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Fertige Excel-Vorlage mit allen 17 Kostenarten nach BetrKV, automatischen Formeln und Verteilerschlüsseln. Einfach ausfüllen und ausdrucken.

So sieht Ihre Vorlage aus — sofort einsetzbar nach dem Download
Diese typischen Situationen lösen den Bedarf an „Nebenkostenabrechnung Excel" aus — finden Sie sich wieder?
Sie verwalten ein kleines Mehrfamilienhaus und müssen einmal jährlich die Nebenkostenabrechnung für jeden Mieter erstellen. Die Excel-Vorlage hat alle 17 BetrKV-Kostenarten und die 4 Verteilerschlüssel bereits eingerichtet.
Sie erstellen Abrechnungen für Mandanten und brauchen eine geprüfte, BetrKV-konforme Vorlage als Arbeitsgrundlage — mit Formeln, die das automatische Berechnen übernehmen.
Sie haben eine Nebenkostenabrechnung erhalten und möchten die Berechnungen nachvollziehen. Tragen Sie die Werte in die Vorlage ein und vergleichen Sie das Ergebnis mit der Abrechnung Ihres Vermieters.
Sie übernehmen die Verwaltung Ihrer WEG und brauchen eine strukturierte Vorlage für die jährliche Hausgeldabrechnung — alle Positionen sind bereits nach BetrKV gegliedert.
Diese Vorlage richtet sich an private Kleinvermieter mit ein bis fünf Mietobjekten, die ihre Nebenkostenabrechnung selbst erstellen möchten, ohne teure Software. Besonders geeignet bist du, wenn du Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser oder kleine Mehrfamilienhäuser vermietest und die Abrechnung transparent und nachvollziehbar halten willst. Mieter können die Vorlage nutzen, um eine erhaltene Abrechnung auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
Definiert abschließend die 17 Gruppen umlagefähiger Betriebskosten – von Grundsteuer über Heizung bis Hausmeister. Nur Kosten, die hier aufgeführt sind, darf der Vermieter auf den Mieter umlegen; die Vorlage bildet genau diese Struktur ab.
Regelt die Pflicht zur jährlichen Betriebskostenabrechnung und die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Versäumst du diese Frist, verlierst du als Vermieter den Anspruch auf Nachzahlungen.
Legt fest, nach welchem Maßstab Betriebskosten verteilt werden dürfen – in der Regel Wohnfläche, bei verbrauchsabhängigen Kosten der tatsächliche Verbrauch. Die Vorlage stellt alle vier gängigen Verteilerschlüssel zur Auswahl bereit.
Verpflichtet den Vermieter zur geordneten Rechnungslegung: Die Abrechnung muss nachvollziehbar, geordnet und mit Belegen belegbar sein. Die Einzelaufstellung in der Vorlage erfüllt diese formellen Anforderungen.
Bestimmt die Fälligkeit der Nachzahlung – sie wird zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums fällig. Die Vorlage berechnet das Fälligkeitsdatum automatisch anhand des eingetragenen Abrechnungsendes.
Hinweis: Rechtliche Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Im Zweifelsfall wende dich an einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.
Trage im ersten Tabellenblatt die Grunddaten ein: Name und Adresse des Mietobjekts, den Abrechnungszeitraum (Beginn und Ende), die Gesamtwohnfläche des Hauses sowie die Wohnfläche der abzurechnenden Einheit. Diese Angaben steuern alle nachfolgenden automatischen Berechnungen.
Gib den Namen des Mieters und die monatliche Betriebskostenvorauszahlung laut Mietvertrag ein. Die Vorlage summiert die Vorauszahlungen automatisch auf den gesamten Abrechnungszeitraum, auch wenn der Mieter nicht das ganze Jahr bewohnt hat – in diesem Fall trägst du den anteiligen Zeitraum ein.
Trage für jede der 17 Kostengruppen nach § 2 BetrKV den tatsächlichen Jahresgesamtbetrag laut Rechnung oder Abrechnung des Dienstleisters ein. Kostenarten, die für dein Objekt nicht anfallen, lässt du einfach leer – sie werden dann nicht in der Abrechnung ausgewiesen.
Wähle für jede Kostenart den passenden Verteilerschlüssel aus dem Dropdown-Menü: Wohnfläche ist der gesetzliche Standardschlüssel, Verbrauch ist bei Wasser und Heizung vorgeschrieben, sofern Zähler vorhanden sind. Achte darauf, dass der gewählte Schlüssel mit deinem Mietvertrag übereinstimmt, da du nicht einseitig wechseln darfst.
Das Ergebnisblatt zeigt dir automatisch den Anteil des Mieters an jeder Kostenposition, die Gesamtkosten des Mieters und die Differenz zur geleisteten Vorauszahlung. Prüfe das Ergebnis auf Plausibilität: Nachzahlungen über 20 % der Jahresvorauszahlung solltest du kritisch hinterfragen und bei Bedarf die Vorauszahlung für das Folgejahr anpassen.
