CO2-Kosten: So werden sie zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt, wie die CO2-Kosten aus der Beheizung von Wohngebaeuden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Zuvor trugen Mieter die CO2-Kosten vollstaendig ueber die Heizkostenabrechnung. Jetzt haengt die Aufteilung vom energetischen Zustand des Gebaeudes ab.
Was sind CO2-Kosten?
Seit 2021 wird in Deutschland ein CO2-Preis auf fossile Brennstoffe erhoben — also auf Erdgas, Heizoel, Fluessiggas und Fernwaerme aus fossilen Quellen. Der Preis wird schrittweise angehoben:
- 2023: 30 Euro pro Tonne CO2
- 2024: 45 Euro pro Tonne CO2
- 2025: 55 Euro pro Tonne CO2
- 2026: Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne (geplant)
Diese Kosten sind im Brennstoffpreis enthalten und werden ueber die Heizkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben — sofern keine Aufteilung nach dem Stufenmodell erfolgt.
Das Stufenmodell: 10 Stufen der Aufteilung
Das Herzstück des Gesetzes ist das 10-stufige Aufteilungsmodell. Die Grundidee: Je schlechter der energetische Zustand des Gebaeudes (also je hoeher der CO2-Ausstoss pro Quadratmeter), desto groesser ist der Anteil, den der Vermieter tragen muss. Die Logik dahinter: Der Vermieter hat es in der Hand, das Gebaeude energetisch zu sanieren und damit den CO2-Ausstoss zu senken.
- Stufe 1 (unter 12 kg CO2/m²/a): Mieter traegt 100 %, Vermieter 0 %
- Stufe 5 (27–32 kg CO2/m²/a): Mieter 60 %, Vermieter 40 %
- Stufe 10 (ueber 52 kg CO2/m²/a): Mieter 5 %, Vermieter 95 %
Die vollstaendige Tabelle mit allen 10 Stufen finden Sie in unserem CO2-Kostenrechner.
Wo finde ich den CO2-Ausstoss meines Gebaeudes?
Den CO2-Ausstoss pro Quadratmeter und Jahr finden Sie an folgenden Stellen:
- Energieausweis: Dort ist der spezifische Energieverbrauch oder -bedarf angegeben, aus dem sich der CO2-Ausstoss ableiten laesst.
- Heizkostenabrechnung: Aus dem Brennstoffverbrauch und der beheizten Flaeche laesst sich der Wert berechnen.
- Vermieter fragen: Der Vermieter ist verpflichtet, die Einstufung nachzuweisen.
Pflichten fuer Vermieter
Vermieter muessen seit dem Abrechnungszeitraum 2023:
- Die CO2-Kosten separat in der Betriebskostenabrechnung ausweisen
- Die Einstufung nach dem Stufenmodell dokumentieren und begruenden
- Den Vermieter-Anteil selbst tragen und vom Mieter-Anteil abziehen
Wichtig: Nimmt der Vermieter keine Aufteilung vor, traegt er die CO2-Kosten zu 100 %. Es gibt also einen starken Anreiz, die Aufteilung korrekt vorzunehmen.
Was Mieter pruefen sollten
Wenn Sie Ihre Nebenkostenabrechnung pruefen, achten Sie bei den CO2-Kosten auf folgende Punkte:
- Sind die CO2-Kosten separat ausgewiesen?
- Ist die Einstufung im Stufenmodell nachvollziehbar begruendet?
- Stimmt der Vermieter-Anteil mit der Stufe ueberein?
- Wurde die Aufteilung ueberhaupt vorgenommen — oder zahlen Sie 100 %?
Bei Fehlern oder fehlender Aufteilung koennen Sie innerhalb der Widerspruchsfrist Einwaende geltend machen. Nutzen Sie dafuer unseren Widerspruch-Generator.
CO2-Kosten berechnen
Mit unserem CO2-Kostenrechner koennen Sie die Aufteilung direkt berechnen: Geben Sie den CO2-Ausstoss Ihres Gebaeudes ein und sehen Sie sofort, welchen Anteil Mieter und Vermieter tragen muessen. Optional koennen Sie auch die Gesamt-CO2-Kosten eingeben und erhalten die konkrete Aufteilung in Euro.
Fazit
Die CO2-Kostenaufteilung ist seit 2023 Pflicht und betrifft alle Wohngebaeude mit fossiler Beheizung. Mieter sollten pruefen, ob die Aufteilung in ihrer Abrechnung korrekt vorgenommen wurde — denn ohne Aufteilung traegt der Vermieter die gesamten CO2-Kosten. Vermieter wiederum haben einen Anreiz zur energetischen Sanierung: Je besser der Gebaeudezustand, desto geringer ihr Anteil an den CO2-Kosten.
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