Warmwasser
Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung, ebenfalls verbrauchsabhängig nach HeizkostenV abzurechnen.
Die Warmwasserkosten (§ 2 Nr. 5a BetrKV) entstehen durch die zentrale Erwärmung von Wasser. Bei verbundenen Anlagen (Heizung und Warmwasser aus einer Anlage) müssen die Kosten rechnerisch getrennt werden.
Abrechnung
- Verbrauchserfassung über Warmwasserzähler in jeder Wohneinheit
- Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten analog zu Heizkosten
- Bei verbundenen Anlagen: Berechnung des Warmwasseranteils nach § 9 HeizkostenV
Der Energieanteil für Warmwasser wird häufig nach der Formel 2,5 × V × (tw - 10) / H berechnet, wobei V die Warmwassermenge, tw die Warmwassertemperatur und H den Heizwert des Brennstoffs darstellt.
Weiterführende Inhalte zu „Warmwasser"
Passende Ratgeber und Rechner, um Warmwasser direkt anzuwenden.
Verwandte Begriffe
Heizkosten
Kosten für die zentrale Beheizung des Gebäudes, die nach Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen sind.
Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Verordnung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt.
Wärmemengenzähler
Messgerät, das den tatsächlichen Wärmeverbrauch in Kilowattstunden (kWh) misst.
Zentralheizung
Heizungsanlage, die von einem zentralen Wärmeerzeuger aus das gesamte Gebäude mit Wärme versorgt.