Wird geladen…
Excel-Tabelle mit durchschnittlichen Heizkosten pro m² nach Bundesland, Heizungsart und Gebäudetyp.

So sieht Ihre Vorlage aus — sofort einsetzbar nach dem Download
Diese typischen Situationen lösen den Bedarf an „Heizkosten-Vergleich" aus — finden Sie sich wieder?
Vergleichen Sie Ihre Heizkosten pro qm mit dem Durchschnitt in Ihrem Bundesland — auffällige Abweichungen sind ein Hinweis auf Abrechnungsfehler oder ineffiziente Heizung.
Als Vermieter prüfen Sie vor dem Versand, ob die berechneten Heizkosten realistisch sind — verhindert peinliche Widersprüche durch unplausible Werte.
Wenn Ihre Kosten 20 % über dem Bundesdurchschnitt liegen, lohnt die Investition in eine neue Heizung. Die Tabelle zeigt klar, wo Sie stehen.
Mit der Tabelle haben Sie Zahlen-Belege bei der Hand — der Mieterverein-Berater sieht sofort, ob Ihre Heizkosten ungewöhnlich sind.
Diese Tabelle richtet sich an Mieter, die ihre Heizkostenabrechnung auf Plausibilität prüfen wollen, sowie an private Vermieter, die ihre eigenen Heizkosten einordnen und gegenüber Mietern transparent begründen möchten. Besonders hilfreich ist sie bei Wohnungen zwischen 40 und 150 Quadratmeter in Ein- oder Mehrfamilienhäusern, wenn eine neue Abrechnung vorliegt oder ein Mietverhältnis beginnt.
Regelt die Pflicht zur Abrechnung von Betriebskosten, zu denen Heizkosten zählen. Die Tabelle hilft dir zu beurteilen, ob die abgerechneten Heizkosten dem üblichen Rahmen entsprechen.
Schreibt vor, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Die Vergleichswerte in der Tabelle beziehen sich auf verbrauchsbasierte Durchschnittswerte und helfen dir, grobe Abweichungen zu erkennen.
Ermöglicht es dem Mieter, bei Verstößen gegen die Heizkostenverordnung den abgerechneten Betrag um 15 Prozent zu kürzen. Die Tabelle liefert dir erste Anhaltspunkte, ob ein solcher Verstoß durch unplausibel hohe Werte naheliegen könnte.
Definiert umlagefähige Betriebskosten und listet Heizkosten ausdrücklich auf. Anhand der Tabelle kannst du prüfen, ob die Höhe der angesetzten Heizkosten mit den regionalen Durchschnittswerten für deine Heizungsart vereinbar ist.
Hinweis: Rechtliche Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Im Zweifelsfall wende dich an einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.
Trag in die dafür vorgesehenen Eingabefelder dein Bundesland, deine Wohnfläche in Quadratmetern, die Heizungsart und den Gebäudetyp ein. Diese vier Angaben steuern alle weiteren Berechnungen automatisch. Die Informationen findest du im Mietvertrag oder auf der Heizkostenabrechnung.
Gib den Gesamtbetrag der Heizkosten aus deiner letzten Jahresabrechnung ein, wie er auf dem Abrechnungsblatt ausgewiesen ist. Achte darauf, nur die reinen Heizkosten ohne Warmwasseranteil einzutragen, sofern dieser separat ausgewiesen wird. Die Tabelle berechnet daraus automatisch den Wert pro Quadratmeter.
In der Ergebnisspalte siehst du den Durchschnittswert für deine Kombination aus Bundesland, Heizungsart und Gebäudetyp. Die Ampelfarbe zeigt dir auf einen Blick, ob deine Kosten im grünen Bereich liegen, leicht erhöht sind oder deutlich vom Durchschnitt abweichen.
Eine Überschreitung von bis zu 20 Prozent kann durch besonders kalte Winter, Leerstand im Objekt oder einen erhöhten Warmwasseranteil erklärbar sein. Liegt dein Wert mehr als 30 Prozent über dem Durchschnitt, solltest du die Abrechnung detailliert prüfen und gegebenenfalls beim Vermieter um Belegeinsicht bitten.
Nutze die Dropdown-Felder, um verschiedene Szenarien zu vergleichen, zum Beispiel wie sich deine Kosten bei einer Wärmepumpe statt einer Gasheizung entwickeln würden. Das ist besonders hilfreich, wenn ein Heizungstausch ansteht oder du eine neue Wohnung suchst.
Drucke das Tabellenblatt aus oder speichere es als PDF, bevor du Einwände gegen eine Abrechnung formulierst. Ein dokumentierter Vergleich mit Durchschnittswerten stärkt deine Position gegenüber dem Vermieter oder Mieter erheblich.
Wenn die Abrechnung den Verdacht auf einen Fehler erhärtet, hast du nach § 556 BGB zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit, Einwände zu erheben. Nutze die Tabelle als Beilage zu einem formlosen Widerspruchsschreiben und fordere Belegeinsicht an.
