CO2-Kosten 2026: Wie wird die Aufteilung berechnet und was ist erlaubt?
Seit 2023 darfst du als Vermieter die CO2-Kosten aus dem Heizen nicht mehr komplett auf deine Mieter umlegen. Hier erfährst du, wie sich dein Anteil 2026 nach dem CO2KostAufG-Stufenmodell berechnet, welcher CO2-Preis gilt und was du in der Abrechnung ausweisen musst.
Bis Ende 2022 trugen Mieter die im CO2-Preis enthaltenen Heizkosten zu 100 Prozent. Seit dem 1. Januar 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), dass du dich als Vermieter an diesen Kosten beteiligen musst — und zwar umso stärker, je schlechter dein Gebäude energetisch dasteht. Diese FAQ beantwortet die häufigsten Vermieter-Fragen zur konkreten Berechnung und zu dem, was 2026 erlaubt ist. Wenn du nur deinen Anteil ausrechnen willst, nutzt du am schnellsten den CO2-Rechner.
Wie wird mein Vermieter-Anteil berechnet?
Die Aufteilung läuft bei Wohngebäuden über ein 10-Stufen-Modell (§ 5 CO2KostAufG, Anlage 2). Entscheidend ist nicht die absolute Höhe der Kosten, sondern der spezifische CO2-Ausstoß deines Gebäudes in Kilogramm CO2 pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche und Jahr (kg CO2/m²/a). Je höher dieser Wert, desto schlechter die Energieeffizienz — und desto mehr trägst du.
- Unter 12 kg CO2/m²/a (Stufe 1): Mieter 100 %, Vermieter 0 %
- 12 bis unter 17 kg (Stufe 2): Mieter 90 %, Vermieter 10 %
- 17 bis unter 22 kg (Stufe 3): Mieter 80 %, Vermieter 20 %
- Mittlerer Bereich (Stufen 4 bis 6): der Vermieter-Anteil steigt in 10-Prozent-Schritten bis 50 %
- Ab 52 kg (Stufe 10): Mieter nur noch 5 %, Vermieter 95 %
Den CO2-Ausstoß rechnest du aus dem Heizenergieverbrauch hoch: Verbrauch in kWh × Emissionsfaktor des Brennstoffs ÷ beheizte Wohnfläche. Der Emissionsfaktor liegt zum Beispiel bei Erdgas bei rund 0,201 kg CO2/kWh, bei Heizöl höher, bei Fernwärme abhängig vom Erzeuger. Diese Werte und die Stufeneinordnung übernimmt der CO2-Rechner automatisch, wenn du Brennstoff, Jahresverbrauch und Wohnfläche eingibst.
Welcher CO2-Preis gilt 2026 und was ändert sich danach?
Der CO2-Preis ist Teil deiner Heiz- bzw. Brennstoffrechnung und wird nicht separat ausgewiesen, sondern steckt im Preis für Gas, Öl oder Fernwärme. Für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2, der gesetzliche Mindestpreis liegt bei 55 Euro je Tonne (wie schon 2025). Ab 2027 soll der nationale Emissionshandel auslaufen und in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) überführt werden — der Preis wird dann am Markt gebildet, ein weiterer Anstieg gilt als wahrscheinlich.
Für dich heißt das: Die umzulegenden CO2-Beträge tendieren nach oben. Eine energetische Verbesserung senkt nicht nur den absoluten Verbrauch, sondern auch deine Einstufung im Stufenmodell — und damit deinen prozentualen Anteil gleich doppelt.
Was muss ich in der Abrechnung ausweisen — und was ist nicht erlaubt?
Du bist verpflichtet, in der Heizkostenabrechnung die für die Aufteilung nötigen Angaben transparent darzustellen: den CO2-Ausstoß des Gebäudes, die Höhe der CO2-Kosten, die Einordnung in das Stufenmodell und den daraus abgeleiteten Mieter- und Vermieter-Anteil. Was nicht erlaubt ist:
- Die CO2-Kosten vollständig auf den Mieter umzulegen (das war der Stand bis 2022 und ist seitdem rechtswidrig).
- Den Vermieter-Anteil ungenannt zu lassen oder die Aufteilung gar nicht durchzuführen. Fehlen die Angaben, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil pauschal um 3 % kürzen (§ 7 CO2KostAufG).
Bei Nichtwohngebäuden (etwa reinem Gewerbe) gilt das Stufenmodell nicht — hier werden die CO2-Kosten übergangsweise hälftig (50/50) geteilt, sofern keine andere Vereinbarung greift. Wenn du eine komplette Abrechnung erstellst, gibst du im Nebenkostenrechner deinen CO2-Ausstoß und die CO2-Kosten in den optionalen CO2-Abschnitt ein — Stufe und Aufteilung errechnet das Tool dann zusammen mit den übrigen Kostenarten.
Häufige Fragen
Wo finde ich den CO2-Ausstoß meines Gebäudes?
Du kannst ihn aus dem Jahresverbrauch deines Brennstoffs und der beheizten Wohnfläche berechnen lassen — der CO2-Rechner macht das aus deinen Eingaben. Bei Fernwärme oder gemischten Anlagen weist häufig der Lieferant den Wert direkt aus.
Gilt die Aufteilung auch rückwirkend?
Nein. Das CO2KostAufG gilt für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023. Für ältere Perioden bestand keine Aufteilungspflicht.
Was, wenn ich mir bei der Einstufung unsicher bin?
Die Stufenwerte und Grenzen sind im Gesetz fest vorgegeben; unsere Tools bilden sie 1:1 ab. Bei strittigen Fällen — etwa zur Berechnungsgrundlage oder zur Kürzung durch den Mieter — ist das eine rechtliche Einzelfrage. Eine verbindliche Einschätzung gibt dir ein Mieterverein oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Mietrecht; diese Hilfe ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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Hinweis: Dieser Hilfe-Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr — im Zweifel die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z. B. BetrKV, HeizKV, BGB) prüfen.