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Durchschnittliche Betriebskosten, Vergleich mit Baden-Württemberg und dem Bundesdurchschnitt. 125.000 Einwohner.
In Pforzheim liegen die Nebenkosten mit durchschnittlich 2,48 Euro pro Quadratmeter und Monat leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt von 2,51 Euro. Die Goldstadt am Nordrand des Schwarzwalds profitiert von moderaten Betriebskosten, wobei Heizkosten mit 1,06 Euro/m² den größten Anteil ausmachen. Mit rund 125.000 Einwohnern bietet Pforzheim ein ausgewogenes Verhältnis zwischen städtischer Infrastruktur und bezahlbarem Wohnraum.
Heizung + Warmwasser
1,32 €
pro m²/Monat
Bund: 1,32 €
Wasser/Abwasser
0,29 €
pro m²/Monat
Bund: 0,29 €
Müllbeseitigung
0,16 €
pro m²/Monat
Bund: 0,16 €
Datenquelle
Die hier ausgewiesenen Durchschnittswerte beziehen sich auf DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 (2024) für Baden-Württemberg (Bundesdurchschnitt — kein landesspezifischer Spiegel verfügbar). Lokale Abweichungen für Pforzheim möglich. Quelle ansehen →
Die Nebenkosten in Pforzheim liegen leicht unter dem Bundesdurchschnitt, was mehrere Gründe hat. Die Stadtwerke bieten durch ihr Fernwärmenetz effiziente Heizlösungen zu fairen Preisen. Die kompakte Stadtstruktur ermöglicht kurze Versorgungswege bei Wasser und Abfall. Wasserkosten von 0,22 Euro/m² und Müllgebühren von 0,20 Euro/m² bewegen sich im normalen Rahmen. Die industrielle Tradition der Stadt hat zu einer soliden Infrastruktur geführt, die Betriebskosten niedrig hält. Zudem gibt es in Pforzheim noch bezahlbare Wohnlagen mit älterem Gebäudebestand, wo die Nebenkosten oft günstiger ausfallen als in hochpreisigen Neubauvierteln.
Pforzheim hat moderate Nebenkosten unter dem BW-Durchschnitt. Die SWP (Stadtwerke Pforzheim) bieten Fernwärme. Als Goldstadt mit industrieller Tradition gibt es günstige Wohnlagen mit niedrigen Betriebskosten.
Erstellen Sie eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung mit den aktuellen Durchschnittswerten für Pforzheim.
Die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) listet 17 umlagefähige Kostenarten auf. Nachfolgend die typischen Werte — für Pforzheim konkret, wo Daten vorliegen, sonst der deutsche Durchschnittsbereich laut Betriebskostenspiegel.
Die Grundsteuer, die von der Gemeinde erhoben wird. Sie richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks und dem Hebesatz der Gemeinde.
Typische Spanne: 0,01–0,04 €/m² Monat
Die Kosten der Wasserversorgung einschließlich Wassergeld, Grundgebühren, Kosten der Wasserzähler, Kosten der Berechnung und Aufteilung sowie Kosten der Wartung.
Typische Spanne: 0,02–0,05 €/m² Monat
Die Kosten der Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) einschließlich der Gebühren für die Benutzung öffentlicher Entwässerungsanlagen.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich Brennstoffe (Gas, Öl, Pellets, Fernwärme), Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, Reinigung und Wartung, Messungen, Eichung und Berechnung.
Typische Spanne: 0,08–0,15 €/m² Monat
Die Kosten der zentralen Warmwasserversorgungsanlage einschließlich Brennstoffe, Betriebsstrom, Reinigung und Wartung, Wasserverbrauch und Wassererwärmung.
Typische Spanne: 0,02–0,04 €/m² Monat
Die Kosten der verbundenen Versorgung mit Heizung und Warmwasser, wenn die Kosten nicht getrennt erfasst werden können.
