Mieterzusammenlegung/-Aufteilung: Nebenkosten splitten während Periode
Wenn während der laufenden Abrechnungsperiode aus zwei Wohnungen eine wird – oder aus einer zwei – musst du die Nebenkosten am Stichtag sauber trennen. Diese Anleitung zeigt dir, wie du den Umbau im Vermieter-Konto mit Zwischenablesung, Datumsgrenzen und angepasster Fläche tagesgenau abbildest.
Eine Trennwand fliegt raus und zwei Einheiten werden zu einer großen Wohnung. Oder umgekehrt: Eine Wohnung wird geteilt und nachträglich vermietet. Solche Umbauten passieren mitten in der Abrechnungsperiode – und genau dann wird die Kostenverteilung kniffelig, weil sich Fläche, Personenzahl und Einheitenzahl während des Zeitraums ändern. Der Rechner kennt zwar keinen eigenen Knopf „Wohnungen zusammenlegen", aber du kannst den Fall mit den vorhandenen Werkzeugen exakt abbilden. Der Trick: Du behandelst den Umbautag wie einen Mieterwechsel mit Zwischenablesung.
Der Stichtag entscheidet: vorher und nachher trennen
Lege für jeden Zeitabschnitt einen eigenen Mieter-Eintrag an. Beim Schritt Mieterdaten findest du dafür die optionalen Felder Einzugsdatum und Auszugsdatum im aufklappbaren Bereich „Mieter ist unterjährig eingezogen / ausgezogen". Damit grenzt du jeden Abschnitt tagesgenau ab.
- Zwei Wohnungen werden eine: Setze für die beiden alten Einheiten ein Auszugsdatum auf den letzten Tag vor dem Umbau. Lege danach einen neuen Mieter-Eintrag für die zusammengelegte Wohnung an, mit Einzugsdatum ab dem Umbautag und der addierten Wohnfläche beider Einheiten.
- Eine Wohnung wird zwei: Setze für die ursprüngliche Wohnung ein Auszugsdatum. Lege danach zwei neue Einträge mit den jeweils geteilten Flächen und einem Einzugsdatum ab dem Stichtag an.
Der Rechner berechnet für jeden Eintrag automatisch einen Zeitanteil: die tatsächlich bewohnten Tage geteilt durch die Gesamttage der Periode. Du musst keinen Dreisatz rechnen – im Ergebnis siehst du Zeitanteil und Betrag pro Eintrag direkt nebeneinander. Wie das tagesgenau funktioniert, liest du in Unterjährigen Mieterwechsel abbilden.
Zählerstände am Umbautag dokumentieren
Für verbrauchsabhängige Kosten – Heizung, oft Warmwasser, Wasser mit Wohnungszählern – wird kein Zeitanteil angesetzt. Hier zählt der echte Verbrauch. Deshalb ist die Zwischenablesung am Umbautag der wichtigste Schritt: Lies alle betroffenen Zähler ab, bevor Wand oder Leitungen verändert werden, und halte Datum, Zählernummer und Stand schriftlich fest (am besten mit Foto).
Beim Zusammenlegen addierst du die abgelesenen Verbräuche der alten Einheiten zum Startwert der neuen Wohnung. Beim Aufteilen ordnest du jedem neuen Eintrag den Verbrauch seines Zählers zu. Wie du Zählerstände und Jahresverbräuche eingibst, zeigt Verbrauchsdaten für Heizung und Wasser eingeben. Ohne saubere Zwischenablesung bleibt nur eine Schätzung – die für Streit sorgen kann.
Verbrauchsunabhängige Kosten tagesgenau aufteilen
Kosten ohne eigenen Zähler – Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Müllabfuhr – verteilt der Rechner zeitanteilig über die jeweils gewählten Umlageschlüssel (Wohnfläche, Personen, Einheiten). Achte darauf, dass die Gesamtfläche und die Einheitenzahl des Objekts zur Realität passen. Da sich die Aufteilung nur über die Mieter-Datumsgrenzen abbildet, bleibt die im Objekt hinterlegte Gesamtfläche unverändert; entscheidend ist, dass die Summe der Mieterflächen je Abschnitt stimmt. Welcher Schlüssel zu welcher Kostenart passt, erklärt Umlageschlüssel wählen.
Ab der nächsten Periode wird es einfach
Die geschilderte Splittung brauchst du nur für die Übergangsperiode, in der der Umbau fällt. Für den folgenden Abrechnungszeitraum bildest du die neue Aufteilung dauerhaft ab: Pflege im Objekt die geänderte Einheitenzahl und lege die Mieter mit ihren endgültigen Flächen ohne Umbau-Datumsgrenzen an. Eine rückwirkende Neuberechnung vergangener Perioden ist nicht nötig – jede Periode steht für sich.
Ändert sich durch den Umbau auch die monatliche Vorauszahlung, passt du sie beim Mieter-Eintrag im Feld Vorauszahlung an; Hintergründe dazu findest du unter Vorauszahlungen anpassen und neu berechnen. Hinweis: Das ist eine allgemeine Bedienungshilfe und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Zwischenablesung mietvertraglich zwingend ist und welche Methode für eine einzelne Kostenart gilt, hängt vom Vertrag und der jeweiligen Situation ab – bei strittigen Punkten helfen Mieterbund oder ein Fachanwalt weiter.
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Hinweis: Dieser Hilfe-Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr — im Zweifel die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z. B. BetrKV, HeizKV, BGB) prüfen.