Viele Abrechnungen weisen Heizung und Warmwasser als Gesamtbetrag aus. Trägst du diesen Gesamtbetrag ein, ohne den Warmwasseranteil abzuziehen, fällt dein Vergleichswert automatisch zu hoch aus. Achte darauf, ob deine Abrechnung einen separaten Warmwasserposten enthält, und trag nur die reinen Heizkosten ein.
Ein Altbau mit Teilsanierung wird häufig als sanierter Bestand eingestuft, obwohl die Dämmung noch unzureichend ist. Das verfälscht den Vergleich, weil sanierte Gebäude deutlich niedrigere Durchschnittswerte aufweisen. Wähle im Zweifel den Gebäudetyp, der dem tatsächlichen energetischen Zustand am nächsten kommt.
Die Tabelle liefert statistische Vergleichswerte, keine rechtsverbindlichen Obergrenzen. Ein Vermieter kann auch höhere Kosten abrechnen, wenn er sie sachlich begründen kann, etwa durch einen besonders langen Winter oder eine ineffiziente, aber korrekt betriebene Anlage. Verwende die Werte nur als ersten Prüfmaßstab, nicht als abschließendes Argument.
Die Tabelle basiert auf Durchschnittswerten für 2026, die Energiepreisschwankungen innerhalb des Jahres jedoch nur begrenzt abbilden können. Liegt dein Abrechnungszeitraum in einem Hochpreisquartal, kann eine sachlich korrekte Abrechnung trotzdem über dem Jahresdurchschnitt liegen.
Unser Heizkosten-Rechner berechnet die korrekte Aufteilung nach Heizkostenverordnung — automatisch.
Statt Excel-Formeln tippen und Tippfehler suchen: alle 17 BetrKV-Kostenarten und 4 Verteilerschlüssel automatisch — kostenlos, ohne Anmeldung, PDF-Export inklusive.
2,00 € einmalig · Download in 30 Sekunden · 30 Tage Re-Download · Rechnung im Anhang
→ Für 2 € jetzt sichernOder: Vermieter-Abo abschließen → alle 13 Vorlagen gratis
Die Werte sind statistische Richtwerte, keine gesetzlichen Obergrenzen. Sie helfen dir, eine erste Einschätzung zu treffen, ersetzen aber keine rechtliche Prüfung. Entscheidend für die Zulässigkeit einer Abrechnung ist immer der tatsächlich nachweisbare Verbrauch gemäß § 556 BGB und der Heizkostenverordnung.
Bitte zunächst beim Vermieter um Belegeinsicht, zu der er nach § 556 BGB verpflichtet ist. Prüfe, ob alle Kostenarten korrekt zugeordnet und nicht umlagefähige Kosten wie Verwaltung oder Instandhaltung ausgeschlossen sind. Wenn Zweifel bestehen, kannst du innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung schriftlich Einwände erheben.
Die Heizkostenverordnung gilt grundsätzlich für alle Wohngebäude mit zentraler Wärmeversorgung und mindestens zwei Nutzungseinheiten. Ausgenommen sind laut § 11 HeizKV unter anderem Gebäude, die die Anforderungen der jeweils geltenden Wärmeschutzverordnung um mindestens 30 Prozent unterschreiten, sowie Zweifamilienhäuser, wenn eine Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt wird.
Fernwärmekosten sind als Heizkosten nach § 2 Nr. 4 BetrKV grundsätzlich umlagefähig. Auch hier gilt die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung nach § 7 HeizKV. Die Tabelle zeigt dir, welche Durchschnittswerte für Fernwärme je nach Bundesland und Gebäudetyp üblich sind, sodass du grobe Ausreißer erkennen kannst.
Die Durchschnittswerte in der Tabelle beziehen sich ausschließlich auf Wohnimmobilien. Bei gewerblichen Einheiten gelten andere Verbrauchsprofile und abweichende Rechtsnormen, sodass ein direkter Vergleich nicht sinnvoll ist. Für gewerbliche Mietverhältnisse solltest du auf spezifische Betriebskostenvergleiche für Gewerbeimmobilien zurückgreifen.
Rechnet der Vermieter die Heizkosten entgegen der Heizkostenverordnung vollständig pauschal oder ohne Verbrauchserfassung ab, darf der Mieter den auf ihn entfallenden Betrag nach § 9 HeizKV um 15 Prozent kürzen. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob dem Mieter tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Die Tabelle kann dir helfen, Pauschalabrechnungen durch den Vergleich mit Verbrauchsdurchschnittswerten zu hinterfragen.
Die Tabelle wird jährlich auf Basis aktueller Energiepreisdaten und Verbrauchsstatistiken der einschlägigen Branchenverbände und Behörden aktualisiert. Die vorliegende Version bildet den Stand 2026 ab. Für Abrechnungen aus früheren Jahren solltest du die jeweils passende Jahresversion verwenden, da Energiepreise stark schwanken können.