Heizkosten
Kosten für die zentrale Beheizung des Gebäudes, die nach Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen sind.
Heizkosten (§ 2 Nr. 4a BetrKV) sind die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage. Sie umfassen Brennstoffkosten, Betriebsstrom, Wartung, Schornsteinfeger, Bedienung und Überwachung der Anlage.
Besonderheiten
- Müssen nach Heizkostenverordnung (HeizkostenV) verbrauchsabhängig abgerechnet werden
- Mindestens 50 %, maximal 70 % nach Verbrauch
- Der Rest wird als Grundkosten nach Wohnfläche verteilt
Heizkosten gehören zu den sogenannten warmen Betriebskosten und machen oft den größten Einzelposten der Nebenkostenabrechnung aus.
Weiterführende Inhalte zu „Heizkosten"
Passende Ratgeber und Rechner, um Heizkosten direkt anzuwenden.
Ratgeber-Artikel
Heizkostenverordnung 2026 PDF + Erklärung
Die Heizkostenverordnung 2026 erklärt: amtliche Fassung als PDF, die wichtigsten Paragrafen, Ausnahmen, Fernablesung bis Ende 2026 und die Kürzungsrechte der Mieter.
Grundkosten Heizung: Grund- und Verbrauchskosten erklärt
Was Grund- und Verbrauchskosten der Heizung sind, welche Aufteilung § 7 HeizkostenV erlaubt, wann 70 Prozent Pflicht sind und warum die Grundkosten höher sein können.
Heizkostenabrechnung 2026: verstehen, vergleichen, prüfen
Wann die Heizkostenabrechnung 2026 kommt, wie du sie liest, mit Betriebskostenspiegel und Heizspiegel vergleichst und Schritt für Schritt prüfst, ob deine Heizkosten zu hoch sind.
Verwandte Begriffe
Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Verordnung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt.
Warmwasser
Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung, ebenfalls verbrauchsabhängig nach HeizkostenV abzurechnen.
Zentralheizung
Heizungsanlage, die von einem zentralen Wärmeerzeuger aus das gesamte Gebäude mit Wärme versorgt.
Brennstoffkosten
Kosten für den Kauf von Heizmaterial wie Gas, Öl oder Pellets — größter Posten der Heizkosten.