Warmwasserzähler
Messgerät zur verbrauchsabhängigen Erfassung von erwärmtem Trinkwasser pro Nutzeinheit.
Der Warmwasserzähler erfasst den Verbrauch von zentral oder dezentral erwärmtem Trinkwasser in einzelnen Wohnungen. Er ist zentrales Element der verbrauchsabhängigen Abrechnung der Warmwasserkosten nach Heizkostenverordnung (§ 8 Abs. 1 HeizkostenV), die vorschreibt, dass mindestens 50 % und höchstens 70 % der Warmwasserkosten nach Verbrauch abzurechnen sind.
Warmwasserzähler unterliegen wie Kaltwasserzähler einer Eichfrist von 6 Jahren (MessEV Anlage 7). Sie müssen für Temperaturen bis mindestens 90°C ausgelegt sein. Bei Zentralheizungen mit zentraler Warmwasserbereitung sind sie in Kombination mit Wärmemengenzählern Standard.
Umlagefähig sind Miete, Verwendung und Eichung der Zähler (§ 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 HeizkostenV), nicht aber der Kauf eigener Geräte. Moderne Funkwasserzähler ermöglichen die automatische Fernauslesung und erhöhen die Abrechnungssicherheit. Bei der Verbrauchsabrechnung ist auf Plausibilität zu achten, insbesondere bei auffällig hohen oder niedrigen Verbräuchen.
Verwandte Begriffe
Warmwasser
Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung, ebenfalls verbrauchsabhängig nach HeizkostenV abzurechnen.
Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Verordnung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt.
Kaltwasserzähler
Messgerät zur Erfassung des Kaltwasserverbrauchs einer Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Warmwasserbereitung
Technisches System zur Erwärmung von Trinkwasser für Wohnungen und Gewerbeeinheiten.
Wärmemengenzähler
Messgerät, das den tatsächlichen Wärmeverbrauch in Kilowattstunden (kWh) misst.