Eigentümerwechsel in der WEG-Verwaltung erfassen
Wird eine Wohnung verkauft, erfasst du den neuen Eigentümer mit Datum. Die bisherige Eigentümerschaft endet am Vortag und bleibt in der Historie, damit Hausgeld, Mahnungen und Abrechnung dem richtigen Eigentümer zugeordnet werden.
Bei einem Verkauf ändert sich nicht die Einheit, sondern die Person, die Hausgeld zahlt und abstimmt. Die WEG-Verwaltung überschreibt den bisherigen Eigentümer deshalb nicht, sondern führt eine Historie: Jede Eigentümerschaft hat ein Anfangsdatum und nach dem Wechsel ein Enddatum.
So erfasst du den Wechsel
- Lege den neuen Eigentümer unter Kontakte an und wähle die Rolle „Eigentümer“.
- Öffne unter Einheiten & Eigentümer (/verwaltung/objekte) die Gemeinschaft. In der Objektansicht findest du die Karte „Eigentümer (WEG)“.
- Wähle die Einheit und den neuen Eigentümer (Kontakt) und trage unter „Eigentum ab“ das Datum ein, ab dem er Eigentümer ist.
- Setze das Häkchen „Wechsel: bisherige Eigentümerschaft am Vortag beenden“.
- Klicke auf „Speichern“.
Mit dem Häkchen enden alle laufenden Eigentümerschaften der Einheit am Vortag, auch wenn mehrere Miteigentümer gemeinsam verkaufen. Ohne das Häkchen kommt der Kontakt zusätzlich als Eigentümer hinzu, etwa ein weiterer Miteigentümer. In der Karte steht danach der neue Eigentümer mit „seit“-Datum, der frühere erscheint in Klammern mit seinem Enddatum.
Was der Wechsel bewirkt
- Mahnwesen: Rückstände stehen je Einheit und Schuldner. Verkäufer und Käufer erscheinen getrennt, jeweils nur mit den Raten ihres Eigentumszeitraums.
- Jahresabrechnung: Die Abrechnungsspitze schuldet, wer zum Zeitpunkt des Beschlusses Eigentümer ist. Die Spalte „Eigentümer“ zeigt vor dem Festschreiben den heutigen Stand, danach den Stand am Beschlussdatum. Einen internen Ausgleich zwischen Käufer und Verkäufer regelt der Kaufvertrag, nicht die Software.
- Einzelabrechnungen: Unter „Einzelabrechnungen zum Versand“ stehen je Einheit die Eigentümer des Jahres, jeder mit eigenem PDF.
- Eigentümer-Einsicht: Hatte eine Einheit im Jahr mehrere Eigentümer, zeigen „gezahlt“ und „Rückstand“ im Lese-Link nur den eigenen Zeitraum.
Zugänge nach dem Wechsel
Den Lese-Link für den neuen Eigentümer erstellst du unter Eigentümer-Zugänge. Der Link des früheren Eigentümers endet nicht automatisch mit dem Verkauf, sondern mit seinem Ablaufdatum. Brauchst du ihn nicht mehr, beendest du ihn dort mit „widerrufen“. Verwaltungsbeirat kann nur sein, wer heute Wohnungseigentümer ist. Mehr dazu in Eigentümer-Zugänge.
Teilungserklärung geändert?
Ändert sich die Teilungserklärung selbst, etwa bei den Miteigentumsanteilen, speicherst du in der Karte „Teilungserklärung (WEG)“ mit „Gültig ab“ und „Neue Fassung speichern“ eine neue Fassung. Frühere Fassungen bleiben sichtbar. Einen Überblick über alle Module gibt WEG-Verwaltung im Überblick.
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Hinweis: Dieser Hilfe-Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr — im Zweifel die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z. B. BetrKV, HeizKV, BGB) prüfen.