Eigentümer-Zugänge: Lese-Link für Eigentümer und Verwaltungsbeirat
Statt eigener Konten bekommen Eigentümer einen persönlichen Lese-Link. Darüber sehen sie ihre Abrechnung, den Vermögensbericht, die Beschluss-Sammlung und freigegebene Versammlungsunterlagen. Der Verwaltungsbeirat sieht zusätzlich alle Einzelabrechnungen.
Unter Eigentümer-Zugänge (/verwaltung/weg-zugaenge, im Menü unter „Gemeinschaft“) erstellst du für Eigentümer einen persönlichen Lese-Link. Eigene Konten mit Passwort für Eigentümer gibt es bewusst nicht, der Link ersetzt die Anmeldung.
Zugang erstellen
- Lege den Eigentümer vorher unter Kontakte mit der Rolle „Eigentümer“ an und ordne ihn in der Karte „Eigentümer (WEG)“ seiner Einheit zu. Zugänge gibt es nur für Eigentümer der Gemeinschaft.
- Wähle in der Karte „Neuen Zugang erstellen“ den Eigentümer (Kontakt) und die Rolle „Eigentümer“ oder „Verwaltungsbeirat“.
- Trage unter „Gültig (Tage)“ ein, wie lange der Link gelten soll.
- Optional: Setze das Häkchen „Link per E-Mail an den Eigentümer senden (Postausgang)“.
- Klicke auf „Zugang erstellen“.
Der Link erscheint danach unter „Zugang erstellt, Link jetzt kopieren“. Er wird kein zweites Mal angezeigt, gespeichert wird nur sein Fingerabdruck. Gib ihn ausschließlich an den berechtigten Eigentümer weiter.
Was Eigentümer über den Link sehen
- ihre eigene Abrechnung des gewählten Jahres mit Rechenweg und Abrechnungsspitze, dazu die Einzelabrechnung als PDF,
- den Vermögensbericht,
- die Beschluss-Sammlung,
- Einladung und Niederschrift der Versammlungen, die du unter Beschlüsse & Versammlung mit „im Eigentümer-Portal zeigen“ freigegeben hast.
Der Verwaltungsbeirat sieht zusätzlich alle Einzelabrechnungen, damit er Wirtschaftsplan und Abrechnung vor der Beschlussfassung prüfen kann (§ 29 Abs. 2 WEG). Beirat kann nur sein, wer heute Wohnungseigentümer ist.
Die Einsicht ist reine Einsicht: Eigentümer können dort nichts ändern und keine Meldungen anlegen. Anliegen, die dich auf anderem Weg erreichen, trägst du selbst unter Aufgaben oder Mängel & Schäden ein.
Zugänge verwalten und beenden
Unter „Bestehende Zugänge“ siehst du je Zugang die Rolle, das Ablaufdatum und wann der Link zuletzt geöffnet wurde. Einen Zugang beendest du mit „widerrufen“, zum Beispiel nach einem Eigentümerwechsel. Abgelaufene und länger widerrufene Zugänge werden automatisch gelöscht. Wie Einzelabrechnung und Vermögensbericht entstehen, zeigt Vom Wirtschaftsplan zur Jahresabrechnung.
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Hinweis: Dieser Hilfe-Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr — im Zweifel die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z. B. BetrKV, HeizKV, BGB) prüfen.