CO2-Kostenaufteilung 2026: Was Mieter und Vermieter zahlen müssen
Der CO2-Preis steigt 2026 erneut — und mit ihm die Kosten für fossile Heizenergieträger. Seit Januar 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 EUR pro Tonne CO2. Für Mieter und Vermieter bedeutet das: Die korrekte Aufteilung der CO2-Kosten wird noch wichtiger. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie das Stufenmodell funktioniert und wie Sie Ihren Anteil berechnen.
CO2-Preis 2026: Der aktuelle Stand
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ist seit 2021 schrittweise gestiegen:
- 2021: 25 EUR/Tonne
- 2022: 30 EUR/Tonne
- 2023: 30 EUR/Tonne
- 2024: 45 EUR/Tonne
- 2025: 55 EUR/Tonne
- 2026: 55–65 EUR/Tonne (Preiskorridor)
Ab 2026 gilt erstmals kein Festpreis mehr, sondern ein Korridor. Der tatsächliche Preis wird durch Angebot und Nachfrage bei der Versteigerung der Emissionszertifikate bestimmt. Für Ihre Nebenkostenabrechnung ist der tatsächlich gezahlte Preis relevant, den Ihr Energieversorger auf der Rechnung ausweist.
Das Stufenmodell nach CO2KostAufG
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt seit Januar 2023 die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Grundlage ist ein 10-Stufen-Modell, das sich am spezifischen CO2-Ausstoß des Gebäudes orientiert:
Die 10 Stufen im Überblick
- Stufe 1 (sehr geringer Ausstoß, < 12 kg CO2/m²/a): Mieter 100 % — Vermieter 0 %
- Stufe 2 (12–17 kg CO2/m²/a): Mieter 90 % — Vermieter 10 %
- Stufe 3 (17–22 kg CO2/m²/a): Mieter 80 % — Vermieter 20 %
- Stufe 4 (22–27 kg CO2/m²/a): Mieter 70 % — Vermieter 30 %
- Stufe 5 (27–32 kg CO2/m²/a): Mieter 60 % — Vermieter 40 %
- Stufe 6 (32–37 kg CO2/m²/a): Mieter 50 % — Vermieter 50 %
- Stufe 7 (37–42 kg CO2/m²/a): Mieter 40 % — Vermieter 60 %
- Stufe 8 (42–47 kg CO2/m²/a): Mieter 30 % — Vermieter 70 %
- Stufe 9 (47–52 kg CO2/m²/a): Mieter 20 % — Vermieter 80 %
- Stufe 10 (sehr hoher Ausstoß, ≥ 52 kg CO2/m²/a): Mieter 5 % — Vermieter 95 %
Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher ist der Vermieter-Anteil. Das soll Vermieter zur energetischen Sanierung motivieren.
Beispielrechnung: CO2-Kosten 2026
Nehmen wir ein Mehrfamilienhaus mit Gasheizung, 800 m² Gesamtfläche und einem Jahresverbrauch von 120.000 kWh Gas:
Schritt 1: CO2-Ausstoß berechnen
Erdgas hat einen Emissionsfaktor von ca. 0,201 kg CO2 pro kWh. Bei 120.000 kWh ergibt das:
120.000 kWh × 0,201 kg/kWh = 24.120 kg CO2 = 24,12 Tonnen CO2
Pro Quadratmeter: 24.120 kg ÷ 800 m² = 30,15 kg CO2/m²/a → Stufe 5
Schritt 2: CO2-Kosten berechnen
Bei einem angenommenen CO2-Preis von 60 EUR/Tonne (Mitte des Korridors):
24,12 Tonnen × 60 EUR = 1.447,20 EUR Gesamt-CO2-Kosten für das Gebäude
Schritt 3: Aufteilung nach Stufenmodell
Stufe 5 bedeutet: Mieter 60 % — Vermieter 40 %:
- Mieter-Anteil (gesamt): 1.447,20 EUR × 60 % = 868,32 EUR
- Vermieter-Anteil: 1.447,20 EUR × 40 % = 578,88 EUR
Für eine 70-m²-Wohnung in diesem Haus ergibt sich ein Mieter-Anteil von ca. 75,98 EUR pro Jahr (868,32 EUR × 70/800).
Vergleich: Saniertes vs. unsaniertes Gebäude
Zum Vergleich dasselbe Gebäude nach energetischer Sanierung mit nur noch 60.000 kWh Verbrauch:
- CO2-Ausstoß: 12.060 kg = 15,08 kg/m²/a → Stufe 2
- CO2-Kosten: 12,06 t × 60 EUR = 723,60 EUR
- Mieter-Anteil: 90 % = 651,24 EUR (Vermieter nur 72,36 EUR)
- Pro 70-m²-Wohnung: ca. 56,98 EUR
Die Sanierung lohnt sich also für beide Seiten — der Vermieter-Anteil sinkt von 578,88 EUR auf 72,36 EUR, und der Mieter zahlt insgesamt weniger.
Was Vermieter in der Nebenkostenabrechnung ausweisen müssen
Vermieter sind verpflichtet, folgende Angaben in die Nebenkostenabrechnung aufzunehmen:
- Die Gesamtmenge des verbrauchten Brennstoffs und die daraus resultierenden CO2-Emissionen
- Den spezifischen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter und die daraus folgende Einstufung
- Die Gesamthöhe der CO2-Kosten
- Die prozentuale Aufteilung nach dem Stufenmodell
- Den konkreten Betrag, den der Vermieter selbst trägt
Achtung: Nimmt der Vermieter keine Aufteilung vor, muss er die gesamten CO2-Kosten allein tragen. Mieter sollten daher prüfen, ob die Aufteilung in ihrer Abrechnung erscheint. Bei fehlender oder fehlerhafter Aufteilung können Sie innerhalb der Widerspruchsfrist von 12 Monaten Einwände erheben.
Fazit
Mit dem CO2-Preiskorridor von 55–65 EUR pro Tonne steigen die Heizkosten 2026 erneut. Das Stufenmodell sorgt dafür, dass Vermieter unsanierter Gebäude einen hohen Anteil der CO2-Kosten selbst tragen müssen — bis zu 95 % bei den schlechtesten Gebäuden. Nutzen Sie unseren CO2-Kostenrechner, um Ihre individuelle Aufteilung zu berechnen, und prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung auf korrekte Ausweisung der CO2-Kosten.
Häufige Fragen
Wie funktioniert die CO2-Kostenaufteilung?
Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten tragen. Das 10-Stufenmodell richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes: Je schlechter die Energiebilanz (hoher CO2-Ausstoß/m²), desto mehr zahlt der Vermieter (bis zu 95%).
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