Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Verordnung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt.
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden mit zentraler Heizungs- bzw. Warmwasserversorgung.
Kernregelungen
- 50–70 % der Kosten nach Verbrauch (Verbrauchsanteil)
- 30–50 % der Kosten nach Fläche (Grundkostenanteil)
- Pflicht zur Ausstattung mit Erfassungsgeräten
- Seit 2022: Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation
Bei Verstoß gegen die HeizkostenV hat der Mieter ein Kürzungsrecht von 15 % auf den Kostenanteil (§ 12 HeizkostenV).
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Verwandte Begriffe
Heizkosten
Kosten für die zentrale Beheizung des Gebäudes, die nach Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen sind.
Warmwasser
Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung, ebenfalls verbrauchsabhängig nach HeizkostenV abzurechnen.
Heizkostenverteiler
Messgerät am Heizkörper, das den anteiligen Wärmeverbrauch einer Wohnung erfasst.
Wärmemengenzähler
Messgerät, das den tatsächlichen Wärmeverbrauch in Kilowattstunden (kWh) misst.