Warmwasserbereitung
Technisches System zur Erwärmung von Trinkwasser für Wohnungen und Gewerbeeinheiten.
Die Warmwasserbereitung umfasst alle technischen Einrichtungen und Prozesse zur Erwärmung von Trinkwasser in Wohngebäuden. Man unterscheidet zwischen zentraler Bereitung (gemeinsamer Warmwasserspeicher für alle Wohneinheiten) und dezentraler Bereitung (wohnungsindividuelle Durchlauferhitzer oder Boiler).
Nach Heizkostenverordnung § 7 sind die Kosten der zentralen Warmwasserbereitung zu mindestens 50 % nach Verbrauch abzurechnen, gemessen durch Warmwasserzähler. Die Energiekosten für die Erwärmung werden von den Heizkosten getrennt erfasst, sofern keine gemeinsame Messung erfolgt. Bei gemeinsamer Messung ist eine rechnerische Trennung nach anerkannten Verfahren (z.B. VDI 2077) erforderlich.
Bei zentraler Bereitung sind zudem die Anforderungen der Trinkwasserverordnung zu beachten, insbesondere hinsichtlich Legionellenprüfung und Temperaturhaltung (mind. 60°C). Die Kosten für Wartung, Energieverbrauch und Betriebsstrom der Warmwasserbereitung sind als Betriebskosten umlagefähig.
Verwandte Begriffe
Warmwasser
Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung, ebenfalls verbrauchsabhängig nach HeizkostenV abzurechnen.
Warmwasserzähler
Messgerät zur verbrauchsabhängigen Erfassung von erwärmtem Trinkwasser pro Nutzeinheit.
Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Verordnung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt.
Trinkwasserverordnung
Regelt die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser — vorgeschriebene Legionellenprüfung als Betriebskosten.
Zentralheizung
Heizungsanlage, die von einem zentralen Wärmeerzeuger aus das gesamte Gebäude mit Wärme versorgt.