Mehrere Wohneinheiten abrechnen: so geht es, das kostet es
Ein Haus mit mehreren Wohnungen gehört in EINE Abrechnung — sonst stimmen die Verteilerschlüssel nicht. So legst du die Einheiten an, und so setzt sich der Preis zusammen.
Ein Haus mit mehreren Wohnungen rechnest du in einer einzigen Abrechnung ab — nicht in mehreren Durchläufen. Das ist nicht nur bequemer, sondern fachlich zwingend: Verteilerschlüssel wie Personenanzahl oder Verbrauch brauchen alle Einheiten als Bezugsgröße. Trägst du nur eine Wohnung ein, bekäme diese rechnerisch 100 % der Kosten.
\nSo legst du mehrere Wohneinheiten an
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- Öffne den Rechner und trage unter „Zum Mietobjekt“ die Gesamtwohnfläche des ganzen Objekts und die Anzahl der Wohneinheiten ein. \n
- Im Schritt „Mieterdaten“ füllst du die erste Wohneinheit aus: Name, Wohnfläche und monatliche Vorauszahlung. \n
- Klicke auf „+ Wohneinheit hinzufügen“ und wiederhole das für jede weitere Wohnung. Ohne Konto sind bis zu 30 Wohneinheiten je Abrechnung möglich. \n
- Trage die Kostenarten ein. Bei Heizkosten nach Verbrauch gibst du je Wohneinheit den abgelesenen Wert ein — der Rechner verteilt dann nach Heizkostenverordnung. \n
Was das kostet
\nDas Einzel-PDF kostet 12,90 € je Wohneinheit. Ein Haus mit vier Wohnungen kostet also 51,60 € einmalig, inklusive Umsatzsteuer — und du bekommst ein PDF, in dem alle vier Einzelabrechnungen samt Anschreiben stehen. Den Gesamtbetrag siehst du im Rechner, sobald du die zweite Wohneinheit angelegt hast, und noch einmal vor dem Kauf.
\nAb vier Wohneinheiten ist das Abrechnungs-Paket knapp günstiger: 49 € für Guthaben über fünf Wohneinheiten, zwölf Monate gültig, Konto erforderlich. Wer jedes Jahr abrechnet und Objekt- sowie Mieterdaten gespeichert haben möchte, ist mit Vermieter Basis besser bedient (79 € im Jahr, bis zu fünf Wohneinheiten) — dort sind die Abrechnungen unbegrenzt.
\nMieterwechsel zählt nur einmal
\nIst in einer Wohnung unterjährig ein Mieter aus- und ein neuer eingezogen, legst du dafür zwei Zeilen mit derselben Wohnungsbezeichnung an (zum Beispiel beide „Wohnung 2“) und trägst jeweils Einzugs- und Auszugsdatum ein. Der Rechner verteilt zeitanteilig — und für den Preis zählt das trotzdem als eine Wohneinheit, nicht als zwei. Der Mieterschritt weist dich darauf hin, sobald eine Bezeichnung doppelt vorkommt.
\nMehr als 30 Wohneinheiten
\nIm offenen Rechner ohne Konto sind 30 Wohneinheiten je Abrechnung die Obergrenze. Für größere Bestände findest du die passende Lösung unter Preise.
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Hinweis: Dieser Hilfe-Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr — im Zweifel die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z. B. BetrKV, HeizKV, BGB) prüfen.