Typische Spanne: 0,08–0,18 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs einschließlich Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung, regelmäßige Prüfung und Notruf.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes, die von der Gemeinde erhoben werden oder durch Dritte entstehen.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der Müllabfuhr, der Bereitstellung und Unterhaltung von Müllbehältern sowie ggf. des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern und ähnlichen Einrichtungen.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten der Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure, Keller, Waschküche etc.) sowie die Kosten der Ungezieferbekämpfung.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen und der Zugänge zum Haus.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Die Kosten der Stromversorgung für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure, Keller).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der regelmäßigen Prüfung und Reinigung der Schornsteine durch den Bezirksschornsteinfeger (Kehr- und Überprüfungsgebühren).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser, Elementarschäden sowie der Glasversicherung und der Haftpflichtversicherung für das Gebäude.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Die Vergütung für den Hauswart, soweit sie nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder des Breitbandkabelanschlusses einschließlich Grundgebühren und Betriebsstrom. Seit 01.07.2024 nicht mehr umlagefähig (TKG-Novelle § 72 Abs. 1). Nur Altverträge mit Abrechnung bis 30.06.2024 dürfen noch umgelegt werden.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der zur Wäschepflege eingerichteten Maschinen und Räume einschließlich Betriebsstrom, Wasserverbrauch und Instandhaltung der Geräte.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die laufenden Kosten für die jährliche Funktionsprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676. BGH VIII ZR 207/20: umlagefähig, sofern im Mietvertrag konkret als sonstige Betriebskosten benannt. Nicht umlagefähig: Anschaffungs- und Mietkosten der Geräte.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Wartung, Filterwechsel und Hygieneinspektion zentraler Lüftungs- oder Klimaanlagen (RLT) nach VDI 6022. Umlagefähig als sonstige Betriebskosten, wenn im Mietvertrag konkret benannt. Nicht umlagefähig: Reparaturen und Ersatzteile.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Separate Wartungsverträge für die Aufzugsanlage (Wartungspauschale Aufzugsfirma, TÜV-Prüfung alle 2 Jahre). Ergänzt die Betriebskosten Aufzug (Nr. 7). Pflicht: Konkrete Benennung im Mietvertrag, sonst nicht umlagefähig.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Wartungspauschalen, die nicht in den Heizkosten nach Nr. 4 enthalten sind: z.B. Schornsteinmessungen außerhalb des Pflichtbereichs, Wartung von Solarthermie-Anlagen, BHKW-Wartungsverträge.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Wartung von Brandmeldeanlagen, Rauchabzugsanlagen und Feuerlöschern (DIN 14406-4: alle 2 Jahre Sichtprüfung). Inklusive Hydrantenprüfung. Umlagefähig nur bei konkreter Benennung im Mietvertrag.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Reinigung der Dachrinnen und Fallrohre. BGH VIII ZR 167/03: bei regelmäßigem Anfall umlagefähig. Nicht umlagefähig: einmalige Reinigung nach Sturmschäden.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Pflichtprüfung auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV §14b) bei Großanlagen ab 400 Liter Speichervolumen oder 3 Liter Leitungsinhalt. Mindestens alle 3 Jahre. Vollständig umlagefähig (BGH VIII ZR 244/15).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Jährliche Hauptinspektion von Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176 (Betreiberpflicht). Plus quartalsweise Sichtprüfung. Umlagefähig nur, wenn der Spielplatz gemeinschaftlich genutzt wird und im Mietvertrag benannt.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Bestreifung durch einen Sicherheitsdienst, Concierge-Service oder Pförtner. Umlagefähig bei laufenden Verträgen mit Bewachungsunternehmen. Nicht umlagefähig: Einsätze nach konkreten Schadensereignissen.
Typische Spanne: 0,02–0,07 €/m² Monat
Wartung von elektrischen Garagentoren, Tiefgaragen-Schrankenanlagen und automatischen Einfahrtstoren (DGUV Vorschrift 17). Umlagefähig bei Gemeinschafts-Garagen.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wartung von Klingel-, Sprech-, Codeschloss- und elektronischen Schließanlagen. Inklusive Schlüsselverwaltung bei Generalschließsystemen. Umlagefähig als sonstige Betriebskosten.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wiederkehrende Prüfung der äußeren und inneren Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305 (alle 1-4 Jahre je nach Gefährdungsklasse). Pflicht bei vielen Gebäuden mit erhöhtem Risiko.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wartung von Kohlenmonoxid-Warnmeldern in Bereichen mit gasbetriebenen Heizungen oder Garagen. Sicherheitsanforderung in einigen Bundesländern. Umlagefähig bei konkreter Benennung.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Laufende Betriebs- und Wartungskosten von Gemeinschafts-Schwimmbad, Sauna oder Wellnessbereichen: Wasseraufbereitung, Reinigung, Heizung des Beckens, Hygieneprüfungen.
