht. Die Strom-Vorauszahlung bleibt Teil der Warmmiete und wird weiter mit der Miete gefordert.
- Wohnungen ohne Haken rechnen weiter wie bisher.
Mieterwechsel und Leerstand
Die Versorgerrechnung gilt für die Wohnung. Wechselt der Mieter im Jahr oder steht die Wohnung leer, wird geteilt:
- Nach Verbrauch, wenn bei der Einheit ein Stromzähler mit einem abgelesenen Stand am Ein- oder Auszugstag erfasst ist (unter Zähler).
- Nach Tagen, wenn dieser Stand fehlt. Die Vorschau weist dann darauf hin.
- Den Anteil für den Leerstand trägt der Vermieter, er wird keinem Mieter berechnet.
Ist ein Stromzähler versehentlich doppelt angelegt (gleiche Nummer), zählt er in der Stromabrechnung nur einmal. Bereinige das Duplikat trotzdem, die Vorschau nennt die Einheit.
Welche Vorauszahlungen zählen
Die Stromabrechnung nutzt dieselbe Basis wie die Betriebskostenabrechnung: die vereinbarte Strom-Vorauszahlung laut Vermietung oder, mit der Basis gezahlt, den Stromanteil der tatsächlich bezahlten Mieten. Hat sich die Strom-Vorauszahlung im Jahr geändert, trägst du das in der Einheit in der Karte Änderungen der Vorauszahlung ab Monat ein (siehe Vorauszahlungen anpassen). Die Stromabrechnung rechnet dann Monat für Monat.
Was du selbst erledigst
Das Strom-PDF lädst du herunter und versendest es selbst. Es wird derzeit nicht automatisch im Mieterportal bereitgestellt, nicht aus der Verwaltung gemailt und erzeugt keine Sollstellung für eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Lege diese bei Bedarf unter Sollstellungen von Hand an.
Hinweis: Ob und wie du Strom an Mieter weiterberechnen darfst, richtet sich nach deinem Mietvertrag. Wer Strom an Dritte liefert, kann je nach Gestaltung energierechtliche oder steuerliche Pflichten haben. Dieser Artikel beschreibt die Bedienung der Software und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
War dieser Artikel hilfreich?
Verwandte Artikel
Vorauszahlungen anpassen: Wann und wie – Schritt für Schritt
Nach jeder Abrechnung stellt sich die Frage: Stimmt die monatliche Vorauszahlung noch? Diese Anleitung zeigt dir, wann eine Neuberechnung sinnvoll ist und wie du den neuen Betrag im Tool erfasst – inklusive Rechenbeispiel.
AnleitungKostenarten erfassen: Betriebskosten richtig eintragen
So trägst du im Rechner alle Betriebskostenarten mit Jahresbetrag und Abrechnungszeitraum ein – und erkennst sofort, welche Position umlagefähig ist.
AnleitungMieterwechsel mit Endabrechnung: Anteilige Nebenkosten berechnen
Wenn ein Mieter unterjährig auszieht, brauchst Du eine Endabrechnung, die seine Kosten tagesgenau auf die Wohndauer begrenzt. Diese Anleitung zeigt Dir Schritt für Schritt, welche Felder Du im Tool ausfüllst, wie die anteilige Berechnung automatisch läuft und wie Du das PDF für den ausgezogenen Mieter erstellst.
AnleitungAbrechnung als PDF exportieren und an Mieter versenden
So erstellst du aus deiner fertigen Abrechnung das PDF, fügst optional ein Anschreiben hinzu und stellst es deinem Mieter digital oder per Post zu — Schritt für Schritt mit den Prüfungen, die das Tool dabei übernimmt.
Frage nicht beantwortet?
Lena, unsere KI-Assistentin für Nebenkosten, hilft dir direkt weiter.
Hinweis: Dieser Hilfe-Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr — im Zweifel die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z. B. BetrKV, HeizKV, BGB) prüfen.