Heizkosten
Kosten für die zentrale Beheizung des Gebäudes, die nach Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen sind.
Heizkosten (§ 2 Nr. 4a BetrKV) sind die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage. Sie umfassen Brennstoffkosten, Betriebsstrom, Wartung, Schornsteinfeger, Bedienung und Überwachung der Anlage.
Besonderheiten
- Müssen nach Heizkostenverordnung (HeizkostenV) verbrauchsabhängig abgerechnet werden
- Mindestens 50 %, maximal 70 % nach Verbrauch
- Der Rest wird als Grundkosten nach Wohnfläche verteilt
Heizkosten gehören zu den sogenannten warmen Betriebskosten und machen oft den größten Einzelposten der Nebenkostenabrechnung aus.
Verwandte Begriffe
Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Verordnung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt.
Warmwasser
Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung, ebenfalls verbrauchsabhängig nach HeizkostenV abzurechnen.
Zentralheizung
Heizungsanlage, die von einem zentralen Wärmeerzeuger aus das gesamte Gebäude mit Wärme versorgt.
Brennstoffkosten
Kosten für den Kauf von Heizmaterial wie Gas, Öl oder Pellets — größter Posten der Heizkosten.