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Der Wirtschaftsplan legt fest, was jeder Eigentümer im kommenden Jahr an Hausgeld vorauszahlt: Kosten schätzen, auf die Einheiten verteilen, beschließen lassen. Diese Anleitung zeigt Inhalt und Ablauf Schritt für Schritt — inklusive Erhaltungsrücklage und Beschlussfassung.
Demo ohne Anmeldung · je Gemeinschaft ein Abo · inkl. Hausgeldabrechnung & Eigentümerportal
Der Plan stellt die erwarteten Einnahmen und Ausgaben eines Jahres gegenüber:
Versicherung, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Verwaltungskosten und mehr — je Kostenart geschätzt, auf Basis der Vorjahreswerte plus erwarteter Preissteigerungen.
Absehbare Maßnahmen des kommenden Jahres — etwa Wartungen oder kleinere Reparaturen. Größere Sanierungen laufen zusätzlich über Sonderumlagen oder die Rücklage.
Der monatliche Sparanteil für künftige Sanierungen. Die Höhe beschließt die Versammlung — zu knapp bemessen rächt sich bei der nächsten Dachsanierung.
Die Summe aller Positionen, verteilt nach Miteigentumsanteilen (oder beschlossenem Schlüssel), geteilt durch zwölf: die monatliche Vorauszahlung je Einheit.
Was am Jahresende aus Plan und Wirklichkeit wird, zeigt die Hausgeldabrechnung; den Überblick über alle Funktionen gibt die WEG-Verwaltung Software.
Eine Gemeinschaft plant 21.600 € laufende Kosten und 4.800 € Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Die Wohnung Nr. 3 hält 125/1.000 Miteigentumsanteile.
Reicht die Rücklage für eine größere Maßnahme nicht, beschließt die Gemeinschaft eine Sonderumlage; sie kommt zum laufenden Hausgeld hinzu.
Die tatsächlichen Kosten des Vorjahres je Kostenart heranziehen — die Hausgeldabrechnung liefert die Basis. Wo lag der Plan daneben?
Jede Position mit realistischem Ansatz fürs kommende Jahr versehen: Tariferhöhungen, neue Verträge, geplante Maßnahmen und die Rücklagenzuführung.
Gesamtsumme auf die Eigentümer verteilen und in zwölf Monatsraten je Einheit umrechnen — übersichtlich ausgewiesen, für jeden Eigentümer einzeln.
Den Plan in der Eigentümerversammlung beschließen lassen und die neuen Vorauszahlungen jedem Eigentümer mitteilen — im Eigentümerportal jederzeit einsehbar.
Der Wirtschaftsplan listet alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben des kommenden Jahres: laufende Bewirtschaftungskosten je Kostenart (Versicherung, Hausmeister, Allgemeinstrom, Reinigung und mehr), geplante Instandhaltungen sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Daraus ergibt sich das zu zahlende Hausgeld je Eigentümer.
Die geplanten Gesamtkosten werden auf die Eigentümer verteilt — Standard sind die Miteigentumsanteile — und durch zwölf geteilt. Das Ergebnis ist die monatliche Hausgeld-Vorauszahlung je Eigentümer. Der Plan gilt für ein Kalenderjahr; viele Gemeinschaften beschließen zusätzlich, dass die Vorschüsse bis zum nächsten Beschluss fortgelten.
Die Wohnungseigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen (§ 28 Abs. 1 WEG); der Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr ist die Grundlage dafür. Aufgestellt wird er vom Verwalter, in einer selbstverwalteten WEG von dem Eigentümer, der die Verwaltung übernimmt. Ohne Beschluss gibt es keine verbindlichen Vorschüsse — der Plan gehört deshalb auf jede ordentliche Versammlung.
Der Wirtschaftsplan blickt nach vorn: Er schätzt die Kosten des kommenden Jahres und legt die Vorauszahlungen fest. Die Hausgeldabrechnung blickt zurück: Sie stellt die tatsächlichen Kosten den geleisteten Vorauszahlungen gegenüber. Beide hängen zusammen — die Abrechnung zeigt, ob der Plan gestimmt hat.
Ja. Kosten je Kostenart erfassen, Erhaltungsrücklage einplanen, Hausgeld je Eigentümer berechnen lassen — Plan beschließen und Vorauszahlungen im Eigentümerportal ausweisen. Enthalten im WEG-Abo, ab 14,90 €/Monat je Gemeinschaft (gestaffelt nach Größe der Gemeinschaft).
Hinweis: allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das WEG und die Beschlüsse der Gemeinschaft im Einzelfall.
WEG-Verwaltung ab 14,90 €/Monat je Gemeinschaft, inkl. Eigentümerportal.