Legionellenprüfung
Vorgeschriebene Wasseruntersuchung auf Legionellen-Bakterien in der zentralen Warmwasseranlage.
Die Legionellenprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen-Bakterien. Sie muss in Gebäuden mit zentraler Warmwasserversorgung regelmäßig durchgeführt werden.
Durchführung
- Probenahme durch akkreditiertes Labor
- Mindestens alle 3 Jahre
- An definierten Entnahmestellen (Steigstrang-Enden)
Kosten
- Typisch: 100–500 EUR je Untersuchung
- Als Betriebskosten umlagefähig
- Verteilung über den Abrechnungszeitraum
Bei positiven Befunden (über 100 KBE/100 ml) müssen Gegenmaßnahmen ergriffen und das Gesundheitsamt informiert werden.
Verwandte Begriffe
Trinkwasserverordnung
Regelt die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser — vorgeschriebene Legionellenprüfung als Betriebskosten.
Wasserversorgung
Kosten für die Bereitstellung von Frischwasser, einschließlich Grundgebühren und Verbrauchskosten.
Warmwasser
Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung, ebenfalls verbrauchsabhängig nach HeizkostenV abzurechnen.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.