Warmwasser
Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung, ebenfalls verbrauchsabhängig nach HeizkostenV abzurechnen.
Die Warmwasserkosten (§ 2 Nr. 5a BetrKV) entstehen durch die zentrale Erwärmung von Wasser. Bei verbundenen Anlagen (Heizung und Warmwasser aus einer Anlage) müssen die Kosten rechnerisch getrennt werden.
Abrechnung
- Verbrauchserfassung über Warmwasserzähler in jeder Wohneinheit
- Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten analog zu Heizkosten
- Bei verbundenen Anlagen: Berechnung des Warmwasseranteils nach § 9 HeizkostenV
Der Energieanteil für Warmwasser wird häufig nach der Formel 2,5 × V × (tw - 10) / H berechnet, wobei V die Warmwassermenge, tw die Warmwassertemperatur und H den Heizwert des Brennstoffs darstellt.
Verwandte Begriffe
Heizkosten
Kosten für die zentrale Beheizung des Gebäudes, die nach Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen sind.
Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Verordnung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt.
Wärmemengenzähler
Messgerät, das den tatsächlichen Wärmeverbrauch in Kilowattstunden (kWh) misst.
Zentralheizung
Heizungsanlage, die von einem zentralen Wärmeerzeuger aus das gesamte Gebäude mit Wärme versorgt.