Typische Spanne: 0,01–0,05 €/m² Monat
Weitere im Mietvertrag konkret benannte Kostenarten nach § 2 Nr. 17 BetrKV, die nicht in den vorgenannten Kategorien erfasst sind. Pauschale "sonstige Kosten"-Klauseln im Mietvertrag sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam.
Konkrete Werte für Pforzheim, wo Daten vorliegen — ansonsten Mittelwert aus der bundesweiten Spanne (Deutscher Mieterbund Betriebskostenspiegel). „k.A." bedeutet keine publizierten Vergleichswerte.
Kaltmiete
10,58 €
€/m² Monat
Warmmiete
13,20 €
€/m² Monat
Preis-Spanne
7,30–16,93 €
Kaltmiete €/m²
Pforzheim gilt nicht als angespannter Wohnungsmarkt im Sinne der Mietpreisbremse. Die Mietpreisentwicklung verläuft moderat, und das Angebot an Wohnraum ist im Verhältnis zur Nachfrage ausgewogen. Mieter profitieren von stabilen Mietpreisen ohne die Dynamik von Ballungszentren wie Stuttgart oder Karlsruhe.
Rechtsgrundlage: § 556d BGB (Mietpreisbremse), § 558 BGB (Kappungsgrenze). Gültig bis 30.6.2030.
Pforzheim hat moderate Nebenkosten — günstiger als Stuttgart oder Karlsruhe.
SWP: Fernwärme in vielen Stadtteilen verfügbar.
Die Abfallwirtschaft Pforzheim hat moderate Müllgebühren.
Im Enzauenpark-Umfeld sind Nebenkosten durch Neubauten moderat.
Weitere Stadt-Inhalte rund um Miete, Nebenkosten und Vermietung in Pforzheim.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Pforzheim — Kaltmiete, Warmmiete und Preisspanne mit Vergleich zum Landesschnitt.
Für Vermieter in Pforzheim: BetrKV-konforme Abrechnung in 15 Minuten, mit PDF-Export pro Mieter — ohne Excel.
Die durchschnittlichen Nebenkosten in Pforzheim betragen 2,48 €/m² pro Monat. Für eine 70-m²-Wohnung entspricht das etwa 174 € monatlich bzw. 2083 € pro Jahr. Laut DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 liegen die Heizkosten in Baden-Württemberg bei 1,32 €/m², Wasserkosten bei 0,29 €/m² und Müllbeseitigung bei 0,16 €/m².
Die Nebenkosten in Pforzheim liegen unter dem Bundesdurchschnitt von 2,67 €/m² (-7.1 %). Mieter profitieren hier von niedrigeren Kosten als im bundesweiten Mittel. Bei einer 70-m²-Wohnung spart man rund 160 € pro Jahr. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg (2,60 €/m²) liegen die Kosten 4.6 % darunter.
In Baden-Württemberg fallen besonders die Heizkosten ins Gewicht: 1,32 €/m² in Pforzheim gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 1,32 €/m². Pforzheim hat moderate Nebenkosten unter dem BW-Durchschnitt. Die SWP (Stadtwerke Pforzheim) bieten Fernwärme. Als Goldstadt mit industrieller Tradition gibt es günstige Wohnlagen mit niedrigen Betriebskosten.
