Trinkwasserverordnung
Regelt die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser — vorgeschriebene Legionellenprüfung als Betriebskosten.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Qualitätsanforderungen an Wasser für den menschlichen Gebrauch. Für Vermieter besonders relevant ist die Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen.
Legionellenprüfung
- Pflicht für zentrale Warmwasseranlagen ab 400 Liter Speicher
- Untersuchung alle 3 Jahre
- Probenahme an festgelegten Stellen (Entnahmepunkte)
Kostenumlagefähigkeit
- Kosten der Legionellenprüfung sind umlagefähig
- Fallen unter Wasserversorgung oder sonstige Betriebskosten
Bei Überschreitung der Grenzwerte muss der Vermieter sofort Gegenmaßnahmen einleiten (Desinfektion, Rohrleitungssanierung).
Verwandte Begriffe
Legionellenprüfung
Vorgeschriebene Wasseruntersuchung auf Legionellen-Bakterien in der zentralen Warmwasseranlage.
Wasserversorgung
Kosten für die Bereitstellung von Frischwasser, einschließlich Grundgebühren und Verbrauchskosten.
Warmwasser
Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung, ebenfalls verbrauchsabhängig nach HeizkostenV abzurechnen.
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsverordnung, die abschließend regelt, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.