Nutze das druckfertige Ausgabeblatt und stelle die Abrechnung dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu – sonst verfällt dein Nachzahlungsanspruch gemäß § 556 Abs. 3 BGB. Übergib die Abrechnung persönlich, per Post oder in Textform gemäß § 126b BGB, und hebe eine Kopie sowie alle Belege mindestens drei Jahre auf.
Als Vermieter bist du verpflichtet, dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege zu gewähren. Scanne alle Rechnungen und Dienstleisterabrechnungen und ordne sie nach den Kostenarten der Vorlage – so kannst du bei Rückfragen oder einer Belegprüfung schnell reagieren.
Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen und Reparaturkosten sind keine Betriebskosten nach § 2 BetrKV und dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Trägst du sie trotzdem ein, ist die Abrechnung insoweit unwirksam und du musst zu viel gezahlte Beträge zurückerstatten.
Du darfst den Verteilerschlüssel nicht einseitig von Abrechnung zu Abrechnung ändern – ein einmal vereinbarter Schlüssel ist bindend, es sei denn, du triffst mit dem Mieter eine neue schriftliche Vereinbarung. Ein Wechsel ohne Zustimmung macht die Abrechnung angreifbar.
Geht die Abrechnung dem Mieter nach Ablauf der Zwölf-Monats-Frist gemäß § 556 Abs. 3 BGB zu, verlierst du als Vermieter jeden Nachzahlungsanspruch – auch wenn die Nachzahlung berechtigt wäre. Der Mieter behält dennoch das Recht auf ein etwaiges Guthaben.
Wenn du die Gesamtwohnfläche des Hauses falsch einträgst, stimmen alle prozentualen Anteile und damit sämtliche Mieterkosten nicht mehr. Prüfe die Flächen anhand des Grundrisses oder der Teilungserklärung und trage sie sorgfältig ein.
Manche Vermieter tragen nur die monatliche Rate ein, vergessen aber Monate mit abweichenden Zahlungen oder einen Mieterwechsel im Jahresverlauf. Prüfe die tatsächlich eingegangenen Vorauszahlungen anhand deiner Kontoauszüge und trage den realen Gesamtbetrag ein.
Unser Online-Rechner berechnet alles automatisch — keine Formeln, keine Fehler, PDF-Export in 3 Minuten.
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Nur die Betriebskosten, die in § 2 BetrKV abschließend aufgeführt sind, dürfen umgelegt werden. Dazu zählen unter anderem Grundsteuer, Wasserversorgung, Heizung, Aufzug, Straßenreinigung und Hausmeister. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind ausdrücklich ausgeschlossen und dürfen nicht in die Abrechnung einfließen.
Gemäß § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingegangen sein. Läuft dein Abrechnungsjahr also vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025, muss die Abrechnung dem Mieter bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen. Verpasst du die Frist, verlierst du deinen Nachzahlungsanspruch.
Der gesetzliche Standardschlüssel ist die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Bei verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung und Warmwasser ist der tatsächliche Verbrauch vorgeschrieben, sofern technische Erfassungsgeräte vorhanden sind (§ 7 HeizKV). Abweichende Schlüssel – etwa Personenanzahl bei Wasser – müssen im Mietvertrag vereinbart sein.
Ja, der Mieter hat das Recht, die Originalbelege einzusehen. Du musst sie nicht ungefordert mitschicken, aber auf Verlangen zugänglich machen – in der Regel durch Einsicht vor Ort oder durch Zusenden von Kopien. Verweigere die Belegeinsicht, kann der Mieter die Nachzahlung zurückhalten, bis er Einsicht erhalten hat.
Ja, du erstellst für jede Mieteinheit ein eigenes Ausgabeblatt, während die Gesamtkosten im Stammblatt zentral gepflegt werden. Die Vorlage verteilt die Kosten anteilig je Wohneinheit automatisch. Achte darauf, dass die Summe aller Mieteranteile bei einem Verteilerschlüssel nach Wohnfläche exakt 100 % ergibt – sonst liegt ein Rechenfehler vor.
Kommt der Mieter nach Fälligkeit gemäß § 556b BGB nicht nach, gerät er mit Zugang einer Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit automatisch in Verzug (§ 286 BGB). Du kannst dann Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend machen (§ 288 Abs. 1 BGB) und bei erheblichem Rückstand auch eine Kündigung prüfen.
Nein. Nach Ablauf der Abrechnungsfrist von zwölf Monaten gemäß § 556 Abs. 3 BGB kannst du keine weiteren Kosten mehr nachfordern, auch wenn du sie versehentlich vergessen hast. Nur wenn du die Verspätung nicht zu vertreten hast – etwa weil dir ein Dritter die Abrechnung schuldhaft zu spät geliefert hat – kann eine Ausnahme gelten. Im Zweifel solltest du rechtzeitig eine vorläufige Abrechnung erstellen.