In den meisten Fällen ja. Die Stadtwerke Pforzheim betreiben ein gut ausgebautes Fernwärmenetz, das viele Wohngebiete versorgt. Fernwärme bietet dir den Vorteil planbarer Kosten ohne eigene Heizungswartung oder Schornsteinfegergebühren. Die Preise sind oft stabiler als bei Gas oder Öl, da die SWP mit Kraft-Wärme-Kopplung arbeitet und Effizienzgewinne an Kunden weitergeben kann. Zudem entfallen Investitionen in Heizungsmodernisierung, die bei Gasthermen auf Mieter umgelegt werden können. Allerdings bist du an einen Anbieter gebunden – ein Wechsel wie beim Strom ist nicht möglich. Vergleiche bei der Wohnungssuche die Heizkostenvorauszahlungen: Liegen sie deutlich über 1,20 Euro/m², solltest du nachfragen. Insgesamt ist Fernwärme in Pforzheim eine solide und oft kostengünstige Lösung für deine Heizkosten.
Mehrere Faktoren machen Pforzheim günstiger. Erstens ist die Wohnungsmarktsituation entspannter – weniger Nachfragedruck bedeutet, dass Vermieter nicht jeden Kostenpunkt maximal ausreizen. Zweitens sind die Grundstücks- und Gebäudewerte niedriger, was sich in geringeren Versicherungs- und Verwaltungskosten niederschlägt. Drittens profitiert Pforzheim von effizienter kommunaler Infrastruktur: Die Stadtwerke bieten faire Fernwärmepreise, die Müllentsorgung ist gut organisiert, und die Wasserversorgung erfolgt ohne teure Fernleitungen aus dem Schwarzwald. Viertens gibt es in Pforzheim noch viel älteren Wohnungsbestand, wo Nebenkosten traditionell niedriger kalkuliert sind als in hochpreisigen Neubauten. Die Goldstadt hat zudem keine Luxus-Wohnviertel wie Stuttgart-Degerloch, wo Hausmeister, Gartenpflege und Concierge-Services die Nebenkosten hochtreiben. Für dich als Mieter bedeutet das: mehr Netto vom Brutto bei vergleichbarer Wohnqualität.
Vergleichen Sie Ihre Betriebskosten mit dem Durchschnitt — kostenlos und ohne Registrierung.
Zum Nebenkostenrechner →Stuttgart
2,78 €
pro m²
Mannheim
2,55 €
pro m²
Karlsruhe
2,49 €
pro m²
Freiburg im Breisgau
2,62 €
pro m²
Heidelberg
2,65 €
pro m²
Ulm
2,52 €
pro m²
Heilbronn
2,52 €
pro m²
Reutlingen
2,52 €
pro m²
Konstanz
2,72 €
pro m²
Friedrichshafen
2,65 €
pro m²
Ravensburg
2,62 €
pro m²
Tübingen
2,70 €
pro m²
Göppingen
2,58 €
pro m²
Esslingen am Neckar
2,72 €
pro m²
Ludwigsburg
2,74 €
pro m²
Sindelfingen
2,70 €
pro m²
Böblingen
2,70 €
pro m²
Villingen-Schwenningen
2,55 €
pro m²
Offenburg
2,58 €
pro m²
Lahr
2,52 €
pro m²
Rastatt
2,58 €
pro m²
Baden-Baden
2,75 €
pro m²
Stuttgart Stuttgart-Mitte
2,63 €
pro m²
Aalen
2,55 €
pro m²
Städte mit vergleichbarer Einwohnerzahl — Nebenkosten im Vergleich.
Die für Baden-Württemberg ausgewiesenen Durchschnittswerte (Heizung, Wasser, Müll u.a.) stammen aus dem DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 (Stand 2024). Da für Baden-Württemberg kein landesspezifischer Betriebskostenspiegel veröffentlicht ist, werden die bundesweiten DMB-Werte als Orientierung verwendet.
Die hier gezeigten Stadt-Werte für Pforzheim basieren auf eigenen Auswertungen lokaler kommunaler Gebühren (Müll, Abwasser, Grundsteuer-Hebesatz) und können vom Landesschnitt abweichen. Maßgeblich für die rechtliche Prüfung Ihrer Abrechnung ist die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV).
Heizkosten je Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets): siehe co2online Heizspiegel. Bundesweite Übersicht aller Kostenarten: Betriebskostenspiegel.
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