Verwaltungskosten als Betriebskosten umgelegt
Sehr häufigVerwaltungskosten wie Buchhaltungs- oder Hausverwaltungsgebühren sind ausdrücklich von den Betriebskosten ausgenommen. Sie werden gern als „Hausverwaltung" oder „Verwaltungskostenpauschale" mit aufgenommen — sind aber nicht umlagefähig.